Winterreifenpflicht in Österreich: Wann sie gilt und was dein Auto braucht

Die Winterreifenpflicht in Österreich gilt vom 1. November bis 15. April. Aber nur, wenn Schnee, Matsch oder Eis auf der Straße liegen.
Das ist die kurze Antwort. Die lange ist auch nicht viel länger.
Österreich hat eine situative Pflicht. Der Kalender gibt den Zeitraum vor. Das Wetter entscheidet, ob die Regel greift. An einem trockenen, sonnigen Novembertag darfst du theoretisch mit Sommerreifen fahren.
Theoretisch. Denn der Wetterbericht hält sich nicht an deine Pläne. Und am Semmering sieht der Dezember oft anders aus als in der Wiener Innenstadt.
Der Rest ist schnell erklärt. Welche Reifen zählen. Wie viel Profil sie brauchen. Und was passiert, wenn die Polizei genauer hinschaut.
Das Wichtigste in Kürze
• Zeitraum: 1. November bis 15. April.
• Die Pflicht greift bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis.
• Winterreifen müssen dann an allen vier Rädern montiert sein.
• Als Winterreifen gelten Reifen mit M+S, M.S. oder M&S. Das Schneeflockensymbol ist ebenfalls anerkannt.
• Mindestprofil: 4 Millimeter. Bei Diagonalreifen 5 Millimeter.
• Unter 4 Millimetern gilt dein Winterreifen rechtlich nicht mehr als Winterreifen.
• Schneeketten ersetzen Winterreifen nur bei durchgehender Schnee- oder Eisdecke.
• Lkw über 3,5 Tonnen brauchen Winterreifen im ganzen Zeitraum, egal bei welchem Wetter.
• Ohne Winterausrüstung droht ein Organmandat. Kommt es zur Anzeige, reicht der Strafrahmen bis 10.000 Euro.
Ab wann gilt die Winterreifenpflicht?
Vom 1. November bis 15. April. So steht es im Kraftfahrgesetz.
In diesen Monaten brauchst du Winterreifen, sobald die Fahrbahn winterlich ist. Das Gesetz nennt drei Fälle: Schneefahrbahn, Schneematsch und Eis. Eine dünne Reifschicht am Morgen zählt also schon.
Außerhalb dieser Monate gibt es keine Pflicht. Auch nicht, wenn es im Oktober schneit. Vernünftig ist es trotzdem nicht, dann mit Sommerreifen loszufahren.
Wichtig ist noch ein Detail: Die Regel gilt fürs Fahren. Ein abgestelltes Auto mit Sommerreifen ist kein Verstoß. Erst wenn du losfährst, zählt die Bereifung.
Wer was braucht
Nicht jedes Fahrzeug fällt unter dieselbe Regel. Der Überblick:
| Fahrzeug | Zeitraum | Wann Winterreifen Pflicht sind |
|---|---|---|
| Pkw | 1. November bis 15. April | bei Schnee, Matsch oder Eis |
| Lkw bis 3,5 Tonnen | 1. November bis 15. April | bei Schnee, Matsch oder Eis |
| Lkw über 3,5 Tonnen | 1. November bis 15. April | immer, unabhängig vom Wetter |
| Omnibusse | 1. November bis 15. März | immer, unabhängig vom Wetter |
Für die meisten Autofahrerinnen und Autofahrer ist nur die erste Zeile wichtig. Sie gilt auch für Kleintransporter und die meisten Wohnmobile bis 3,5 Tonnen.
Was als Winterreifen zählt
Entscheidend ist die Kennzeichnung auf der Reifenflanke. Das Gesetz akzeptiert drei Schreibweisen: M+S, M.S. und M&S.
Seit 2018 ist auch das Schneeflockensymbol anerkannt. Das ist ein Berg mit drei Zacken und einer Schneeflocke darin. Es ist das strengere Zeichen. Reifen mit diesem Symbol haben einen genormten Test auf Schnee bestanden.
Und Ganzjahresreifen? Die zählen, wenn sie eine dieser Kennzeichnungen tragen. Die meisten tun das. Ein kurzer Blick auf die Flanke schafft Klarheit.
Ein Tipp für den Gebrauchtwagenkauf: Schau dir die Reifen an, bevor du unterschreibst. Ein zweiter Satz Winterreifen auf Felgen ist bares Geld wert. Und abgefahrene Winterreifen sind im Grunde Sommerreifen mit Profilrillen.
Profiltiefe: die 4-Millimeter-Grenze
Hier passieren die meisten Fehler. Denn ein Winterreifen bleibt nicht für immer ein Winterreifen.
Das Mindestprofil liegt bei 4 Millimetern. Bei Diagonalreifen sind es 5 Millimeter. Darunter ist der Reifen rechtlich kein Winterreifen mehr. Auch wenn M+S draufsteht.
Der Grund ist Physik. Ein Winterreifen greift mit seinen Lamellen in den Schnee. Ist das Profil zu flach, haben die Lamellen nichts mehr zu greifen. Der Reifen rutscht.
Neue Winterreifen haben rund 8 bis 9 Millimeter. Der ÖAMTC empfiehlt, spätestens bei rund 6 Millimetern über neue nachzudenken. Dann hast du noch eine ganze Saison Luft.
So misst du selbst: Mit einem Profiltiefenmesser aus dem Baumarkt. Er kostet ein paar Euro. Miss an mehreren Stellen. Die flachste Stelle zählt.
Schneeketten statt Winterreifen?
• Schneeketten sind eine erlaubte Alternative. Aber nur bei durchgehender oder fast durchgehender Schnee- oder Eisdecke.
• Sie müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern montiert sein.
• Mit Ketten fährst du höchstens 50 km/h.
• Auf freier Fahrbahn müssen sie wieder runter. Sommerreifen plus Ketten im Kofferraum reicht also nicht für Matsch oder Eisflecken.
• Auf manchen Bergstraßen gilt eine eigene Schneekettenpflicht. Ein Verkehrsschild zeigt sie an. Dann brauchst du Ketten auch mit Winterreifen.

Die flachste Stelle zählt
Ein Profiltiefenmesser kostet ein paar Euro. Miss an mehreren Stellen. Unter 4 Millimetern ist ein Winterreifen rechtlich keiner mehr.
Strafen und Versicherung
Wer ohne Winterausrüstung erwischt wird, zahlt meistens ein Organmandat.
Teurer wird es bei einer Anzeige. Das ist etwa der Fall, wenn du andere gefährdest. Der Strafrahmen im Kraftfahrgesetz reicht bis 10.000 Euro. Die Polizei kann außerdem die Weiterfahrt untersagen.
| Situation | Mögliche Folge |
|---|---|
| Kontrolle ohne Winterreifen bei winterlicher Fahrbahn | Organmandat |
| Anzeige, etwa bei Gefährdung anderer | Strafe bis 10.000 Euro |
| Weiterfahrt nicht zumutbar | Weiterfahrt kann untersagt werden |
| Unfall mit Sommerreifen | Mitverschulden möglich, Probleme mit der Kasko |
Die letzte Zeile ist die teuerste. Nach einem Unfall mit Sommerreifen musst du im Zweifel beweisen, dass es mit Winterreifen genauso gekracht hätte. Das gelingt selten. Die Folge ist ein Mitverschulden. Und die Kaskoversicherung kann Leistungen kürzen.
Ein Organmandat ist ärgerlich. Ein Unfall ohne vollen Versicherungsschutz ist eine andere Liga.
Lkw und Busse
Für schwere Fahrzeuge gibt es keine Wetterfrage. Lkw über 3,5 Tonnen brauchen vom 1. November bis 15. April Winterreifen. Und zwar immer.
Bei Omnibussen endet der Zeitraum früher, am 15. März.
Dazu kommt: Schwere Lkw müssen in dieser Zeit Schneeketten mitführen. Und das Mindestprofil liegt höher als beim Pkw.
Wann du wechseln solltest
Die bekannteste Faustregel ist „von O bis O“. Also von Oktober bis Ostern.
Sie ist nicht schlecht. Aber sie hat eine Schwäche: Ostern wandert. Und der April in Tirol ist nicht der April im Burgenland.
Besser funktioniert der Blick aufs Thermometer. Viele Reifenhersteller nennen rund 7 Grad als Grenze. Darunter wird die Gummimischung von Sommerreifen hart. Sie greift schlechter. Winterreifen bleiben weich.
Und dann gibt es noch den praktischen Grund, früh dran zu sein. Ende Oktober sind die Werkstätten voll. Wer erst beim ersten Schnee anruft, wartet. Oft so lange, bis der Schnee wieder weg ist.
Ganzjahresreifen
Ganzjahresreifen sind in Österreich eine legale Lösung. Wenn sie M+S oder das Schneeflockensymbol tragen, erfüllen sie die Winterreifenpflicht.
Die Frage ist, ob sie zu dir passen. Ein Ganzjahresreifen ist ein Kompromiss. Er kann den Winter und er kann den Sommer. Beides aber nicht so gut wie ein Spezialist.
Für wen das passt: Wer in der Stadt oder im Flachland wohnt. Wer wenig fährt. Wer bei Schneefall einfach auch mal stehen bleiben kann.
Für wen nicht: Wer regelmäßig in die Berge fährt. Wer viel auf der Autobahn unterwegs ist. Wer ein starkes oder schweres Auto fährt.
Stärken
- Du fährst vor allem in der Stadt oder im Flachland
- Du bist weniger als rund 10.000 Kilometer im Jahr unterwegs
- Du willst dir Wechsel, Einlagerung und Termine sparen
- Du kannst bei starkem Schneefall auch mal zu Hause bleiben
Schwächen
- Du fährst regelmäßig ins Gebirge oder in Skigebiete
- Du bist viel auf der Autobahn unterwegs
- Dein Auto hat viel Leistung oder viel Gewicht
- Du willst im Winter und im Sommer das Maximum an Grip
Urlauber, Mietwagen, Wohnmobil
Die Winterreifenpflicht gilt für alle, die in Österreich fahren. Das Kennzeichen spielt keine Rolle. Auch Gäste mit ausländischem Auto müssen sich daran halten.
Beim Mietwagen lohnt sich eine Frage bei der Buchung. Winterreifen sind im Winter meist dabei. Garantiert ist das nicht immer.
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen fallen unter die Pkw-Regel. Schwerere Wohnmobile können unter die strengere Lkw-Regel fallen. Schau im Zulassungsschein nach, wie dein Fahrzeug eingetragen ist.
Du fährst über die Grenze? Dann gelten dort andere Regeln. Die findest du in unserem Ratgeber zur Winterreifenpflicht im Ausland.
Häufige Fragen
Weiterführende Links
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Quellen und Stand
Stand: 28. September 2026. Nächste Prüfung: September 2027.
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