Abschleppdienst: Was Abschleppen in Österreich kostet und was du tun kannst

Du kommst zurück, und wo eben noch dein Auto stand, ist nur noch Asphalt. Bevor du an Diebstahl denkst: In den meisten Fällen wurde es abgeschleppt. Das ist ärgerlich und teuer, aber gut lösbar, wenn du die richtigen Schritte kennst.
In Wien kostet das Abschleppen eines Pkw ab 1. November 2026 355 Euro, dazu kommen Verwahrgebühren für jeden Tag und meist eine Strafe für das Falschparken. Zusammen mit der Fahrt zum Abschleppplatz bist du schnell bei mehr als 400 Euro.
Das Wichtigste in Kürze
• Abgeschleppt werden darf, wenn dein Auto den Verkehr behindert, zum Beispiel in einer Abschleppzone, an einer Haltestelle oder auf einem Behindertenparkplatz.
• In Wien kostet das Abschleppen ab 1. November 2026 355 Euro, die Verwahrung eines Pkw 13 Euro pro Tag.
• Zur Abholung brauchst du Zulassungsschein und Lichtbildausweis.
• Willst du die Kosten bekämpfen, zahl nicht sofort, sondern verlange einen Bescheid. Dagegen kannst du binnen zwei Wochen ein Rechtsmittel einbringen.
• Nach einer Panne übernehmen Autofahrerclubs das Abschleppen für Mitglieder oft kostenlos bis zur nächsten geeigneten Werkstätte.
Wann dein Auto abgeschleppt werden darf
Die Behörde darf ein Fahrzeug entfernen lassen, wenn es den Verkehr behindert. Dafür muss noch kein Unfall passiert sein und auch niemand tatsächlich warten. Schon die begründete Sorge, dass dein Auto den Verkehr beeinträchtigt, reicht aus.
Typische Fälle sind:
• Halte- und Parkverbot mit dem Zusatz „Abschleppzone“
• Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und Schienenstraßen
• Behindertenparkplätze und andere reservierte Plätze
• Hauseinfahrten und Parken in zweiter Spur
• Fahrzeuge ohne Kennzeichentafeln auf öffentlichen Straßen
Ein Zettel hinter der Windschutzscheibe mit Handynummer oder dem Hinweis, dass du gleich zurück bist, schützt nicht vor dem Abschleppen. Es zählt nur, ob dein Auto im Weg steht.
Was Abschleppen in Wien kostet
Wien hat die Gebühren mit 1. November 2026 deutlich angehoben. Abgeschleppte Fahrzeuge kommen auf den Abschleppplatz der MA 48 in Simmering. Dort zahlst du die Abschleppung und jeden angefangenen Tag Verwahrung.
| Posten | bis 31.10.2026 | ab 1.11.2026 |
|---|---|---|
| Abschleppung Pkw und Motorrad | 301 Euro | 355 Euro |
| Verwahrung Pkw pro Tag | 11 Euro | 13 Euro |
| Verwahrung Motorrad pro Tag | 8 Euro | 9 Euro |
Dazu kommt fast immer eine Strafe für das Falschparken. Für verkehrsbehinderndes Parken sind in der Regel rund 100 Euro fällig, bei schweren Verstößen wie dem Parken auf einem Behindertenparkplatz bis zu 726 Euro. Rechnest du noch Taxi oder Öffis zum Abschleppplatz dazu, kostet dich ein einziger Parkfehler schnell mehr als 400 Euro. Jede Parkgarage ist günstiger.
Abschleppkosten in anderen Städten
Außerhalb von Wien legen die Städte und Gemeinden ihre Abschleppgebühren selbst fest. Die Beträge unterscheiden sich deshalb je nach Ort, und auch die Verwahrstellen sind unterschiedlich organisiert. Manche Städte arbeiten mit eigenen Abschleppplätzen, andere beauftragen private Unternehmen.
Wo dein Auto steht und was die Abholung kostet, erfährst du bei der Polizei oder beim Magistrat der Stadt. Ruf am besten zuerst dort an, bevor du dich auf den Weg machst. So weißt du gleich, welche Unterlagen du brauchst und ob die Verwahrstelle gerade geöffnet hat.
So bekommst du dein Auto zurück
Ist dein Auto weg, ruf zuerst die Polizei an. Dort erfährst du, ob es abgeschleppt wurde und wohin. Erst wenn das nicht der Fall ist, solltest du von einem Diebstahl ausgehen und Anzeige erstatten.
In Wien holst du dein Auto am Abschleppplatz der MA 48 in der Jedletzbergerstraße 1 im 11. Bezirk ab. Du erreichst ihn über die A4, Ausfahrt Simmeringer Haide, oder mit dem Bus 76A ab der U3-Station Enkplatz.
| Mitnehmen | Hinweis |
|---|---|
| Zulassungsschein | Teil I, auch der digitale Zulassungsschein |
| Lichtbildausweis | Führerschein oder Reisepass |
| Vollmacht | nur wenn jemand anderer das Auto abholt |
Bevor du zahlst, solltest du dir eine Frage stellen: Hältst du das Abschleppen für ungerechtfertigt? Dann zahl die Kosten nicht vor Ort, sondern verlange einen Bescheid. Gegen diesen Bescheid kannst du binnen zwei Wochen ein Rechtsmittel einbringen. Hast du bereits bezahlt, bekommst du das Geld nur noch über den Verfassungsgerichtshof zurück. Das ist aufwendig und selten erfolgreich.
Übrigens: Solange dein Auto noch nicht vollständig angehoben ist, fallen keine Abschleppkosten an. Kommst du rechtzeitig dazu, kannst du dir die Gebühr sparen. Die Strafe für das Falschparken bleibt trotzdem.
Was der Abschleppdienst nach einer Panne kostet
Bleibt dein Auto nach einer Panne liegen oder ist es nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit, brauchst du einen Abschleppdienst. Was das kostet, hängt davon ab, wer dich abschleppt und wer zahlt.
Autofahrerclub: Lässt sich die Panne vor Ort nicht beheben, bekommen Mitglieder von ÖAMTC oder ARBÖ in der Regel einen kostenlosen Transport. Er führt zur nächsten geeigneten Werkstätte in Österreich. Das gilt für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Für eine Werkstätte deiner Wahl, für Unfälle und für Pannen im Ausland brauchst du meist einen Schutzbrief.
Versicherung: Hat jemand anderer den Unfall verursacht, zahlt dessen Haftpflichtversicherung auch das Abschleppen. Bei einem selbst verschuldeten Unfall hilft dir je nach Vertrag die Kasko oder ein Schutzbrief.
Privater Abschleppdienst: Ohne Club und ohne Versicherungsschutz zahlst du selbst. Private Anbieter verrechnen meist eine Grundpauschale für Anfahrt und Aufladen und dann einen Preis pro Kilometer. Nachts, am Wochenende und auf der Autobahn wird es teurer. Feste Tarife gibt es nicht. Frag deshalb vor dem Aufladen nach dem Gesamtpreis bis zur Werkstätte und lass ihn dir bestätigen. Bei längeren Strecken, etwa 100 Kilometer bis zur Vertragswerkstätte, macht das schnell mehrere hundert Euro aus.
Abgeschleppt vom Privatgrund
Stellst du dein Auto unerlaubt auf einem fremden Privatparkplatz ab, etwa vor einem Supermarkt außerhalb der Öffnungszeiten oder auf einem reservierten Mieterparkplatz, darf der Eigentümer reagieren. Er kann dein Auto entfernen lassen oder dich wegen Besitzstörung abmahnen und klagen. Die Kosten dafür trägst in der Regel du.
Achte deshalb auf Schilder an der Einfahrt. Steht dort, dass nur Kunden oder Berechtigte parken dürfen, nimm das ernst. Besitzstörungsforderungen gehen oft in die Hunderte Euro. Wer sich unsicher ist, ob eine Forderung berechtigt ist, sollte vor dem Zahlen rechtlichen Rat einholen, etwa bei der Rechtsberatung eines Autofahrerclubs.
Häufige Fragen
Quellen und Stand
ÖAMTC, Abschleppgebühren in Wien ab 1. November 2026 · ÖAMTC, Abschleppgefahr beim Falschparken (Rechtsberatung). Geprüft am 29.10.2026.
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