Umweltplakette

Die Umweltplakette kennzeichnet die Einstufung eines Fahrzeuges in eine Schadstoffgruppe. Je nach Farbe der Umweltplakette erlaubt diese das Befahren festgelegter Umweltzonen in der Bundesrepublik.
Es gibt insgesamt vier Schadstoffgruppen, von denen allerdings nur drei durch farbige Plaketten gekennzeichnet werden. Für die Feinstaubgruppe 1, der alte Dieselfahrzeuge und Benziner ohne einen geregelten Katalysator zugeordnet sind, wird keine Umweltplakette ausgegeben.
- Umweltplakette ermitteln
Ansonsten können die Plaketten gegen eine geringe Gebühr bei den Zulassungsbehörden oder bei technischen Diensten, wie beispielsweise beim TüV oder Dekra, gegen die Vorlage des Fahrzeugscheines oder des Fahrzeugbriefes erworben werden. Bei einigen Verwaltungsbehörden kann die Umweltplakette auch online erworben werden, beispielsweise in Berlin. Eine Verpflichtung zum Erwerb der Umweltplakette besteht generell nicht.
Die Umweltplakette ist fälschungserschwerend und wird beim Versuch, sie zu entfernen, zerstört. Auf der Plakette wird vor der Aushändigung mit einem lichtechten Stift das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges eingetragen. Die Plakette selbst ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Sie hat einen Durchmesser von 80 Millimeter und ist schwarz umrandet. Das Schriftfeld ist 60 x 20 Millimeter groß und die Untergründe bestehen aus lichtechten Farben:
- für die Schadstoffgruppe 2 in verkehrsrot,
- für die Schadstoffgruppe 3 in verkehrsgelb und
- für die Schadstoffgruppe 4 in verkehrsgrün.
Die Umweltplakette erlaubt Fahrzeugen, in ausgeschilderte Umweltzonen zu fahren. Die Umweltzonen als solche sind mit einem Verbotsschild mit dem Text "Umwelt Zone" gekennzeichnet und die farbliche Darstellung der Umweltplakette erlaubt Fahrzeugen mit gleicher farblicher Umweltplakette diese Umweltzone zu befahren.
Fahrzeuge mit roter Umweltplakette dürfen ausschließlich in rot gekennzeichnete Umweltzonen fahren, während die Inhaber der gelben Umweltplakette in die roten und gelben Umweltzonen dürfen. Wer eine grüne Umweltplakette an seiner Windschutzscheibe kleben hat, darf sich in allen freigegebenen Umweltzonen bewegen. Ein Befahren einer Umweltzone ohne gültige Umweltplakette kann mit einem Bußgeld und bis zu einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet werden.
Eine aktuelle Übersicht über die Umweltzonen, die in deutschen Städten und Regionen gelten, erhalten Sie in der Tabelle von FinanceScout24. Sie können dabei ablesen, in welchen Orten welche Stufe der Umweltzone bereits gilt und seit wann diese aktiv ist.
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