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Nach Unfall: Wie hoch ist der Restwert meines Autos?

Was bedeutet die Diagnose Totalschaden? Was ist ein Auto danach noch wert, und wie berechnet sich der Restwert?

Der Wert deines Autos vor dem Unfall

Egal, ob du das Auto neu oder gebraucht erworben haben – am Anfang der Berechnung steht der Neuwert des Fahrzeuges. Ab dem Tage der Auslieferung mindert sich der Wert des Fahrzeuges – auch ohne Nutzung. Dies ist der Zeitwert.

Anders als der Name vermuten lässt, kommt es dabei nicht nur auf das Alter des Fahrzeuges an, sondern auch auf den Zustand und die Ausstattung. Einen Richtwert findest du in der die sogenannten Schwacke-Tabelle.

Nach einem Unfall ist der Wiederbeschaffungswert einer der Faktoren für die Höhe des Schadens. Er beinhaltet den Zeitwert zuzüglich der Kosten für die Wiederbeschaffung, z. B. die Gewinnspanne des Händlers, aber auch Überführungskosten.

Die Reparaturkosten sind die Kosten, die für die fachgerechte Wiederherstellung des Fahrzeuges anfallen. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, ist dies ein Totalschaden. In diesem Falle wird eine Versicherung in der Regel nicht die Reparaturkosten, sondern die Kosten für die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges übernehmen. Es genügt, dass die Reparaturkosten höher sind als die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert.

Zu berücksichtigen ist dabei auch der Minderwert. Selbst wenn dein Auto vollständig instandgesetzt werden kann, bleibt es ein Unfallwagen. Und dieser ist gegenüber einem Fahrzeug ohne Unfallschaden weniger wert. Auch dies ist eine Sache für den Fachmann.

Der Restwert ist der Betrag, den du für dein beschädigten Wagen noch erzielen können. Denn, dass sich die Instandsetzung nicht lohnt, heißt nicht, dass sich nicht Teile des verunfallten Fahrzeugs noch zu Geld machen lassen.

Ermitteln, wie hoch der Restwert ist

Der Restwert richtet sich nach dem aktuellen Marktwert, den du für deinen Unfallwagen erzielen können.

  1. Wenn du dein neues Fahrzeug bei einem Händler kaufst, ist es am einfachsten, dort auch ein Angebot für deinen Unfallwagen einzuholen. Um diesen Betrag wird dann die Rechnung reduziert.
  2. Es gibt im Internet sogenannte Restwertbörsen. Suchen dir dort nach einem mit deinem Unfallfahrzeug vergleichbaren Angebot. Angesichts der vielen Modelle und der verschiedenen möglichen Schäden gewinnst du so aber nur einen ungefähren Wert.
  3. Vielleicht findest du aber auch einen privaten Liebhaber der genau die Teile sucht, die bei deinem Auto noch intakt sind. Erfrage sein Angebot.
  4. Ist deine Werkstatt an dem Unfallwagen interessiert? Dies ist insbesondere dann interessant, wenn du den neuen PKW an deinem Wohnort kaufst, der Unfall aber weit entfernt stattgefunden hat.
  5. Auch Versicherungen haben Restwertaufkäufer. Diese sind sozusagen die letzte Instanz.

Die abschließende Antwort auf die Frage, wie hoch Wiederbeschaffungswert und Restwert des Autos sind, überlasse am besten Fachleuten. Holen dir auf jeden Fall anwaltlichen Rat und überstürze nichts. Die Versicherung wird dir den Schaden auf jeden Fall zahlen. Ärgerlich ist, wenn du aus Unachtsamkeit weniger Geld bekommen, weil die Versicherung einen höheren Restwert kalkuliert hat.

Vorsicht bei der Berechnung des Restwertes

Gutachter und Anwälte kennen die vielen Fallstricke, die dir als Laien drohen. So ist es beispielsweise ein Unterschied, ob du tatsächlich ein Fahrzeug kaufst, bei dem Steuern anfallen, oder ob du nur die Schadenssumme kassieren. Dann wird die Steuer abgezogen.

Schon die technische Beurteilung ist nichts für Laien. Dass ein neuer Kotflügel und eine neue Stoßstange fällig sind, siehst du auch. Aber nur der Fachmann kann mit Sicherheit sagen, ob noch andere Teile ausgetauscht werden müssen oder eine Achsvermessung notwendig ist. Solche versteckten Schäden treiben die Reparaturkosten schnell hoch.

Auch versuchen Versicherungen gerne, dir ihre eigenen Gutachter „aufzudrücken". Dieser soll aber in deinem Interesse und nicht im Interesse der Versicherung arbeiten. Bestehe daher als Geschädigter auf dein Recht, deinen Gutachter selbst zu wählen.

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