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Abgasnorm Euro 7: EU-Einsicht sorgt für Erleichterung

Spekuliert wurde viel über die Abgasnorm EU7 und das vorzeitige Ende des Verbrenners. Das neueste Empfehlungsschreiben der Advisory Group on Vehicle Emission Standards macht allerdings Hoffnung. Gesetz ist es allerdings noch nicht.

Die noch Ende des letzten Jahres vorgeschlagenen neuen Abgas-Grenzwerte für die Euro 7-Norm schlugen hohe Wellen. Vielerorts war von einer Kriegserklärung gegen den Verbrenner gesprochen worden. Zwar haben viele Autohersteller bereits die Transformation zu mehr Elektromobilität gestartet, der neue Entwurf sorgt trotzdem für Entspannung. Denn mit dem neuen Empfehlungsschreiben löscht die EU den Verbrenner nicht sofort aus.

Im alten Schreiben der Advisory Group on Vehicle Emission Standards (AGVES) empfahl die Expertengruppe noch einen NOx-Wert von nur 10 mg/km. Dazu kam, dass dieser Wert auch im Kaltlauf zu messen sei und auch die Messumgebung nicht angerechnet werden könne. Branchenkenner und Testequipmenthersteller warnten allerdings, dass allein die Messtoleranzen höher seien als der Absolutmesswert. In einem echten Fahrzyklus, wie etwa dem aktuellen RDE-Test, seien so kaum verwertbaren Ergebnisse möglich.

Höhere Grenzwerte und "Kaltstart-Budget"

Der aktuelle Entwurf zur Euro 7-Norm, der es dem Vernehmen nach auch zum Gesetz schafft, ist deshalb realistischer gefasst. Der Stickoxid-Grenzwert wird auf 30 mg/km angesetzt, dazu kommt ein „Kaltstart-Budget“. Das heißt ein höherer Ausstoß in der Warmlaufphase kann durch einen niedrigeren Wert im Fahrbetrieb ausgeglichen werden. Ebenso werden für verschiedene Testbedingungen jeweils eigens definierte Messtoleranzen berücksichtigt, dafür entfällt der bisherige Konformitätsfaktor.

Mit Hilfe dieses Faktors, der zuletzt bei der Euro 6d-ISC-FCM bei 1,43 lag, konnten die Hersteller im Real Driving Emissions-Zyklus um eben diesen Multiplikator über den WLTP-Werten liegen. Dieses Rechenexempel wird in der EU7-Norm nun abgeschafft, an seine Stelle tritt das angesprochene Emissions-Budget. Auf einer definierten Strecke im Rahmen des RDE-Tests darf nun eine Gesamtmenge an NOx nicht überschritten werden. Der Einzel-Kilometer darf also in der Kaltstartphase durchaus über der NOx-Grenze liegen, sofern das Fahrzeug im weiteren Verlauf weniger ausstößt und den Übertritt damit kompensiert.

Komplexe Vorgaben werden bleiben

Die Empfehlung der AGVES ist also trotz aller bemühten Vereinfachungen wieder ein komplexes Konstrukt geworden. Sogar verschieden Varianten der Budget-Empfehlung sind noch im Gespräch. Während eine Version den Deckel auf der 16 km langen Prüfstrecke bei 320 mg NOx sieht und damit bei 20 mg/km liegt, gibt es auch eine etwas mildere Variante mit 30 mg/km, die zu 480 mg auf der gesamten Strecke führen würde.

Damit hielten sich die notwendigen Anpassungen für die bestehenden Modelle tatsächlich in überschaubaren Grenzen. Die von VW bereits flächig ausgerollten Twindosing-Diesel beweisen sich in den Tests bereits als sehr tauglich, auch Mercedes und die anderen europäischen Hersteller haben im Zuge des Dieselskandals ihre Hausaufgaben gemacht und durchweg saubere Technologien für den Verbrenner entwickelt.

Diesel bekommt keinen Bonus

Was allerdings auch in der jüngsten Empfehlung bestehen bleibt ist die Gleichbehandlung von Diesel und Benziner. Der Selbstzünder bekommt also keinen Bonus mehr bei der Abgasprüfung. Allerdings gelten für Transporter und Lieferwagen andere Regularien als für normale PKW.

Auch wenn der Verzicht auf extrem strenge Grenzwerte unter Umweltgesichtspunkten fragwürdig erscheint, bringt er doch mehr. Denn für viele kommt der Umstieg auf ein Elektroauto noch nicht in Frage. Sie würden entsprechend den alten Verbrenner länger fahren. Mit dem nun möglichen Umstieg auf einen Euro 7-Norm Fahrzeug mit Benzin- oder Dieselmotor ist das Fahrzeug nun dennoch sauberer.

Abstimmung über neue Norm erst 2022

Entsprechend zufrieden zeigt sich auch der Verband der Automobilindustrie (VDA). Dessen Präsidentin Hildegard Müller spricht von „einem guten Zeichen für die Bürger von Europa und auch den Umweltschutz“. Abgestimmt wird in Brüssel wohl erst Ende 2022 über die neue Norm. In Kraft tritt sie dann frühestens 2025, wenn nicht gar erst 2027. Bis dahin ist also noch viel Zeit: Entweder für die Entwicklung besserer Elektrofahrzeuge, oder für den Genuss der Verbrenner. (Text: Fabian Mechtel)

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