NoVA berechnen: Normverbrauchsabgabe 2026 einfach erklärt

(CO2-Wert minus 91) geteilt durch fünf: So entsteht Ihr NoVA-Satz 2026
Die Normverbrauchsabgabe wird einmalig bei der ersten Zulassung eines Fahrzeugs in Österreich fällig. Für Pkw gilt 2026: Ziehen Sie vom CO2-Wert 91 Gramm ab, teilen Sie das Ergebnis durch fünf und runden Sie kaufmännisch auf volle Prozent. Dieser Satz wird auf den Nettopreis angewendet, davon werden 350 Euro abgezogen. Liegt der CO2-Wert über 155 Gramm, kommen 80 Euro je zusätzlichem Gramm obendrauf. Ein Kompaktwagen mit 130 g/km und 25.000 Euro netto kostet damit 1.650 Euro NoVA.
Das Wichtigste in Kürze
• Die NoVA fällt einmalig an, bei Erstzulassung oder Eigenimport.
• Formel 2026 für Pkw: (CO2-Wert minus 91) geteilt durch 5, kaufmännisch auf volle Prozent gerundet.
• Der Satz gilt auf den Nettopreis, also ohne Umsatzsteuer und ohne die NoVA selbst.
• Vom Ergebnis werden 350 Euro abgezogen.
• Ab 155 g/km kommen 80 Euro je weiterem Gramm dazu.
• Höchststeuersatz: 80 Prozent.
• Reine Elektroautos zahlen keine NoVA.
• Der Abzugswert sinkt jährlich um 3 Gramm: 91 (2026), 88 (2027), 85 (2028), 82 (2029).
Was die NoVA ist und wann sie anfällt
Die Normverbrauchsabgabe ist eine einmalige Steuer auf die erstmalige Zulassung eines Kraftfahrzeugs im Inland. Sie wird nicht jährlich erhoben, anders als die motorbezogene Versicherungssteuer, und sie bemisst sich nicht am Hubraum, sondern am CO2-Ausstoß nach WLTP.
Fällig wird sie in drei Fällen: beim Kauf eines Neuwagens im Inland, beim Eigenimport eines Fahrzeugs aus dem Ausland und dann, wenn ein bisher befreites Fahrzeug seinen Befreiungsgrund verliert. Beim Händlerkauf im Inland ist die Abgabe im Kaufpreis enthalten, der Händler führt sie ab. Beim Eigenimport müssen Sie selbst tätig werden.
Rechtsgrundlage ist das Normverbrauchsabgabegesetz 1991. Die Parameter, mit denen gerechnet wird, ändern sich jedes Jahr.
Die Formel Schritt für Schritt
Die NoVA hängt an drei Größen: am CO2-Wert nach WLTP, am Nettopreis des Fahrzeugs und am Kalenderjahr der Zulassung. In dieser Reihenfolge wird gerechnet.
Schritt 1: CO2-Wert minus Abzugsbetrag, geteilt durch den Divisor. Für Pkw 2026 heißt das: CO2-Wert minus 91, geteilt durch 5.
Schritt 2: Das Ergebnis kaufmännisch auf volle Prozent runden. Aus 7,8 wird 8, aus 8,2 wird ebenfalls 8.
Schritt 3: Den Satz auf den Nettopreis anwenden.
Schritt 4: 350 Euro abziehen.
Schritt 5: Liegt der CO2-Wert über 155 g/km, für jedes Gramm darüber 80 Euro aufschlagen.
| Parameter (Pkw, Klasse M1) | Wert 2026 |
|---|---|
| CO2-Abzugsbetrag | 91 g/km |
| Divisor | 5 |
| Abzugsposten | 350 Euro |
| Malusgrenze | 155 g/km |
| Malus je weiterem Gramm | 80 Euro |
| Höchststeuersatz | 80 Prozent |
Die Bemessungsgrundlage ist der Nettopreis, also der Wert ohne Umsatzsteuer und ohne die NoVA selbst. Bei einem importierten Gebrauchtwagen tritt an diese Stelle der gemeine Wert.
Die Rundungsregel: der häufigste Rechenfehler
• Das Finanzministerium schreibt vor, dass der errechnete Steuersatz kaufmännisch auf volle Prozent gerundet wird.
• Viele Rechner und Ratgeber lassen diesen Schritt weg und rechnen mit Kommastellen weiter.
• Das Ergebnis weicht dadurch um bis zu einen Prozentpunkt vom tatsächlichen Bescheid ab.
• Bei einem Fahrzeug für 30.000 Euro netto sind das rund 300 Euro Unterschied.
Drei Rechenbeispiele
Am Kompaktwagen lässt sich die Reihenfolge gut nachvollziehen: 130 minus 91 ergibt 39, geteilt durch 5 sind das 7,8, kaufmännisch gerundet also 8 Prozent. Acht Prozent von 25.000 Euro sind 2.000 Euro, abzüglich der 350 Euro bleiben 1.650 Euro.
| Fahrzeug | CO2 | Nettopreis | Steuersatz | Rechnung | NoVA |
|---|---|---|---|---|---|
| Kompaktwagen Benzin | 130 g/km | 25.000 Euro | 8 Prozent | 2.000 minus 350 | 1.650 Euro |
| SUV Diesel | 165 g/km | 45.000 Euro | 15 Prozent | 6.750 minus 350, dazu 800 Malus | 7.200 Euro |
| Elektroauto | 0 g/km | 40.000 Euro | 0 Prozent | keine Abgabe | 0 Euro |
Beim SUV ergibt sich der Satz aus 165 minus 91 gleich 74, geteilt durch 5 sind das 14,8, gerundet 15 Prozent. Dazu kommt der Malus: Zehn Gramm über der Grenze von 155 kosten 800 Euro zusätzlich, also mehr als der Abzugsposten von 350 Euro wieder hereinholt.

Beim Händlerkauf steckt die NoVA schon im Preis
Kaufen Sie im Inland beim Händler, ist die Normverbrauchsabgabe Teil des Kaufpreises, der Händler meldet und zahlt sie. Sichtbar wird sie oft erst in der Aufschlüsselung des Kaufvertrags. Selbst rechnen müssen Sie in zwei Fällen: beim Eigenimport und immer dann, wenn Sie vor der Bestellung wissen wollen, welcher Anteil des Preises auf die Abgabe entfällt.
Der CO2-Malus ab 155 g/km
Ab 155 g/km wird die Abgabe zweimal berechnet: einmal als Prozentsatz auf den Nettopreis und zusätzlich als fester Betrag je Gramm. Diese 80 Euro je Gramm sind unabhängig vom Fahrzeugpreis. Für ein günstiges Fahrzeug mit hohem Verbrauch fällt der Malus deshalb stärker ins Gewicht als für ein teures.
Motorräder: eigene Werte
Für Krafträder der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e gelten eigene Parameter. 2026 und 2027 wird gerechnet: CO2-Wert minus 51, geteilt durch 4. Die Malusgrenze liegt bei 150 g/km, der Malus bei 20 Euro je Gramm, der Höchststeuersatz bei 30 Prozent. Den Abzugsposten von 350 Euro gibt es bei Motorrädern nicht.
Ab 2028 sinkt der Abzugsbetrag auch hier, dann auf 49 g/km.
Was bis 2029 auf Sie zukommt
Der CO2-Abzugsbetrag sinkt jedes Jahr um drei Gramm. Bei gleichbleibendem Fahrzeug steigt der Steuersatz damit rechnerisch um 0,6 Prozentpunkte pro Jahr.
| Zulassung im Jahr | CO2-Abzugsbetrag Pkw |
|---|---|
| 2025 (ab 1. Juli) | 94 g/km |
| 2026 | 91 g/km |
| 2027 | 88 g/km |
| 2028 | 85 g/km |
| 2029 | 82 g/km |
Wegen der Rundung schlägt das nicht in jedem Jahr auf jedes Fahrzeug durch. Ein Beispiel: Ein Auto mit 132 g/km und 30.000 Euro netto kostet 2026 genau 2.050 Euro NoVA, 2027 aber 2.350 Euro, weil der Satz von 8 auf 9 Prozent springt. Ein Auto mit 130 g/km zahlt in beiden Jahren dasselbe. Über mehrere Jahre summiert sich die Verschiebung trotzdem.
Ob sich ein früherer Zulassungstermin für Sie rechnet, hängt genau an dieser Rundung.
Stärken
- Der Abzugsbetrag liegt 2026 mit 91 g/km höher als in allen Folgejahren
- Bei Fahrzeugen nahe einer Rundungsschwelle spart das einen vollen Prozentpunkt
- Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zulassung, nicht der Bestellung
Schwächen
- Bei vielen Fahrzeugen ändert die Rundung das Ergebnis gar nicht
- Ein Modellwechsel mit besserem WLTP-Wert kann mehr sparen als das Zulassungsjahr
- Rabatte und Lagerprämien bewegen oft größere Summen als die NoVA-Differenz
Elektroautos und Befreiungen
Reine Elektro- und Wasserstofffahrzeuge haben einen CO2-Wert von 0 g/km. Der errechnete Steuersatz ist damit null, eine NoVA fällt nicht an. Plug-in-Hybride sind nicht befreit, profitieren aber von ihrem niedrigen WLTP-Wert.
Daneben gibt es weitere Befreiungs- und Vergütungstatbestände, etwa für Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung oder für Vorführkraftfahrzeuge. Wird ein Fahrzeug nachweislich zu mehr als 80 Prozent betrieblich genutzt oder später ins Ausland verbracht, kommt eine Vergütung in Betracht. Anträge sind innerhalb von fünf Jahren möglich.
Eigenimport: wer die NoVA selbst abführt
Kaufen Sie ein Fahrzeug im Inland beim Händler, führt dieser die NoVA ab. Bei einem Eigenimport müssen Sie sie selbst berechnen und an das zuständige Finanzamt abführen. Dafür gibt es das Formular NoVA 2 beziehungsweise NoVA 2a.
Bei Gebrauchtfahrzeugen aus dem EU- oder EWR-Raum richtet sich die Berechnung nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der ursprünglichen Erstzulassung, nicht nach dem heutigen Kaufdatum.
Wo Sie offiziell nachrechnen können
Einen eigenen NoVA-Rechner hat AutoScout24 in Österreich nicht. Verbindlich rechnen können Sie mit dem Online-Rechner des Finanzministeriums, der neben der NoVA auch die motorbezogene Versicherungssteuer ausgibt.
Die Parameter selbst stehen beim Bundesministerium für Finanzen unter NoVA Steuersatz, Rechtslage ab 1. Juli 2025. Alles zu Steuerschuld, Bemessungsgrundlage, Befreiungen und Formularen steht im Unternehmensserviceportal des Bundes.
Vorsicht bei privaten Rechnern: Mehrere davon lassen die Rundung auf volle Prozent weg und geben deshalb einen zu niedrigen Betrag aus.
Häufige Fragen
Quellen und Stand
Stand: 22. September 2026. Rechtsgrundlage: Normverbrauchsabgabegesetz 1991. Die Parameter für Steuersatz, Abzugsposten, Malusgrenze und Höchststeuersatz sowie die Rundungsregel stammen vom Bundesministerium für Finanzen, Übersicht NoVA Steuersatz, Rechtslage ab 1. Juli 2025. Angaben zu Steuerschuld, Bemessungsgrundlage, Befreiungen, Vergütungen und Formularen: Unternehmensserviceportal des Bundes. Nächste Prüfung dieser Seite: Jänner 2027, wenn der Abzugsbetrag auf 88 g/km sinkt.
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