Wer ein neues Bauteil für sein Auto erwirbt, bekommt mit dem neuen Teil oft ein Dokument mitgeliefert, das sogenannte Teilegutachten. Das ist dann notwendig, wenn neu angebaute Teile einem Sachverständigen vorzuführen sind, also etwa beim ÖAMTC, ARBO oder bei der TUV Austria. Dadurch lässt sich die ordnungsgemäße Anbringung und Sicherheit gewährleisten.
Im Teilegutachten:
finden sich Auflagen und verschiedene Hinweise zu den betreffenden Teilen.
stehen die entsprechenden Teilenummern, die mit der Nummer am Anbauteil übereinstimmen müssen.
lassen sich entsprechende Umbau- und Anpassungsarbeiten vermerken und genau beschreiben.
Durch die genaue Beschreibung und die Teilenummer ist es nicht möglich, ein ähnliches Teil ohne reguläres Gutachten an ein Fahrzeug zu bauen oder das Teil an einem anderen Fahrzeug zu verwenden.
Teilegutachten: Ablauf
Das neue Bauteil ist eingebaut, das Teilegutachten-Dokument liegt bereit. Diese Schritte folgen:
Eine Prüfungsorganisation begutachtet das durchgeführte Tuning und das dazugehörige Teilegutachten-Dokument.
Der Gutachter stellt ein Prüfzeugnis aus, sofern es am Tuning nichts auszusetzen gibt.
Mit dem Prüfzeugnis kann der Autobesitzer die Änderungen in den Fahrzeugpapiere bei der zuständigen Zulassungsstelle eintragen lassen. Eine Eintragung mit Teilegutachten kostet 35 bis 70 Euro.
Wichtig: Entweder das Prüfzeugnis oder die angepassten Fahrzeugpapiere sind stets mit sich zu führen!
Alternativen zum Teilegutachten: Genehmigungsbescheid, Typengenehmigung oder Einzelgenehmigung
Neben dem Teilegutachten gibt es gibt es in Österreich weitere Nachweise für die Genehmigung von Fahrzeugteilen. Dazu zählen insbesondere der Genehmigungsbescheid, die Typengenehmigung sowie die Einzelgenehmigung.
Typengenehmigung
Für manche Fahrzeugteile liegt bereits eine Typengenehmigung vor, wodurch diese Bauteile ab dem Zeitpunkt des Erwerbs zulässig sind. Das bedeutet, sie müssen nicht zusätzlich einem Sachverständigen vorgeführt werden, wie es beim Teilegutachten erforderlich sein kann. In der Typengenehmigung wird genau festgelegt, für welche Fahrzeugmodelle das jeweilige Teil zugelassen ist.
Achtung: Typengenehmigung ist keine Garantie für die Zulässigkeit von Umbaumaßnahmen
Wenn an einem Fahrzeug mehrere Teile verbaut werden, die jeweils über eine Typengenehmigung verfügen, kann es dennoch zu Problemen kommen: Nicht alle Teile dürfen beliebig miteinander kombiniert werden. Verstöße dagegen können dazu führen, dass die Zulassung des Fahrzeugs erlischt. Eine genaue Recherche oder die Beratung durch einen Sachverständigen bzw. eine Prüfstelle wird daher dringend empfohlen.
Bauartgenehmigung
Die Bauartgenehmigung kommt bei Fahrzeugteilen ins Spiel, die in einer bestimmten Ausführung gefertigt sein müssen. Solche Teile dürfen nur in Rücksprache mit Sachverständigen verändert werden. Dazu gehören:
Reifen
Scheiben
Beleuchtung
Verbindungseinrichtungen
Sicherheitsgurte
Anhängerkupplungen
Zusatzheizungen
Einzelabnahme
Es gibt bauliche Änderungen am Auto, die stärker in die Karosserie eingreifen, oder Bauteile, die weder über ein Teilegutachten noch eine ABE verfügen. In solchen Fällen ist eine Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich. Die Kosten dafür sind in der Regel deutlich höher als bei Vorlage eines Teilegutachten.
Für welche Teile ist ein Teilegutachten nötig?
Nicht für jedes Tunen ist ein Teilegutachten möglich oder nötig. Welche Autoteile so etwas brauchen und für welche stattdessen ein anderes Zeugnis erforderlich ist, findet sich im Folgenden.
Heckspoiler
Heckspoiler zählen zu den Dauerbrennern bei Auto-Tunern. Allerdings gefährden harte oder scharfe Spoiler andere Verkehrsteilnehmer und können deshalb zum Entzug der Betriebserlaubnis führen. Mit dem Heckspoiler wird entweder ein Teilegutachten oder eine ABE mitgeliefert.
Alufelgen
Wer neue Felgen beim Tuning einbauen will, hat darauf zu achten, dass die Felgen über eine ABE oder ein Teilegutachten verfügen. Bei Alufelgen gibt es mitunter besondere Auflagen, etwa explizite Vorgaben zur Weitung der Kotflügel oder zusätzliche Abdeckungen.
Fahrwerk
Eine beliebte Umbaumaßnahme unter Auto-Tunern ist es, das Fahrwerk tiefer zu legen. Dies stellt jedoch einen großen Eingriff in die Karosserie dar und zieht teils große Gefahren nach sich. Arbeiten am Fahrwerk sind deshalb Profis zu überlassen und erfordern eine sorgfältige Einzelabnahme.
Sportluftfilter
Sportluftfilter sollen Geräuschpegel und Leistung steigern. Eine ABE oder ein Teilegutachten können die Zulassung von Sportluftfiltern bestätigen.
Spurverbreiterung
Durch den Einbau von Distanzscheiben lässt sich die Spurweite der Reifen vergrößern. Das gefällt vielen Bastlern optisch besser. Wer eine Spurverbreiterung vornehmen will, sollte darauf achten, dass die Distanzscheiben mit einem Teilegutachten oder einer ABE versehen sind.
Chiptuning
Durch ein sogenanntes Chiptuning lässt sich die Leistungsfähigkeit von Motoren steigern. Das passiert durch das Anpassen der Software des Steuergerätes oder aber durch das Zwischenschalten eines Moduls zwischen Motor und Steuergerät. Für die Zulassung von Chiptuning-Maßnahmen ist entweder ein Teilegutachten oder eine Einzelabnahme notwendig.
Teilegutachten mit gefälschten Teilenummern
Einige Tuner versuchen, die TÜV-Prüfer mit gefälschten Teilenummern auf dem Anbauteil zu überlisten. Auch wenn dies gelingt, schützt dies nicht automatisch vor einer nachträglichen Strafe: Die Polizei darf ein Fahrzeug mit eingetragenen Anbauteilen stilllegen, wenn ein Verdacht auf Fälschung oder Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer vorliegt. Im Falle eines Unfalls kann ein Sachverständiger die entsprechenden Nummern prüfen. Lässt sich die Fälschung nachweisen und ist sie gleichzeitig die eindeutige Unfallursache, erlischt der Versicherungsschutz. Eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Urkundenfälschung erfolgt dann ebenfalls.
Fazit: Teilegutachten verbessern die Sicherheit und ersparen Kosten
Als Tuner oder Bastler ist es sinnvoll, sich an die Vorschriften halten. Das Teilegutachten ist Nachweis für die geprüfte Sicherheit des zu verwendenden Anbauteils – und dient so letztlich der Fahrer- und Verkehrssicherheit. Nicht zuletzt spart es dem Käufer auch Kosten: Eine Einzelabnahme erfordert viel Geld. Ein einheitliches Gutachten des Herstellers ist also sehr praktisch.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Teilegutachten
Anerkannte Prüforganisationen wie der TÜV oder DEKRA erstellen Teilegutachten.
Wer Teile an seinem Auto verändert oder anbaut, bekommt oft ein Teilegutachten mitgeliefert. Dieses Dokument ist zusammen mit dem getunten Auto einem anerkannten Sachverständigen vorzuführen, der eine Sicherheitsprüfung vornehmen wird.
Während das angebaute Fahrzeugteil bei einem Teilegutachten immer von einer Prüforganisation zu kontrollieren ist, ist das bei einer ABE nicht notwendig.