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Autos mit Garantie

Grundsätzlich muss man sagen, dass ein Händler für Sachmängel haften muss. Daher wird er sich auch bemühen, den beschriebenen Zustand des Fahrzeugs zu gewährleisten. Das Gesetz schreibt vor, dass gewerbliche Verkäufer zwei Jahre lang für Sachmängel haften müssen. Der Händler kann die Sachmittelhaftung bei Gebrauchtwagen zwar vertraglich auf ein Jahr verkürzen, aber nicht ausschließen.

Sollte der Gebrauchtwagen in dem festgelegten Zeitraum nach dem Kauf Mängel aufweisen, die schon bei der Übergabe des Fahrzeugs bestanden, kann der Käufer eine kostenlose Nachbesserung vom Verkäufer verlangen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf liegt die Beweislast allein beim Verkäufer. Er muss nachweisen, dass zum Beispiel die plötzlich defekte Klimaanlage bei der Übergabe noch einwandfrei funktioniert hat. Die entsprechende Gewährleistung gilt für fast alle Bauteile. Nur Verschleißteile, wie zum Beispiel Bremsscheiben sind davon ausgenommen. Nach Ablauf der Frist, greift die Beweislastumkehr und  der Käufer muss beweisen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war.

Für Schäden, die nicht unter die Sachmängelhaftung fallen, bieten viele Händler zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie an, die oft schon im Kaufpreis enthalten ist. Innerhalb des vereinbarten Garantiezeitraums hat der Käufer Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten. Die Nachbesserung muss der Käufer nicht unbedingt vom Verkäufer oder in von diesem benannten Vertragswerkstätten durchführen lassen.

Der Garantieumfang ist allerdings je nach Anbieter unterschiedlich und reicht von umfangreichen Verträgen, die auch Verschleißteile einschließen bis zu strikten Ausschlusskriterien.

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