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Fahranfänger
Fahranfänger

L17: Der frühe Start im Auto

Der Führerschein stellt für die meisten den größten Schritt in Richtung Freiheit dar. Die Freiheit, endlich da hinfahren zu können, wo man will. Die Freiheit, nicht mehr auf das Elterntaxi angewiesen zu sein. Und die Freiheit nicht mehr bei strömendem Regen auf dem Moped sitzen zu müssen.

Für viele kann diese Freiheit nicht früh genug kommen. Für sie gibt es eine Lösung: Die vorgezogene Lenkerausbildung – auch L17 genannt.

Was ist L17?

Wenn du nicht warten möchtest oder kannst, bis du 18 wirst, kannst du schon deutlich früher mit deiner Führerscheinausbildung beginnen. Der B-Führerschein L17 macht’s möglich! Mit dieser Ausbildung kannst du schon mit 15 ½ Jahren hinter dem Steuer sitzen und bestenfalls mit 17 ganz alleine Auto fahren. Doch was musst du dabei beachten, welche Voraussetzungen gilt es zu erfüllen und wie sieht die Ausbildung genau aus? Diese Fragen und noch die ein oder andere mehr beantworten wir in diesem Beitrag.

Das Ziel: Mit L17 zu weniger Unfällen

Statistisch sind 18- bis 24-jährige Fahranfänger bedeutend häufiger an schwerwiegenden Verkehrsunfällen beteiligt als jede andere Altersgruppe. Experten führen diese überproportionale Unfallbeteiligung insbesondere auf die mangelnde Fahrerfahrung, hohe Risikobereitschaft sowie Selbstüberschätzung junger Fahrer zurück.

Durch die L17-Ausbildung erhalten jugendliche Fahranfänger wie du gerade in den ersten risikoreichen Monaten die Möglichkeit, wertvolle Praxiserfahrung mit einer routinierten Begleitperson an ihrer Seite zu sammeln. Auf 3.000 Kilometern soll dich die Begleitperson noch im Zuge der Führerscheinausbildung bei schwierigen und komplexen Verkehrssituationen beraten und entlasten.

Diese gemeinsamen Kilometer können auch nach der Ausbildung im Familienalltag sehr nützlich sein, wenn es darum geht, dass du dir das Auto der Eltern ausborgen möchtest. Immerhin konnten sie sich bereits 3.000 Kilometer lang von deinem fahrerischen Können überzeugen und können dir ruhigen Gewissens das Auto anvertrauen.

L17: Der früheste Weg zum Führerschein

Wie viele andere Jugendliche bist du also überzeugt und möchtest die Möglichkeit der L17-Ausbildung nutzen. Wie läuft das Ganze ab?

  • Anmeldung zum Führerscheinkurs: Ein halbes Jahr nach deinem 15. Geburtstag kannst du mit der Ausbildung in einer Fahrschule deiner Wahl beginnen. 
    
    • Grundausbildung: In 32 Theorie- und 12 Praxiseinheiten bekommst du die klassische Führerscheinausbildung, bevor es mit dem speziellen Element des L17-Führerscheins, dem großen Praxisteil weitergeht.
      
      • Praxis mit der Begleitperson: Hier sammelst du die ganz große Ladung an Erfahrung. Aufgeteilt auf drei Blöcke legst du mit deiner Begleitperson jeweils 1.000 Kilometer zurück. Jeder Block muss sich über mindestens zwei Wochen erstrecken und ihr müsst ein genaues Fahrtenprotokoll führen. Die Fahrten dürft ihr ausnahmslos nur in Österreich durchführen.
        
        • Zwischenbesuch in der Fahrschule: Nach jedem Praxisblock geht es für dich und deine Begleitperson in die Fahrschule. Dort besprecht ihr mit dem Fahrlehrer eure Erfahrungen und dreht mit ihm eine gemeinsame Runde mit dem Auto. 
          
          • Perfektionsschulung und -fahrt: Nach diesen mindestens 3.000 Kilometern Praxis folgen noch sechs Theorie- und drei Praxiseinheiten. 
            
            • Prüfung: Sobald du die theoretische Ausbildung abgeschlossen hast, kannst du zur dazugehörenden Prüfung antreten. Mit der Praxisprüfung musst du jedoch mindestens bis zu deinem 17. Geburtstag warten. Die beiden Prüfungen unterscheiden sich nicht wirklich von denen bei anderen Ausbildungswegen. Du hast allerdings die Wahl, ob du mit dem Auto der Fahrschule oder mit deinem eigenen Auto fahren möchtet und deine Begleitperson muss dabei sein.
              

Fragen und Antworten zu L17

Rund den L17-Führerschein tun sich natürlich verschiedene Fragen auf. Einige von ihnen möchten wir dir an dieser Stelle direkt beantworten.

Die Begleitperson(en)

Du kannst bis zu zwei Begleitpersonen bestimmen. Sie können entweder beide gemeinsam oder alleine mit dir unterwegs sein. Um als Begleitperson infrage zu kommen, muss dir die Person möglichst nahestehen und am besten zur Familie gehören. Fremde oder gar bezahlte Personen sind auf keinen Fall erlaubt.

Die mögliche Begleitperson muss mindestens seit 7 Jahren den Führerschein haben und sie muss glaubhaft machen können, dass sie in den letzten drei Jahren auch wirklich regelmäßig mit einem Auto unterwegs war. In diesen drei Jahren darf es auch zu keiner schweren Verkehrsübertretung wie beeinträchtigtem Fahren oder etwas Ähnlichem gekommen sein. Während den gemeinsamen Fahrten gilt auch für die Begleitperson ein Alkoholverbot und sie muss stets den Bewilligungsbescheid und einen Ausweis dabeihaben.

Das Auto

Für die Wahl eures Ausbildungsfahrzeuges gibt es keine allzu besonderen Vorgaben. Ob ihr die 3.000 Kilometer in einem Renault Twingo oder einem Audi Q7 absolvieren möchtet, bleibt euch überlassen. Ihr müsst allerdings die berühmten L17-Schilder vorne und hinten gut sichtbar montieren. Auch der Schriftzug „Ausbildungsfahrt“ darf nicht fehlen. Das Auto kann auch ein Automatikgetriebe haben. Wenn du damit auch die Fahrprüfung ablegst, ist dein Führerschein jedoch auf Fahrzeuge mit Automatik begrenzt.

Die weitere Ausbildung

Nach dem oben bereits beschriebenen Ablauf der Ausbildung geht es wie bei allen anderen B-Schein-Ausbildungen mit der Mehrphasenausbildung weiter. Diese besteht aus folgenden Teilen:

  • Fahrsicherheitstraining: 3 bis 9 Monate nach deiner erfolgreichen Praxisprüfung steht ein eintägiges Fahrsicherheitstraining samt verkehrspsychologischem Gruppengespräch am Programm. Manche Fahrschulen bieten dieses Training auf eigenen Übungsplätzen selbst an. Alternativ kannst du das auch beim ÖAMTC oder ARBÖ absolvieren. 
    
    • Perfektionsfahrt: 6 bis 12 Monate nach der Prüfung folgt eine weitere Perfektionsfahrt. Du fährst also noch einmal mit deinem Fahrlehrer und er gibt dir noch einmal Feedback, ob du noch etwas besser machen kannst.
      

Du kannst im Zuge dieser weiteren Ausbildung an sich nichts verlieren, sprich es gibt dabei keine Prüfungen mehr. Wenn du allerdings die vorgegebenen Zeiträume nicht einhältst, kann das deine Probezeit verlängern oder du verlierst im schlimmsten Fall den Führerschein wieder.

Die Probezeit

Sobald du deinen Führerschein bekommst, beginnt die Probezeit. Sie dauert bis zu deinem 21. Geburtstag. Sofern du dich an die Regeln hältst. Schwere Verstöße wie Fahrerflucht, Vorrangverletzungen oder schwere Geschwindigkeitsdelikte bedeuten für dich eine kostenpflichtige Nachschulung und eine Verlängerung deiner Probezeit um ein weiteres Jahr. In dieser Zeit gilt auch das strenge Alkoholverbot, das maximal 0,1 Promille zulässt.

Fallen für L17 zusätzliche Kosten an?

Durch die etwas veränderte Zusammensetzung der Ausbildung geht in den meisten Fahrschulen auch der Preis etwas nach oben. Einen wirklich großen, nennenswerten Unterschied zwischen der klassischen Führerscheinausbildung und der L17-Ausbildung gibt es jedoch nicht.

Im Ausland

Wie bereits weiter oben erwähnt dürft ihr im Zuge der Ausbildung nur in Österreich fahren. Danach kannst du mit deinem L17-Führerschein auch in einigen europäischen Ländern unterwegs sein. Aktuell trifft das auf Großbritannien, Nordirland, Dänemark und Deutschland zu. In allen anderen Ländern musst du noch bis zu deinem 18. Geburtstag warten.

Kfz-Versicherung während und nach der L17-Ausbildung

Für die Ausbildungsfahrten braucht ihr keine spezielle Autoversicherung. Ihr solltet allerdings der bestehenden Versicherung Bescheid geben und dich als L17-Bewerber melden. Wie sieht das Thema Versicherung nach der Ausbildung rund um dein erstes Auto aus? Auch wenn die umfangreiche L17-Ausbildung dir schon mehr Sicherheit gibt, sind Kfz-Versicherungen bei Fahranfängern weiterhin äußerst skeptisch. Daher gibt es keine speziellen Versicherungen für Fahranfänger – ganz im Gegenteil. Die Versicherungen würden dich auf der teuersten Stufe 9 einstufen. Es gibt allerdings verschiedene Wege, das zu umgehen, indem du die Versicherungsstufen deiner Eltern oder sogar Großeltern übernehmen kannst.

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