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Die richtigen Unterlagen für das Pickerl

Demnächst steht der Termin zur Hauptuntersuchung an? Alle Infos dazu, welche Unterlagen für die §57a-Begutachtung nötig sind und welche Vorkehrungen sich treffen lassen, um die Pickerl-Plakette zu erhalten, findest du hier im Ratgeber.

Was ist eine §57a-Begutachtung?

Umgangssprachlich auch „Pickerl-Überprüfung“ genannt, wurde die §57a-Begutachtung im Jahr 1961 in Österreich eingeführt. Seither dient sie dem Zweck der regelmäßigen technischen Überprüfung von Kraftfahrzeugen. Bei dieser obligatorischen Untersuchung wird die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs überprüft, einschließlich von Aspekten wie Bremsen, Beleuchtung, Fahrwerk und Abgaswerten. Die Begutachtung ist je nach Fahrzeugtyp und Alter in bestimmten Intervallen durchzuführen und wird von autorisierten Prüforganisationen oder Werkstätten vorgenommen. Ein positives Ergebnis der §57a-Begutachtung ist Voraussetzung für die Erteilung oder Verlängerung der Zulassung eines Fahrzeugs in Österreich.

In welchen Zeitintervallen muss das Fahrzeug zur Pickerl-Überprüfung?

Hauptuntersuchung

In Österreich müssen Fahrzeuge je nach Fahrzeugtyp und Alter in bestimmten Zeitintervallen zur Pickerl-Überprüfung, also der §57a-Begutachtung. Das sind die gängigen Intervalle:

  1. Neufahrzeuge: Erstmalige Überprüfung nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre.
  2. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht: Jährliche Überprüfung ab dem vierten Jahr nach der Erstzulassung.
  3. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht: Jährliche Überprüfung ab dem zweiten Jahr nach der Erstzulassung.
  4. Taxifahrzeuge: Jährliche Überprüfung.
  5. Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (z.B. Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge): Erstmalige Überprüfung nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Intervalle allgemeine Richtlinien sind und individuelle Ausnahmen aufgrund von spezifischen Umständen möglich sind. Es ist daher empfehlenswert, die genauen Überprüfungsintervalle für ein bestimmtes Fahrzeug bei den zuständigen Behörden oder Prüforganisationen zu erfragen.

Lässt sich am Pickerl erkennen, wann das Fahrzeug zur §57a-Begutachtung muss?

Am auf der Windschutzscheibe oder an einer anderen gut sichtbaren Stelle des Fahrzeugs angebrachten Pickerl lässt sich ablesen, wann das Fahrzeug zur nächsten §57a-Begutachtung muss.

Das Pickerl enthält Informationen wie das Überprüfungsdatum und die Gültigkeitsdauer. In der Regel ist das Datum des Pickerls der Monat und das Jahr, in dem die nächste Überprüfung fällig ist. Zum Beispiel könnte ein Pickerl mit dem Aufdruck "07/23" bedeuten, dass die nächste Begutachtung im Juli 2023 erfolgen muss. Es ist wichtig, das Pickerl im Blick zu behalten und die Überprüfung rechtzeitig durchzuführen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten.

§57a-Begutachtung: Diese Unterlagen sollten bereitliegen

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Es gibt zum einen notwendige Unterlagen, die bei der §57a-Begutachtung auf jeden Fall vorliegen müssen und zum anderen Unterlagen, die du nur bei bestimmten Fahrzeugtypen benötigst.

Um bestens auf die Begutachtung vorbereitet zu sein, sollten folgende Unterlagen griffbereit liegen:

  • Zulassungsbescheinigung
  • Genehmigung oder Gutachten (z.B. für Sportauspuff, Alufelgen)
  • Bei nicht zugelassenen, historischen Fahrzeugen und Fahrzeugen über 3.500 Kilogramm Gesamtgewicht: Genehmigungsdokument – dazu gehören beispielsweise Typenschein, COC, Einzelgenehmigungsnachweis, Auszug aus der Genehmigungsdatenbank,

Gehört zu den notwendigen Pickerl-Unterlagen der Personalausweis? Nein, dieser wird vom Prüfer nicht verlangt. Der Prüfstelle ist es im Grunde genommen egal, wer mit dem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung fährt. Nicht selten kommt es nämlich vor, dass Mitarbeiter einer Werkstatt für ihre Kunden den Termin wahrnehmen. Eine persönliche Erscheinungspflicht gibt es daher nicht.

Wie bereite ich mein Fahrzeug auf die §57a-Begutachtung vor?

Wer sich guten Gewissens mit seinen Pickerl-Unterlagen auf den Weg zur §57a-Begutachtung begeben möchte, sollte sich umfassend vorbereiten. Dazu gehört, dass alle benötigten Dokumente beisammen sind. Um unangenehme Wartezeiten zu vermeiden, ist es außerdem sinnvoll, sich einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle zu besorgen. Mittlerweile funktioniert das unkompliziert über die Online-Anmeldung. Wichtig ist, die Anmeldebestätigung beim Termin zur Hand zu haben.

Sobald die Formalitäten erledigt sind, geht es an die Vorbereitung des Fahrzeuges. Zuerst einmal solltest du das Auto von außen und innen einer gründlichen Reinigung unterziehen. Denn es gibt nichts Unangenehmeres, als dem Sachverständigen ein dreckiges Fahrzeug zu präsentieren. Wer weiß, vielleicht ist er aufgrund der Sauberkeit direkt freundlicher gestimmt. Noch ein weiterer Aspekt spricht für ein gepflegtes Fahrzeug: Wenn ein Auto schmutzig zur Hauptuntersuchung kommt, kann es sein, dass der Prüfer vermehrt Ausschau nach rostigen Stellen hält.

Des Weiteren solltest du dein Auto im Vorfeld auf kleinere, bisher unentdeckte Mängel untersuchen. Falls sich der ein oder andere Fehler eingeschlichen hat, beseitigst du ihn besser noch vor dem Prüftermin.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte vor der Hauptuntersuchung noch mal eine Inspektion von einer Werkstatt durchführen lassen. Die gefundenen Mängel kann die Fachperson direkt beheben, so geht mit der Plakette sicherlich nichts mehr schief.

Checkliste zur Prüfung vor der §57a-Begutachtung

Checkliste zur Prüfung vor der Hauptuntersuchung

  • Alle Pickerl-Unterlagen parat?
  • Sind die Taferl gut sichtbar?
  • Sämtliche Beleuchtungen kontrollieren, dazu gehören: Kennzeichenbeleuchtung, Rücklichter- und Strahler, Warnblinker, Abblendlicht, Fernlicht, Standlicht und Blinker
  • Warnweste an Bord?
  • Befindet sich ein Verbandskasten im Fahrzeug? (Verfallsdatum beachten)
  • Sind die Sicherheitsgurte in Ordnung?
  • Reifenprofiltiefe kontrollieren (Mindestprofiltiefe 1,6 Millimeter)
  • Verliert das Fahrzeug Flüssigkeiten?
  • Innen- und Außenspiegel kontrollieren
  • Scheibenwaschanlage und Wischer überprüfen
  • Ist der Auspuff dicht? (Darf nicht zu laut sein)
  • Weist die Frontscheibe Schäden auf? Es dürfen keine Schäden im Bereich des Lenkrads auftreten
  • Hupe auf Funktion prüfen
  • Im Cockpit dürfen keine Kontrollleuchten dauerhaft aktiv sein (ABS, Airbag)

Was wird bei der §57a-Begutachtung kontrolliert?

Im Rahmen der Hauptuntersuchung werden alle notwendigen Aspekte, die zur Verkehrssicherheit des Fahrzeuges beitragen, geprüft. Das erfolgt durch eine Funktions-, Sicht- und Wirkungsprüfung der Fahrzeugteile. Dazu zählt auch die Prüfung von Reifen und Bremsen sowie die Kontrolle der gesamten Beleuchtungsanlage des Kfz.

Der Prüfer möchte während der Hauptuntersuchung feststellen, ob das Fahrzeug die vollen Anforderungen an Vorschriftsmäßigkeit, Umweltschutz und Verkehrssicherheit erfüllt oder ob es Mängel aufweist, die eine Gefahr darstellen könnten. Zu der Vorschriftsmäßigkeitsprüfung gehören beispielsweise:

  • Verbandskasten
  • Warndreieck
  • Warnweste

Der Prüfer startet die Verkehrssicherheitsprüfung mit einer Probefahrt, auf der er die Bremsen und Lenkung prüft. Des Weiteren wird zugleich die Fahrzeugelektronik getestet.

Dazu zählen zum Beispiel:

Anschließend erfolgt die Sichtprüfung des Fahrzeuges. Hierzu zählen beispielsweise die Reifen, bei denen die Profiltiefe gemessen wird. Beim Auto schaut der Prüfer sich auch den Unterboden an und hält besonders nach Roststellen oder austretenden Flüssigkeiten Ausschau.

Der Ablauf einer §57a-Begutachtung beim Motorrad

Hast du alle Pickerl-Unterlagen parat, geht es zur §57a-Begutachtung. Doch was prüft der Sachverständige eigentlich am Motorrad? Das Prinzip ist dem obigen Beispiel ähnlich, denn auch hier erfolgt eine Verkehrssicherheits- und Sichtprüfung.

Der Experte prüft während der Sichtprüfung alle relevanten Bauteile und begibt sich anschließend auf eine Probefahrt. Währenddessen kann der Prüfer sich vergewissern, dass die Lenk- und Bremsfunktion des Motorrades einwandfrei funktionieren. Wie beim Pkw werden gleich die elektronischen Bauteile mit geprüft.

Nachfolgend eine kleine Liste, welchen Checks sich dein Motorrad während der Hauptuntersuchung unterziehen muss:

  • Beleuchtung: mfassender Check sämtlicher Scheinwerfer und Kontrollleuchten am Motorrad.
  • Allgemeiner Zustand des Zweirades: Gibt es sichtbare Roststellen? Ist die Fahrgestellnummer gut sichtbar? Stimmen die Angaben mit der Zulassungsbescheinigung überein?
  • Elektrik: In welchem Zustand befindet sich die Batterie? Weisen die elektrischen Leitungen Mängel auf?
  • Bremsen: Funktionieren die Bremsen einwandfrei? Sind Leitungen, Gestänge, Beläge, Scheiben, Trommeln und Hebel frei von Mängeln? Hat das Fahrzeug genügend Bremsflüssigkeit und wie sieht diese aus?
  • Bereifung: Wie sehen die Reifen aus? Sind sie porös oder rissig? Verfügen die Reifen noch über die Mindestprofiltiefe?
  • Rahmen und Anbauteile: Kann das Fahrzeug sicher auf den Haupt- und Seitenständer abgestellt werden? Ist Spiel im Lenkkopflager? Weist der Rahmen rostige Stellen auf?
  • Lenkung: Lässt sich die Lenkung des Motorrades widerstandslos einschlagen? Sind die Lenkergriffe gut befestigt?

Was passiert, wenn das Fahrzeug durch die §57a-Begutachtung fällt?

Hin und wieder kommt es vor, dass Fahrzeuge die §57a-Begutachtung nicht bestehen. In diesem Fall bekommt der Halter von der Prüfstelle eine Mängelliste. Dort befinden sich alle festgestellten Mängel, die zur Verweigerung der Plakette geführt haben. Weist dein Auto Mängel auf, musst du sie schnellstmöglich beheben, denn das Fahrzeug muss spätestens nach einem Monat erneut zur Nachprüfung erscheinen.

Kosten der §57a-Begutachtung

Kosten der §57a-Begutachtung

Die Kosten für die §57a-Begutachtung können je nach Prüforganisation, Fahrzeugtyp und Umfang der Überprüfung variieren. Im Allgemeinen liegen die Kosten für die Pickerl-Überprüfung in einem Bereich von etwa 40 bis 150 Euro. Diese Kosten beinhalten in der Regel die Überprüfung der sicherheitsrelevanten Komponenten und die Ausstellung der Prüfbescheinigung beziehungsweise Prüfplakette.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass zusätzliche Kosten anfallen können, wenn der Service während der Überprüfung Mängel feststellt, die zu beheben sind, um das Pickerl zu erhalten. Die Kosten für Reparaturen oder Ersatzteile sind in der Regel nicht in den Überprüfungskosten enthalten und fallen separat an.

Die genauen Kosten können von Prüforganisation zu Prüforganisation variieren, daher ist es ratsam, sich im Voraus über die aktuellen Gebühren und mögliche zusätzliche Kosten zu informieren. Dies kann direkt bei der ausgewählten Prüforganisation oder Werkstatt erfolgen.

Wie lange kann ich das Pickerl überziehen?

In Österreich ist es Pflicht, das Pickerl rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu erneuern. Es gibt jedoch eine Karenzzeit, innerhalb derer Fahrzeughalter ihren Wagen noch mit dem abgelaufenen Pickerl im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dürfen.

Diese Karenzzeit beträgt in der Regel einen Monat nach Ablauf der Gültigkeit des Pickerls. Innerhalb dieser Frist lässt sich das Fahrzeug noch zur Pickerl-Überprüfung vorführen, ohne mit Sanktionen oder Strafen rechnen zu müssen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Fahrzeug während der Karenzzeit trotz des abgelaufenen Pickerls nicht verkehrssicher ist. Es wird dringend empfohlen, das Fahrzeug so schnell wie möglich zur Überprüfung vorzuführen und das neue Pickerl zu erhalten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Karenzzeit nicht garantiert

Die Karenzzeit von einem Monat ist nicht garantiert und kann sich in Einzelfällen ändern. Daher ist es ratsam, das Fahrzeug frühzeitig zur Pickerl-Überprüfung vorzuführen und das neue Pickerl rechtzeitig zu erhalten, um mögliche Probleme oder Verstöße zu vermeiden.

Fazit: Pickerl-Datum einhalten, um Bußgelder zu vermeiden

Die Pickerl-Überprüfung steht für die meisten Kraftfahrzeuge etwa alle zwei bis drei Jahre an. Wichtig ist, dass du die passenden Unterlagen zur Pickerl-Überprüfung mitbringst. Weist dein Fahrzeug keine Mängel auf, bekommst du die passende Plakette auf das Kennzeichen. Bei etwaigen Mängeln hingegen musst du bis spätestens einen Monat nach der §57a-Begutachtung zur Nachprüfung antreten. Solltest du es einmal nicht rechtzeitig zur Haupt- oder Nachuntersuchung schaffen und dabei erwischt werden, musst du mit einem Bußgeld rechnen.

FAQ

Für die §57a-Begutachtung werden vor allem der Zulassungsschein (Typenschein) und die vorherige Pickerl-Plakette benötigt.

Der Prüfer untersucht im Rahmen einer Funktions-, Sicht- und Wirkungsprüfung alle notwendigen Aspekte, die zur Verkehrssicherheit des Fahrzeuges beitragen. Darunter fallen unter anderem das Vorhandensein von Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste sowie die ordnungsgemäße Funktion von Bremsen, Lenkung und Fahrzeugelektronik. Bei der Sichtprüfung schaut der Prüfer zusätzlich auf Reifenprofiltiefe, Roststellen und austretende Flüssigkeiten.

Für die meisten Kraftfahrzeuge steht der Pickerl alle 24 Monate an. Neuwagen hingegen müssen meist erst nach 36 Monaten zur Untersuchung.

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