Auto abmelden in Österreich: Unterlagen, Kennzeichen und Verkauf

Wer sein Auto verkauft oder dauerhaft stilllegt, muss auch die Abmeldung organisieren. Hier erfährst du, welche Unterlagen du dafür brauchst, wie du deine Kennzeichennummer behalten kannst und wann eine Hinterlegung infrage kommt.
Die Abmeldung eines Autos ist in Österreich kostenlos und bei jeder Zulassungsstelle möglich. Bereite dafür die Fahrzeugdokumente und Kennzeichentafeln vor. Wenn eine andere Person den Termin für dich übernimmt, braucht sie zusätzlich eine schriftliche Vollmacht.
Beim Verkauf solltest du schon vor der Übergabe vereinbaren, wann das Auto abgemeldet wird und wie der Käufer es anschließend übernimmt. Möchtest du dein Fahrzeug nur vorübergehend nicht nutzen, etwa über den Winter, kann die Hinterlegung der Kennzeichentafeln eine Alternative sein.
Das Wichtigste in Kürze
• Die Abmeldung ist kostenlos und bei jeder Zulassungsstelle in Österreich möglich.
• Solange das Auto auf dich zugelassen ist, laufen Versicherungsprämie und motorbezogene Versicherungssteuer weiter.
• Auf Antrag wird deine Kennzeichennummer bis zu zwölf Monate für ein anderes Fahrzeug freigehalten.
• Ohne Kennzeichentafeln darf das Auto nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen abgestellt werden.
Wann du dein Auto abmelden musst
Das Kraftfahrgesetz nennt in § 43 mehrere Fälle, in denen der Zulassungsbesitzer sein Fahrzeug abmelden muss. Am häufigsten ist der Verkauf, weil du danach nicht mehr rechtmäßiger Besitzer des Autos bist. Abmelden musst du außerdem, wenn das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen verwendet werden soll oder die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht.
Solange das Auto auf dich zugelassen ist, verrechnet dir die Versicherung weiterhin die Prämie und die motorbezogene Versicherungssteuer. Erledige die Abmeldung deshalb möglichst bald nach dem Verkauf oder der Stilllegung.
Diese Unterlagen brauchst du für die Abmeldung
Lege die erforderlichen Unterlagen vor dem Termin bereit. Wenn ein Dokument fehlt oder du die Abmeldung für eine andere Person übernimmst, kläre vorab mit der Zulassungsstelle, welche zusätzlichen Nachweise erforderlich sind.
| Unterlage | Wann du sie brauchst |
|---|---|
| Amtlicher Lichtbildausweis | immer |
| Zulassungsschein Teil I und Teil II | immer |
| Genehmigungsnachweis, etwa Typenschein, Einzelgenehmigung, Nachweis der Zulassung oder Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank | immer |
| Kennzeichentafeln | immer, sie werden bei der Abmeldung abgegeben |
| Schriftliche Vollmacht | wenn eine andere Person für dich abmeldet |
| Zustimmungserklärung der Nachlassverwaltung und Einantwortungsurkunde | wenn der Zulassungsbesitzer verstorben ist |
Die Zulassungsstelle vermerkt die Abmeldung auf beiden Teilen des Zulassungsscheins. Teil I mit dieser Bestätigung bekommst du anschließend zurück. Einen Zulassungsschein im Scheckkartenformat lochen die Zulassungsstellen und geben ihn dir ebenfalls zurück.
Abmeldung beim Verkauf: Übergabe vorher abstimmen
In Österreich gehören die Kennzeichentafeln zum Zulassungsbesitzer und nicht zum Fahrzeug. Beim Verkauf meldest deshalb du als bisheriger Zulassungsbesitzer ab, während der Käufer das Auto mit eigenen Kennzeichentafeln anmeldet. Wie die Anmeldung abläuft, erklärt der Ratgeber Auto anmelden in Österreich.
Vereinbare mit dem Käufer vor der Übergabe, wann das Auto abgemeldet wird und wie es danach an seinen neuen Standort gelangt. Davon hängt auch ab, wann du die Kennzeichentafeln abnimmst und welche Dokumente du für die Abmeldung noch bereithalten musst. Den Verkauf meldest du außerdem deiner Versicherung.
Übernimmt ein Autohaus die Abmeldung, etwa bei einer Inzahlungnahme, halte die Vereinbarung und den vorgesehenen Termin schriftlich fest. Lass dir anschließend eine Bestätigung der erledigten Abmeldung geben.
Kennzeichennummer für das nächste Auto behalten
Wenn du deine bisherige Kennzeichennummer weiterverwenden möchtest, sprich das bei der Abmeldung an. Die Nummer wird dann längstens zwölf Monate für ein anderes Fahrzeug freigehalten, wobei du das neue Auto bei derselben Zulassungsstelle anmelden musst.
Für Wunschkennzeichen gelten eigene Regeln. Das Recht daran gilt 15 Jahre ab Zuweisung oder Reservierung und bleibt auch bestehen, wenn du das Fahrzeug in dieser Zeit abmeldest. Übertragen lässt es sich nicht, weil es sich um ein höchstpersönliches Recht handelt.
Wann sich eine Hinterlegung lohnt
Bei einer längeren Nutzungspause kann die Hinterlegung der Kennzeichentafeln infrage kommen, beispielsweise bei einem Cabrio, das im Winter in der Garage steht. Dabei gibst du nur die Kennzeichentafeln ab, während die Zulassung aufrecht bleibt und später keine neue Anmeldung nötig ist.
| Abmeldung | Hinterlegung | |
|---|---|---|
| Kosten | kostenlos | kostenlos |
| Wo | jede Zulassungsstelle in Österreich | Zulassungsstelle, die für deinen Wohnbezirk ermächtigt ist |
| Dauer | unbegrenzt | bis zu einem Jahr |
| Motorbezogene Versicherungssteuer | endet mit der Abmeldung | entfällt für den Hinterlegungszeitraum, wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt sind |
| Wieder fahren | neue Anmeldung, für einen Pkw 270 Euro | Kennzeichentafeln wieder abholen |
| Geeignet für | Verkauf, Verschrottung, dauerhafte Stilllegung | Saisonfahrzeuge, längere Auslandsaufenthalte |
Kläre vorher mit deiner Versicherung, welche Auswirkungen die Hinterlegung auf die Prämie hat und welche Mindestdauer oder Fristen du dabei beachten musst.
Häufige Fragen
Quellen und Stand
oesterreich.gv.at, Themenseiten Kfz-Abmeldung und Hinterlegung von Kennzeichen (Stand 12.01.2026) sowie Wunschkennzeichen (Stand 09.03.2026); § 43 Kraftfahrgesetz 1967. Geprüft am 06.10.2026.
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