Nicht nur ältere Autos, die keinen TÜV mehr haben, sind für den Export ins Ausland beim privaten Autoverkauf interessant. Gerade in Grenzgebieten kommt oft ein Verkauf ins Nachbarland zustande. Auch seltene Modelle oder Fahrzeuge mit Sonderausstattung können in einzelnen EU-Ländern besonders gefragt sein. Solltest du mit dem Gedanken spielen, dein Auto ins EU-Ausland zu verkaufen, haben wir hier schon mal alles Wissenswerte dazu für dich gesammelt.
Fahrzeug beim Zoll anmelden
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist grundsätzlich frei. Gebrauchtwagen unterliegen dabei keinen Einschränkungen. Beim Zoll musst du als Verkäufer eines Fahrzeugs, das ins EU-Ausland verkauft wird, dieses schriftlich anmelden, wenn der Verkaufspreis über 1.000 Euro liegt. Darunter genügt eine mündliche Bekanntgabe durch den Verkäufer.
Muss Mehrwertsteuer abgeführt werden?
Verkaufst du einen Gebrauchtwagen ins EU-Ausland, ist keine Mehrwertsteuer fällig. Im Falle eines Neuwagens verhält es sich anders. Hier muss der Käufer die Mehrwertsteuer im Land seines Hauptwohnsitzes entrichten. Als Neuwagen gilt übrigens jedes Fahrzeug, das weniger als 6.000 Kilometer gefahren wurde und dessen Erstzulassung nicht länger als sechs Monate her ist.
Kaufvertrag und Bezahlung
Prinzipiell unterscheiden sich die vertraglichen Formalitäten rund um den Kauf nicht vom inländischen Gebrauchtwagenverkauf. Fülle den Vertrag auch in diesem Fall möglichst sorgfältig und detailliert aus. Denn gerade über Landesgrenzen hinweg ist es schwierig, Betrugsmaschen zu durchschauen und im Nachgang rechtliche Schritte einzuleiten.
Die wichtigsten Tipps findest du hier im Überblick:
- Sei kritisch gegenüber Interessenten, die den Preis sofort akzeptieren.
- Akzeptiere niemals Zahlungen über ausländische Banken. Privater Autoverkauf ist ein Bargeld-Geschäft.
- Verschicke Kopien und Fotos von Fahrzeugdokumenten aus Sicherheitsgründen niemals digital.
- Füge eine Ausweiskopie des Käufers zum Kaufvertrag hinzu.
- Halte im Kaufvertrag alle wichtigen Kontaktdaten des Käufers sowie Zeit/Ort der Übergabe fest.
- Schließe die Sachmängelhaftung aus, um im Nachgang nicht belangt zu werden.
Abmeldung und Kfz-Versicherung
Wenn du das Auto ins EU-Ausland verkaufst, muss dieses in Deutschland möglichst zeitnah abgemeldet werden. Denn das kann der Käufer später aus dem Ausland nicht mehr tun. So stellst du sicher, dass du keine weiteren Beiträge zu Versicherung und Kfz-Steuern zahlen musst. Außerdem beugst du damit eventuellen Schwierigkeiten im Falle von Strafzetteln oder Unfällen vor. Mit einer sogenannten Zwangsabmeldung kann der Verkäufer zwar das alte Fahrzeug auch später noch ohne Fahrzeugpapiere abmelden, dies ist jedoch vergleichsweise aufwendig.
Überführung ins EU-Ausland
Nach der Abmeldung deines Autos benötigst du lediglich ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung ins Ausland – falls du das selbst erledigst. Die Nutzung von Kurzzeitkennzeichen zwischen Ländern in der EU ist nicht eindeutig geregelt. Sie werden aber grundsätzlich anerkannt, solange keine Zweifel an der Verkehrssicherheit, am Eigentum oder an der Gültigkeit der Zulassungsbescheinigung bestehen.
Alles in allem ist es ganz unkompliziert, ein Auto ins EU-Ausland zu verkaufen. Wir wünschen dir viel Erfolg dabei!