Pickerl (§ 57a): Fristen, Kosten und die neuen Intervalle ab 2027

Aktuell 3-2-1, ab Mai 2027 4-2-2-2-1: Was für Ihren nächsten Termin gilt
Ein neu zugelassener Pkw muss in Österreich erstmals nach drei Jahren zur wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG, danach nach weiteren zwei Jahren und ab dann jährlich. Maßgeblich ist der gelochte Monat auf der Begutachtungsplakette: Sie können einen Monat vor diesem Monat vorfahren und haben danach vier Kalendermonate Zeit. Zum 19. Mai 2027 ändert sich beides. Der Rhythmus wird auf 4-2-2-2-1 gestreckt, und die Nachfrist fällt ersatzlos weg.
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Das Wichtigste in Kürze
• Pkw der Klasse M1: erstmals nach 3 Jahren, dann nach 2 Jahren, danach jährlich.
• Lkw, Busse und Taxis müssen jedes Jahr zur Begutachtung.
• Toleranz aktuell: 1 Monat vor bis 4 Kalendermonate nach dem gelochten Monat.
• Ab 19. Mai 2027: Intervall 4-2-2-2-1, Begutachtung bis zu 4 Monate im Voraus möglich, keine Nachfrist mehr.
• Kosten 2026: ab 60,30 Euro, im Schnitt rund 94 Euro inklusive Plakette.
• Bei Gefahr im Verzug endet die Zulassung automatisch, das Fahrzeug darf nicht mehr verwendet werden.
Inhalt
- Wann Ihr Fahrzeug zum Pickerl muss
- Das Toleranzfenster: ein Monat davor, vier Monate danach
- Was sich am 19. Mai 2027 ändert
- Was die Begutachtung kostet
- Was geprüft wird und wie lange es dauert
- Mängelklassen: leichte Mängel, schwere Mängel, Gefahr im Verzug
- Werkstatt oder Autofahrerclub?
- Was Sie zum Termin mitbringen müssen
- Pickerl überzogen: Strafen und Risiken
- Elektroautos und die Begutachtung nach § 57a
Wann Ihr Fahrzeug zum Pickerl muss
Das Intervall hängt an der Fahrzeugklasse, nicht am Alter allein. Gerechnet wird ab dem Monat der Erstzulassung.
| Fahrzeugklasse | Erste Begutachtung | Danach |
|---|---|---|
| Pkw (M1), ausgenommen Taxis | nach 3 Jahren | nach 2 Jahren, dann jährlich |
| Krafträder (Klasse L) | nach 3 Jahren | nach 2 Jahren, dann jährlich |
| Anhänger bis 3.500 kg | nach 3 Jahren | nach 2 Jahren, dann jährlich |
| Lkw (N1 bis N3) | nach 1 Jahr | jährlich |
| Busse (M2, M3) | nach 1 Jahr | jährlich |
| Taxis (M1) | nach 1 Jahr | jährlich |
Der Monat auf der Plakette wird gelocht und ist der Stichtag. Das Jahr steht in Zahlen und in der Farbe der Plakette.
Das Toleranzfenster: ein Monat davor, vier Monate danach
Der gelochte Monat ist nicht der letzte zulässige Tag. Für Pkw, Krafträder und Anhänger bis 3.500 kg dürfen Sie die Begutachtung einen Monat vor dem gelochten Monat durchführen lassen und haben danach vier volle Kalendermonate Zeit. Wer die Plakette auf März gelocht hat, kann also ab Februar vorfahren und muss spätestens Ende Juli begutachten lassen.
Für Lkw, Busse, Taxis und Anhänger über 3.500 kg gilt das nicht. Dort reicht das Fenster drei Monate vor den gelochten Monat und endet mit dessen Ablauf. Eine Nachfrist gibt es für diese Fahrzeuge nicht.

Wer die Begutachtung durchführen darf
Die Begutachtung nach § 57a KFG übernehmen ermächtigte Fachwerkstätten, die Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ sowie die Landesprüfstellen. Die Prüfstelle hält das Ergebnis im Gutachten fest und bringt bei bestandener Prüfung die neue Plakette an. Einen Termin sollten Sie in jedem Fall vereinbaren.
Was sich am 19. Mai 2027 ändert
Mit der 42. KFG-Novelle, kundgemacht am 29. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt I Nr. 79/2026, werden die Begutachtungsintervalle neu geordnet. Die Änderung tritt am 19. Mai 2027 in Kraft und gilt auch für Fahrzeuge, die vorher zugelassen wurden.
| Bis 18. Mai 2027 | Ab 19. Mai 2027 | |
|---|---|---|
| Pkw (M1), Krafträder (L), Anhänger bis 3.500 kg | 3-2-1-1 | 4-2-2-2-1 |
| Lkw, Busse, Taxis | jährlich | jährlich |
| Begutachtung im Voraus möglich | 1 Monat | 4 Monate |
| Nachfrist nach dem Stichtag | 4 Monate | keine |
Für einen neu zugelassenen Pkw heißt das: erste Begutachtung nach vier statt drei Jahren, danach drei Zwei-Jahres-Intervalle und erst ab dem elften Jahr jährlich. In den ersten zehn Jahren entfallen damit drei Termine.
Der zweite Teil der Änderung wiegt im Alltag schwerer. Die viermonatige Nachfrist entfällt ersatzlos, der Stichtag gilt dann ohne Ausnahme. Wer bisher großzügig geplant hat, muss den Termin künftig vorziehen. Möglich ist das bis zu vier Monate vorher.
Übergangsregelung 2027
• Fahrzeuge mit Fälligkeit von Jänner bis Oktober 2027 dürfen noch die alte Toleranz nutzen: ein Monat davor, vier Monate danach. Diese Regelung läuft Ende November 2027 aus.
• Weil die Reform in laufende Prüfperioden eingreift, müssen nach Schätzung des ÖAMTC rund zwei Millionen Fahrzeughalter einmalig eine Ersatzplakette mit dem neuen Fälligkeitstermin abholen.
• Der ÖAMTC beziffert den dadurch entstehenden Verwaltungsaufwand mit rund 23 Millionen Euro und kritisiert, dass dieser Schritt mit einem digitalen Pickerl vermeidbar gewesen wäre.
Was die Begutachtung kostet
Für die Begutachtung nach § 57a KFG gibt es keinen gesetzlich festgelegten Preis. Jede ermächtigte Stelle kalkuliert selbst, entsprechend groß ist die Spanne. Die Arbeiterkammer Wien hat 2026 bei 32 Wiener Werkstätten erhoben:
| Fahrzeug | Günstigster Preis | Teuerster Preis | Durchschnitt |
|---|---|---|---|
| Benziner | 60,30 Euro | 156,40 Euro | 93,62 Euro |
| Diesel | 60,30 Euro | 156,40 Euro | 94,45 Euro |
| Elektroauto | 60,30 Euro | 157,32 Euro | 94,26 Euro |
Die Preise verstehen sich inklusive Plakette und gelten nur, wenn nicht gleichzeitig ein Service durchgeführt wird. Mitglieder der Autofahrerclubs zahlen weniger: beim ÖAMTC 60,30 Euro, beim ARBÖ 69,90 Euro. Freie Werkstätten liegen im Schnitt bei rund 70 Euro. Die Erhebung stammt aus Wien, außerhalb kann das Preisniveau abweichen.
Was geprüft wird und wie lange es dauert
Die Begutachtung dauert etwa 45 Minuten. Geprüft werden die Identifizierung des Fahrzeugs, die Bremsanlage, die Lenkung, die Sicht, Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen, Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen, das Fahrgestell und die daran befestigten Teile, vorgeschriebene sonstige Ausstattungen sowie die Umweltbelastung. Der ARBÖ gibt den Umfang mit über 130 geprüften Funktionen an.

Bremsen, Licht und Reifen vorab selbst prüfen
Bremsanlage, Beleuchtung und Reifen gehören zu den Prüfpunkten, die sich vor dem Termin ohne Werkzeug kontrollieren lassen. Wenn Sie Leuchtmittel, Scheibenwischer, Reifendruck und Profiltiefe vorher durchgehen, ersparen Sie sich im besten Fall eine zweite Vorführung.
Mängelklassen: leichte Mängel, schwere Mängel, Gefahr im Verzug
| Einstufung | Folge |
|---|---|
| Leichte Mängel | Plakette wird erteilt, die Mängel sind zu beheben |
| Schwere Mängel | Fahrzeug darf höchstens zwei Monate weiter verwendet werden, in dieser Zeit reparieren und nachprüfen lassen |
| Gefahr im Verzug | Fahrzeug darf nicht mehr verwendet werden, die Zulassung endet automatisch |
Bei Gefahr im Verzug fallen für die Ab- und Wiederanmeldung keine Kosten an.
Werkstatt oder Autofahrerclub?
Die Begutachtung dürfen beide durchführen, das Ergebnis ist dasselbe. Für Mitglieder ist der Autofahrerclub in aller Regel günstiger. Die Werkstatt spielt ihren Vorteil aus, sobald festgestellte Mängel gleich behoben oder mit dem fälligen Service kombiniert werden sollen.
Stärken
- Beim Autofahrerclub für Mitglieder deutlich günstiger, beim ÖAMTC 60,30 Euro, beim ARBÖ 69,90 Euro
- Reine Begutachtung ohne Verkaufsinteresse an Folgearbeiten
- Dichtes Netz an Prüfstellen in ganz Österreich
Schwächen
- Setzt eine Mitgliedschaft im Club voraus
- Festgestellte Mängel müssen anschließend in einer Werkstatt behoben werden, dort wäre beides in einem Termin möglich
- Keine Kombination mit dem fälligen Service, die Werkstatt spart Ihnen diesen zweiten Weg
- Termine sind in Stoßzeiten knapp
Was Sie zum Termin mitbringen müssen
- Den Zulassungsschein in Papierform oder als Scheckkarte. Die digitale Variante wird nicht überall akzeptiert.
- Bei Gasfahrzeugen muss der Tank mindestens zu zwei Dritteln gefüllt sein.
- Bei historischen Fahrzeugen die Fahrtenbuchaufzeichnungen der vergangenen zwei Jahre.
- Bei nicht zugelassenen Fahrzeugen über 3.500 kg die Genehmigungsdokumente, also Typenschein oder COC-Papier.
Pickerl überzogen: Strafen und Risiken
Wer ohne gültige Begutachtungsplakette fährt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach dem Kraftfahrgesetz. Der ÖAMTC beziffert den theoretisch möglichen Strafrahmen mit bis zu 10.000 Euro, und zwar sowohl für den Lenker als auch für den Zulassungsbesitzer. In der Praxis liegen die verhängten Strafen deutlich darunter, sie hängen aber von der Dauer der Überziehung ab.
Schwerer wiegt das Haftungsrisiko: Lässt sich ein Unfall auf einen Mangel zurückführen, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, können Zulassungsbesitzer und Lenker dafür zur Verantwortung gezogen werden.
Für Fahrten ins Ausland gilt besondere Vorsicht. Die österreichische Nachfrist von vier Monaten ist außerhalb Österreichs weitgehend unbekannt. An der italienischen, ungarischen, kroatischen und slowenischen Grenze drohen Strafen bis hin zur Abnahme der Kennzeichen, auch wenn die Plakette nach österreichischem Recht noch im Toleranzfenster liegt.
Elektroautos und die Begutachtung nach § 57a
Für Elektroautos gelten dieselben Intervalle wie für Verbrenner. Der Prüfumfang unterscheidet sich: Abgasmessung und Ölkontrolle entfallen, dafür kommen die Hochvoltkomponenten und deren Isolation hinzu. Seit 20. Mai 2023 wird bei Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 mit Erstzulassung ab 1. Jänner 2021 zusätzlich der im Fahrzeug gespeicherte Verbrauchswert ausgelesen.
Im Preis schlägt sich das kaum nieder. Die Erhebung der Arbeiterkammer weist für Elektroautos einen Schnitt von 94,26 Euro aus, praktisch gleichauf mit Benzinern und Dieseln.
Häufige Fragen
Quellen und Stand
Stand: 22. September 2026. Rechtsgrundlage: § 57a Kraftfahrgesetz 1967 sowie die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung. Die neuen Intervalle beruhen auf der 42. KFG-Novelle, kundgemacht am 29. Juli 2026 in BGBl. I Nr. 79/2026, in Kraft für die Begutachtungsintervalle ab 19. Mai 2027. Preisangaben: Erhebung der Arbeiterkammer Wien zu den Kosten der Pickerl-Überprüfung 2026, Stichprobe von 32 Wiener Kfz-Werkstätten. Angaben zu Prüfumfang, Mängelklassen und Unterlagen: ÖAMTC und ARBÖ. Nächste Prüfung dieser Seite: Februar 2027, vor dem Inkrafttreten der neuen Intervalle.
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