Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko: Welche Versicherungen sind in Österreich Pflicht?
Um die verschiedenen Arten der Kfz-Versicherungen in Österreich zu verstehen, ist es wichtig, zwischen den gesetzlich vorgeschriebenen und den optionalen Versicherungsschutz zu unterscheiden. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die verpflichtenden Kfz-Versicherungen, die für jeden Fahrzeughalter unerlässlich sind, um rechtlich abgesichert am Straßenverkehr teilnehmen zu können.
Verpflichtende Kfz-Versicherungen
In Österreich ist - wie in Deutschland - der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben für jeden, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen möchte. Diese Pflichtversicherung dient dazu, Schäden abzudecken, die durch das Fahrzeug an Dritten (also anderen Personen, Fahrzeugen oder Eigentum) verursacht werden. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Personenschäden liegt bei 7,5 Millionen Euro pro geschädigte Person, für Sachschäden bei 1,12 Millionen Euro und für reine Vermögensschäden bei 50.000 Euro.
Auch bei der Gebrauchtwagenversicherung ist die Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, sodass im Falle eines durch das Fahrzeug verursachten Schadens, die finanziellen Forderungen der Geschädigten gedeckt sind, ohne dass die Unfallverursacher mit unerschwinglichen Kosten konfrontiert werden.
Freiwillige Kfz-Versicherungen
Teil- oder Vollkaskoversicherungen hingegen sind freiwillig und bieten einen erweiterten Schutz, der auch Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.
Was deckt die Teilkaskoversicherung ab?
Eine Teilkaskoversicherung bietet einen erweiterten Schutz über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus und deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch bestimmte äußere Ereignisse verursacht werden. Dazu gehören typischerweise:
- Diebstahl oder Raub
- Brand oder Explosion
- Naturgewalten
- Glasbruch
- Zusammenstoß mit Tieren
- Kurzschluss an der Verkabelung
- eventuell auch Marderbisse, Kabelschäden durch Kurzschluss oder Glasbruch durch Steinschlag
Zusätzlich können dann im Rahmen einer „Parkschadenkasko“ noch Schäden durch Dritte (wie Parkschäden oder Vandalismus) mitversichert werden.
Nicht gedeckt sind alle selbst verursachten Schäden am Fahrzeug!
Was deckt die Vollkaskoversicherung ab?
Eine Vollkaskoversicherung deckt neben den Leistungen einer Teilkaskoversicherung Schäden ab, die du selbst am Auto verursacht hast. Aber auch Vandalismus und selbst verschuldete Unfälle werden von der Vollkasko übernommen.
Die genaue Abdeckung kann je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif variieren. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen, um genau zu verstehen, welche Risiken abgedeckt sind und ob es Einschränkungen oder Selbstbeteiligungen gibt. Dennoch gibt es Schäden, die sogar eine Vollkasko nicht bezahlt: So sind zum Beispiel Fahrzeugschäden durch Erdbeben oder bei gerichtlich strafbaren, vorsätzlichen Handlungen nicht versichert.
Welche freiwilligen Versicherungen sich bei der Versicherung von Gebrauchtwagen oder Neuwagen lohnen, kannst du mit einem Kfz-Versicherungsvergleich herausfinden und so immer das individuelle Risikoprofil und den eigenen Bedarf im Blick behalten.