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Oldtimer

Die beliebtesten Oldtimer im Überblick

Die Zahl der zeitlosen automobilen Klassiker wächst von Jahr zu Jahr, und das nicht nur weil es immer mehr Autos gibt: Sie schenken Erfolgserlebnisse fürs Schrauben, bringen schnell neue Kontakte zu Gleichgesinnten und lassen schon durch das Anspringen des Autos die Augen leuchten. Der Hauptgrund für die Liebe zu Oldtimern dürfte aber der sein, dass man in ihnen den einzigartigen und nicht zuletzt nostalgischen Charakter wiederfindet, den man in modernen Fahrzeugen vom Fließband vermisst. Doch diesen Status bekommen Fahrzeuge nicht ohne Weiteres: Oldtimer müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um als solche zu gelten – allen voran die Überschreitung der 30-Jahresmarke. Was einen Oldtimer sonst noch auszeichnet, wie er das begehrte H-Kennzeichen erlangt, was den Oldtimer vom Youngtimer unterscheidet und vieles mehr – all das erfahren Sie hier:

Der Begriff Oldtimer

Er stammt keineswegs aus dem Englischen, sondern aus dem Volksmund! Genauer gesagt handelt es sich bei „Oldtimer“ um einen Scheinanglizismus, denn in der englischen Sprache existiert der Begriff nur als „old-timer“ und beschreibt dort auf liebevolle Weise ältere Menschen oder Veteranen. Die bei uns geläufige, pauschale Bezeichnung für Fahrzeuge ab einem gewissen Alter gibt es im Englischen nicht, denn alte Autos mit Sammlerwert bekommen dort zum jeweiligen Fahrzeugtyp car, truck oder motorcycle schlichtweg Vorsilben wie classic, veteran, vintage oder antique hinzu. Man könnte also durchaus sagen, der Begriff „Oldtimer“ ist ein deutsches Wort.

Die Begriffsbedeutung Oldtimer

Oldtimer haben alle gemeinsam, dass sie ihre „Lebenszeit überlebt“ haben. Bei Autos, Motorrädern, Lkws, Bussen oder Traktoren betrifft das offiziell ein Alter von 30 Jahren. Weil das im Verhältnis zum Fahrzeugbestand nicht sehr oft vorkommt, sind Oldtimer meist Sammlerstücke und haben im besten Fall auch einen gewissen Sammlerwert. Dabei ist für die Definition Oldtimer im Übrigen nicht entscheidend, welchen Zustand das Fahrzeug aufweist:

Einige gut gepflegte Liebhaberstücke befinden sich in einem guten technischen und Pflegezustand und funktionieren manchmal immer noch wie am ersten Tag – zu den Oldtimern zählen aber durchaus auch Fahrzeuge, die in einem unrestaurierten, ihrem Alter entsprechenden Zustand bzw. gar nicht mehr fahrtüchtig sind, sondern im Originalzustand belassen wurden. Ob funktionierend oder nicht – der regelmäßige Gebrauch von Oldtimern im Alltag ist natürlich nicht mehr zeitgemäß oder teilweise sogar verboten, weil sich technische, ergonomische und Sicherheitsanforderungen geändert haben. In manchen Fällen erfüllen Oldtimer also nur noch repräsentative, spekulative oder ideelle Zwecke. Andere sind nahezu alltagstauglich.

Oldtimer versus Youngtimer

Bis Ende Februar 2007 gab es in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) noch die Definition des sogenannten Youngtimers als ein Fahrzeug mit einem Alter zwischen 20 und 30 Jahren. Seit März 2007 existiert in der StVZO jedoch nur noch eine Regelung, ab wann Fahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden. Die Youngtimer-Regelung ist seither im deutschen Recht nicht mehr definiert. Der Begriff Youngtimer ist übrigens ebenfalls ein Scheinanglizismus und im Englischen sogar gänzlich unbekannt – dort findet man die Entsprechung „modern classic“.

Da sie jünger sind als Oldtimer, sind Youngtimer bei guter Wartung häufig problemlos alltagstauglich. Manche besitzen sogar schon recht modernere Technik und Ausstattung wie Katalysatoren, Klimaanlage, elektrische Fensterheber, Antiblockiersystem oder in seltenen Fällen sogar Airbags. Manche schonen und pflegen ihren Youngtimer vorsorglich und lassen ihn nicht mehr oft auf die Straße, um ihn in einem Zustand zu erhalten, der den Übergang in den Oldtimer-Status erlaubt:

Die offizielle Einstufung als Oldtimer: das H-Kennzeichen

Das H-Kennzeichen gilt sozusagen als der öffentliche Ausweis eines Fahrzeugs als Oldtimer, wobei das H für „Historisches Fahrzeug“ steht (z.B. M-AS 24H). Um dieses Kennzeichen zu erhalten, gelten bestimmte Anforderungen: Die gesetzliche und einheitliche Definition der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) muss erfüllt sein, und zwar beschreibt diese einen Oldtimer als ein Fahrzeug, das

  1. vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen ist
  2. weitestgehend dem Originalzustand entspricht
  3. in einem guten Erhaltungszustand ist und
  4. zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Nach Punkt 1) gilt also nicht das Baujahr, sondern der Tag der Erstzulassung. Für die Punkte 2) bis 4) verlangt die StVZO für die Oldtimer-Einstufung seit März 2007 ein Gutachten: Dieses umfasst eine technische Untersuchung, in welcher der originale bzw. zeitgenössische und gut erhaltene Zustand des Fahrzeugs bestätigt wird. Bei veränderten Fahrzeugen, wie etwa durch Leistungssteigerung oder Fahrwerksumbauten, verweigern die technischen Prüfer oftmals den H-Status.

Für den Erhaltungszustand nach 3) gilt ein Bewertungssystem nach Zustandsnoten von 1 bis 5, die auch bei der Werteinschätzung und der Oldtimer-Versicherung eine Rolle spielen:

ZustandsnoteWerteinschätzung
Note 1 (makelloser Zustand)Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an Technik und Optik. Komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Sehr selten. Am ehesten in Museen zu finden.
Note 2 (guter Zustand)Mängelfrei, aber mit leichten Gebrauchsspuren. Entweder seltener, guter unrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert. Technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren.
Note 3 (gebrauchter Zustand)Ohne größere technische oder optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig.
Note 4 (verbrauchter Zustand)Nur eingeschränkt fahrbereit. Sofortige Arbeiten zur erforderlichen Abnahme gemäß StVZO sind notwendig. Leichte bis mittlere Durchrostungen. In den einzelnen Baugruppen komplett, aber nicht zwingend unbeschädigt.
Note 5 (restaurierungsbedürftiger Zustand)Mangelhafter, nicht fahrbereiter Gesamtzustand. Umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich. Nicht zwingend komplett.

Vorteile des H-Kennzeichens

Abgasuntersuchung und Umweltzonen mit Oldtimern

Alle Benziner, die vor dem 1. Juli 1969 erstzugelassen wurden, sind von der Abgasuntersuchung befreit, ebenso alle Diesel mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1977. Alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen ohne Plakette in sämtliche Umweltzonen einfahren.

Kfz-Steuer für Oldtimer

Bei der Kfz-Steuer gilt für Oldtimer ein Einheitssteuersatz von derzeit 191 Euro pro Jahr, und zwar unabhängig vom Hubraum des Motors und ob das Fahrzeug über einen Katalysator verfügt.

Kfz-Versicherung für Oldtimer

Auch versicherungstechnisch gilt ein Fahrzeug, das älter als 30 Jahre ist, als Oldtimer und hat damit einen Sonderstatus. Voraussetzung ist, dass ein weiteres „normales“ Alltags-Fahrzeug angemeldet ist und somit zumindest darauf hindeutet, dass der Oldtimer nur zum Vergnügen unterhalten wird und nicht als Gebrauchsfahrzeug dient. Als Faustformel für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt hier: Je älter das Fahrzeug, desto niedriger der Beitrag.

Oldtimer-Legenden

Beliebte deutsche Oldtimer sind die BMW Isetta, die Heckflossen- und /8-Modelle von Mercedes-Benz aus den 1960er und 70er Jahren, der Opel GT, der Porsche 911, der VW Käfer, der Trabant oder die alten VW-Busse T1, T2 und T3. Zu den Legenden unter den Oldtimern zählen außerdem der Mercedes-Benz 300 Flügeltürer, der Mercedes-Benz 600, die BMWs 501 und 507, der Porsche 356, das Ford Modell T und der Alfa Romeo 1900 Millenove.

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