Auto nach Österreich importieren: Ablauf, Abgaben und Fristen

Sechs Schritte, und zwei davon müssen Sie selbst beim Finanzamt erledigen
Ein Fahrzeugimport nach Österreich läuft immer in derselben Reihenfolge ab: kaufen, überstellen, Abgaben klären, NoVA anmelden und zahlen, Eintrag in die Genehmigungsdatenbank, zulassen. Entscheidend ist der vierte Schritt. Solange die NoVA nicht entrichtet ist, steht in der Genehmigungsdatenbank ein Sperrvermerk, und ohne dessen Freischaltung durch das Finanzamt lässt sich das Fahrzeug nicht anmelden. Wer aus dem Drittland importiert, zahlt davor noch 10 Prozent Zoll und 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer.
Das Wichtigste in Kürze
• Die Reihenfolge ist fest: Kauf, Überstellung, Abgaben, NoVA, Genehmigungsdatenbank, Zulassung.
• Aus der EU: bei Gebrauchtwagen steckt die Umsatzsteuer im Kaufpreis, bei Neufahrzeugen fallen 20 Prozent Erwerbsteuer in Österreich an.
• Aus dem Drittland: 10 Prozent Zoll auf den Zollwert, danach 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer auf Zollwert plus Zoll.
• Die NoVA fällt in jedem Fall an, unabhängig vom Alter des Fahrzeugs.
• Beim Eigenimport melden Sie die NoVA selbst an, als Privatperson über das Formular NoVA 2.
• Ausländische Prüfplaketten werden nicht anerkannt. Eine österreichische Begutachtung nach § 57a ist nötig.
• Überstellungskennzeichen gelten in Österreich nicht länger als vier Wochen.
Inhalt
- Die sechs Schritte im Überblick
- Schritt 1: Kauf und Papiere
- Schritt 2: Die Überstellung nach Österreich
- Schritt 3: Abgaben aus der EU
- Schritt 3b: Abgaben aus dem Drittland
- Schritt 4: NoVA selbst anmelden und zahlen
- Schritt 5: Genehmigungsdatenbank und Einzelgenehmigung
- Schritt 6: Begutachtung und Zulassung
- Was der Import insgesamt kostet
- Sonderfall Übersiedlung
- Häufige Fragen
Die sechs Schritte im Überblick
| Schritt | Was zu tun ist | Wo |
|---|---|---|
| 1 | Kauf, Rechnung und Fahrzeugpapiere sichern | beim Verkäufer |
| 2 | Überstellung mit Ausfuhr- oder Überstellungskennzeichen | Zulassungsbehörde im Herkunftsland |
| 3 | Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, nur bei Drittstaaten | Zollamt |
| 4 | NoVA berechnen, anmelden und zahlen | Finanzamt Österreich |
| 5 | Eintrag in die Genehmigungsdatenbank, gegebenenfalls Einzelgenehmigung | Generalimporteur oder Landesprüfstelle |
| 6 | Begutachtung nach § 57a und Zulassung | Prüfstelle und Zulassungsstelle |
Schritt 1: Kauf und Papiere
Drei Dokumente entscheiden über den weiteren Ablauf: der Eigentumsnachweis in Form von Kaufvertrag oder saldierter Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, die Übereinstimmungsbescheinigung, das sogenannte COC-Papier, und bei Fahrzeugen ohne EU-Typgenehmigung der ausländische Typenschein.
Das COC-Papier ist der wichtigste Beleg. Liegt es vor, genügt später ein Eintrag in die Genehmigungsdatenbank. Fehlt es, brauchen Sie eine Einzelgenehmigung, und die ist deutlich aufwendiger.
Bei einem Privatkauf empfiehlt sich ein beglaubigter Kaufvertrag. Und noch ein Hinweis, der Geld spart: Leisten Sie keine Vorauszahlungen an Verkäufer, die Sie nicht persönlich getroffen haben.
Schritt 2: Die Überstellung nach Österreich
Für die Fahrt nach Österreich brauchen Sie ein Ausfuhr- oder Überstellungskennzeichen samt Kurzzeit-Haftpflichtversicherung. Aus Deutschland kostet das rund 100 bis 150 Euro.
Wichtig ist die Geltungsdauer: Ausländische Überstellungskennzeichen werden in Österreich nicht länger als vier Wochen anerkannt, auch wenn sie im Ausstellungsland länger gültig sind. Planen Sie die Überstellung deshalb erst, wenn die übrigen Schritte vorbereitet sind.

Die Papiere reisen mit
Kaufvertrag oder saldierte Rechnung, COC-Papier und die Zulassungsbescheinigung aus dem Herkunftsland begleiten das Fahrzeug durch alle folgenden Schritte. Je nach Herkunft wollen Zollamt, Finanzamt, Generalimporteur und Zulassungsstelle die Unterlagen sehen. Führen Sie deshalb schon bei der Überstellung die Originale mit.
Schritt 3: Abgaben aus der EU
Kommt das Fahrzeug aus einem anderen EU-Land, fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Ob Sie in Österreich Umsatzsteuer zahlen, hängt davon ab, ob das Auto steuerlich neu oder gebraucht ist.
| Fahrzeug | Umsatzsteuer |
|---|---|
| Gebrauchtwagen vom Händler | im Kaufpreis enthalten, keine weitere Zahlung in Österreich |
| Gebrauchtwagen von privat | keine Erwerbsteuer |
| Neufahrzeug, auch von privat | 20 Prozent Erwerbsteuer in Österreich |
Der Unterschied zwischen neu und gebraucht ist rein steuerlich definiert und hat mit dem Zustand nichts zu tun. Die NoVA fällt in allen drei Fällen an.
Wann ein Auto steuerlich als „neu" gilt
• Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn die Erstinbetriebnahme nicht mehr als sechs Monate zurückliegt oder die Fahrleistung 6.000 Kilometer nicht überschritten hat.
• Es genügt eine der beiden Bedingungen. Ein zwei Jahre altes Fahrzeug mit 4.000 Kilometern ist steuerlich neu.
• Erst wenn beide Grenzen überschritten sind, ist das Fahrzeug gebraucht.
• Diese Unterscheidung wird oft falsch wiedergegeben und kostet im Zweifel 20 Prozent des Kaufpreises.
Schritt 3b: Abgaben aus dem Drittland
Kommt das Fahrzeug von außerhalb der EU, werden die Abgaben nacheinander aufgeschlagen. Zuerst 10 Prozent Zoll auf den Zollwert, danach 20 Prozent Einfuhrumsatzsteuer auf Zollwert plus Zollbetrag. Die NoVA kommt anschließend dazu.
| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Zollwert | Kaufpreis plus Transport bis zur EU-Außengrenze | 20.000 Euro |
| Zoll | 10 Prozent vom Zollwert | 2.000 Euro |
| Einfuhrumsatzsteuer | 20 Prozent von 22.000 Euro | 4.400 Euro |
| NoVA | 10 Prozent von 22.000 Euro minus 350 Euro, bei 140 g/km | 1.850 Euro |
| Summe | 8.250 Euro |
Der NoVA-Betrag im Beispiel unterstellt einen gemeinen Wert von 22.000 Euro netto. Maßgeblich ist nicht automatisch der Kaufpreis: Das Finanzamt zieht den gemeinen Wert heran, also den üblichen inländischen Marktwert. Bei auffällig günstigen Privatkäufen wird der höhere der beiden Werte angesetzt.
Wie der Prozentsatz zustande kommt, steht ausführlich auf unserer Seite zur NoVA-Berechnung.
Schritt 4: NoVA selbst anmelden und zahlen
Beim Kauf über einen österreichischen Händler führt dieser die NoVA ab. Beim Eigenimport sind Sie selbst dran. Privatpersonen verwenden das Formular NoVA 2 beim Finanzamt Österreich, Unternehmen das Formular NoVA 1 oder die Einreichung über FinanzOnline.
Die Steuerschuld entsteht mit dem Tag der Zulassung. In der Praxis zahlen Sie trotzdem vorher, weil die Zulassung sonst gar nicht möglich ist. Den Grund erklärt der folgende Kasten.
Der Sperrvermerk in der Genehmigungsdatenbank
• Ein importiertes Fahrzeug erhält in der Genehmigungsdatenbank einen Sperrvermerk.
• Solange er besteht, kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden.
• Das Finanzamt hebt ihn auf, sobald die NoVA entrichtet ist. Dieser Vorgang heißt Freischaltung.
• Rechnen Sie diesen Schritt in Ihren Zeitplan ein, bevor das Überstellungskennzeichen nach vier Wochen abläuft.
Schritt 5: Genehmigungsdatenbank und Einzelgenehmigung
Mit EU-Typgenehmigung und COC-Papier genügt die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank. Das übernimmt der Generalimporteur der Marke oder eine technische Prüfstelle des Bundeslandes. Die Kosten liegen bei rund 150 Euro, höchstens 180 Euro.
Fehlt die EU-Typgenehmigung, ist eine Einzelgenehmigung nötig. Das Fahrzeug muss der Landesprüfstelle vorgeführt werden und den österreichischen Bauvorschriften seines Baujahres entsprechen. Wichtig dabei: Durch die Zulassung in einem anderen Mitgliedstaat besteht noch kein Rechtsanspruch auf die Einzelgenehmigung. Vor dem Kauf eines Fahrzeugs ohne EU-Papiere sollten Sie deshalb abklären, ob es in Österreich überhaupt genehmigungsfähig ist.
Schritt 6: Begutachtung und Zulassung
Ausländische Prüfplaketten werden in Österreich nicht anerkannt. Auch ein Fahrzeug mit frischer deutscher HU braucht eine österreichische Begutachtung nach § 57a. Was dabei geprüft wird und was es kostet, steht in unserem Pickerl-Ratgeber.
Für die Zulassung brauchen Sie dann die Versicherungsbestätigung, den Eigentumsnachweis, den Genehmigungsnachweis und Ihren Lichtbildausweis. Zugelassen wird über die Zulassungsstelle Ihrer Versicherung.
Was der Import insgesamt kostet
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Überstellungskennzeichen inklusive Kurzzeitversicherung | rund 100 bis 150 Euro |
| Eintrag Genehmigungsdatenbank | rund 150 Euro, maximal 180 Euro |
| Einzelgenehmigung, falls nötig | deutlich höher, je nach Prüfaufwand |
| Begutachtung nach § 57a | ab 60,30 Euro |
| NoVA | nach CO2-Wert und Fahrzeugwert |
| Zoll und Einfuhrumsatzsteuer | nur bei Drittstaaten |
Stärken
- Größere Auswahl, gerade bei Sonderausstattungen und seltenen Modellen
- In manchen Märkten liegen die Preise spürbar unter dem österreichischen Niveau
- Bei Fahrzeugen mit niedrigem CO2-Wert bleibt die NoVA überschaubar
Schwächen
- Die NoVA fällt unabhängig vom Alter an und macht viele Preisvorteile zunichte
- Der Zeitaufwand ist erheblich, mehrere Behördengänge in vier Wochen
- Ohne EU-Papiere ist die Genehmigung nicht garantiert
- Gewährleistungsansprüche gegenüber einem ausländischen Verkäufer durchzusetzen ist aufwendig
Sonderfall Übersiedlung
Wer aus einem Nicht-EU-Land nach Österreich übersiedelt, kann das eigene Fahrzeug unter Bedingungen abgabenbegünstigt mitnehmen, unter anderem nach einem mindestens zwölf Monate zusammenhängenden Aufenthalt außerhalb der EU. Befreit sind dabei aber nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Die NoVA fällt trotzdem an.
Häufige Fragen
Quellen und Stand
Stand: 23. September 2026. Rechtsgrundlagen: Normverbrauchsabgabegesetz 1991, Umsatzsteuergesetz 1994, Kraftfahrgesetz 1967. Angaben zu Steuerschuld, Fälligkeit, Formularen und zum Sperrvermerk in der Genehmigungsdatenbank nach der Übersicht des Bundesministeriums für Finanzen zur Erhebung der NoVA sowie dem Unternehmensserviceportal des Bundes. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und die Definition des steuerlich neuen Fahrzeugs nach der Information des Finanzministeriums zum Fahrzeugeigenimport. Ablauf, Kosten und Hinweise zur Einzelgenehmigung nach ÖAMTC und oesterreich.gv.at.
