Pendlerpauschale 2026: Wer sie bekommt und wie viel sie bringt

Jeden Tag 40 Kilometer zur Arbeit und am Abend wieder zurück: Das summiert sich schnell auf mehrere tausend Euro im Jahr für Sprit, Verschleiß und Wertverlust. Einen Teil davon holst du dir über die Pendlerpauschale und den Pendlereuro zurück, und seit 2026 ist dieser Teil spürbar größer geworden.
Die Pendlerpauschale ist keine Prämie, die auf dein Konto fließt. Sie senkt die Lohnsteuer, und zwar umso stärker, je weiter du fährst und je schlechter dein Arbeitsplatz mit Bus und Bahn erreichbar ist.
Hier erfährst du, wann du Anspruch hast, wie viel dir 2026 zusteht, was bei Teilzeit gilt und wie du die Pauschale beantragst.
Das Wichtigste in Kürze
• Das kleine Pendlerpauschale gibt es ab 20 Kilometern Arbeitsweg, wenn Öffis zumutbar sind.
• Das große Pendlerpauschale gibt es schon ab 2 Kilometern, wenn Öffis für den Großteil der Strecke nicht zumutbar sind.
• Der Pendlereuro beträgt seit 2026 6 Euro pro Kilometer einfacher Strecke und Jahr.
• Ob und wie viel dir zusteht, entscheidet der Pendlerrechner des Finanzministeriums.
• Wer einen Firmenwagen auch für den Arbeitsweg nutzen darf, bekommt keine Pendlerpauschale.
So funktioniert die Pendlerpauschale
Grundsätzlich sind die Kosten für den Arbeitsweg in Österreich schon mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Den bekommt jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer automatisch, 2026 sind es 496 Euro. Wer einen weiten oder schwierigen Arbeitsweg hat, kann darüber hinaus die Pendlerpauschale und den Pendlereuro geltend machen.
Die beiden wirken unterschiedlich. Die Pendlerpauschale ist ein Freibetrag: Sie verringert das Einkommen, auf das Lohnsteuer berechnet wird. Wie viel du dadurch sparst, hängt von deinem Steuersatz ab. Der Pendlereuro ist dagegen ein Absetzbetrag und wird direkt von der Steuer abgezogen, Euro für Euro.
Ob du ein eigenes Auto hast, spielt für den Anspruch übrigens keine Rolle. Für die Höhe zählen nur die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und die Frage, ob dir öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind.
Das kleine Pendlerpauschale
Das kleine Pendlerpauschale steht dir zu, wenn dein Arbeitsplatz mindestens 20 Kilometer von deiner Wohnung entfernt ist und du zumindest die Hälfte der Strecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen könntest. Gerechnet wird mit der schnellsten Öffi-Verbindung, dazu kommen die Wege zu Fuß und Strecken, die du mit dem Auto zur Haltestelle fährst.
| Einfache Strecke | pro Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| ab 20 km | 58 Euro | 696 Euro |
| mehr als 40 km | 113 Euro | 1.356 Euro |
| mehr als 60 km | 168 Euro | 2.016 Euro |
Das große Pendlerpauschale
Das große Pendlerpauschale ist für alle gedacht, die für den Großteil ihres Arbeitswegs nicht sinnvoll auf Bus und Bahn umsteigen können. Es gilt schon ab 2 Kilometern Entfernung, gemessen wird dann die schnellste Straßenverbindung.
Öffentliche Verkehrsmittel gelten als unzumutbar, wenn es für mehr als die Hälfte der Strecke gar keine Verbindung gibt oder wenn die Fahrt mit den Öffis länger als 120 Minuten dauert. Bei einer Fahrzeit zwischen 60 und 120 Minuten kommt es auf die Entfernung an: Erlaubt sind 60 Minuten plus eine Minute pro Kilometer. Bei 40 Kilometern sind das 100 Minuten. Brauchst du mit den Öffis länger, steht dir das große Pendlerpauschale zu. Unzumutbar sind die Öffis außerdem bei einer Gehbehinderung oder einer anderen dauerhaften gesundheitlichen Einschränkung mit entsprechendem Nachweis.
| Einfache Strecke | pro Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| ab 2 km | 31 Euro | 372 Euro |
| mehr als 20 bis 40 km | 123 Euro | 1.476 Euro |
| mehr als 40 bis 60 km | 214 Euro | 2.568 Euro |
| mehr als 60 km | 306 Euro | 3.672 Euro |
Der Pendlereuro: seit 2026 dreimal so hoch
Wer Anspruch auf das kleine oder große Pendlerpauschale hat, bekommt zusätzlich den Pendlereuro. Er beträgt seit 2026 6 Euro pro Jahr für jeden Kilometer der einfachen Strecke. Bis 2025 waren es nur 2 Euro.
Bei 30 Kilometern Arbeitsweg sind das 180 Euro im Jahr, die direkt von deiner Lohnsteuer abgezogen werden. Für viele Pendlerinnen und Pendler ist der Pendlereuro damit der Teil, der sich am deutlichsten auf dem Lohnzettel bemerkbar macht.
Teilzeit und einzelne Pendeltage
Nicht jeder fährt jeden Tag ins Büro. Für Teilzeit, Wochenpendler und alle, die nur an einzelnen Tagen pendeln, gilt deshalb die sogenannte Drittelregel. Es kommt darauf an, an wie vielen Tagen im Monat du den Weg tatsächlich fährst.
| Pendeltage im Monat | Anspruch |
|---|---|
| 11 oder mehr | volle Pendlerpauschale |
| 8 bis 10 | zwei Drittel |
| 4 bis 7 | ein Drittel |
| weniger als 4 | kein Anspruch |
Urlaub, Feiertage und Krankenstand kürzen den Anspruch nicht. Die Drittelregel gilt auch für den Pendlereuro.
Rechenbeispiel
Angenommen, du wohnst 30 Kilometer von deinem Arbeitsplatz entfernt und könntest mit Bus und Bahn in zumutbarer Zeit fahren. Du arbeitest Vollzeit und pendelst an mehr als zehn Tagen im Monat.
Dir steht das kleine Pendlerpauschale von 696 Euro im Jahr zu, dazu der Pendlereuro von 180 Euro. Die 696 Euro senken dein steuerpflichtiges Einkommen. Liegt dein Einkommen im Bereich mit 30 Prozent Grenzsteuersatz, sparst du dadurch rund 209 Euro Steuer. Zusammen mit dem Pendlereuro bleiben dir im Jahr also knapp 390 Euro mehr.
Ist dein Arbeitsplatz mit den Öffis nicht zumutbar erreichbar, gilt bei derselben Entfernung das große Pendlerpauschale von 1.476 Euro. Der Steuervorteil steigt dann deutlich.
Firmenwagen und Jobticket
Darfst du einen Firmenwagen auch für den Weg zur Arbeit nutzen, entfallen Pendlerpauschale und Pendlereuro komplett. Das gilt auch dann, wenn du für die Privatnutzung einen Sachbezug versteuerst. Wie das genau berechnet wird, erklärt unser Ratgeber zum Versteuern des Firmenwagens.
Anders beim Jobticket: Stellt dir dein Arbeitgeber eine Öffi-Karte steuerfrei zur Verfügung, bleibt der Anspruch bestehen. Der steuerfreie Wert des Tickets wird aber von der Pendlerpauschale abgezogen. Der Pendlereuro bleibt ungekürzt.
Für Dienstreisen gelten andere Regeln. Fährst du mit dem eigenen Auto zu Kunden oder zu einer anderen Filiale, bekommst du dafür das Kilometergeld.
So beantragst du die Pendlerpauschale
Der erste Schritt führt immer zum Pendlerrechner des Finanzministeriums. Dort gibst du Wohnadresse, Arbeitsadresse und Arbeitszeiten ein. Das Ergebnis ist verbindlich und zeigt dir, ob du Anspruch hast und auf welche Pauschale.
Während des Jahres über den Arbeitgeber: Du druckst das Ergebnis aus und gibst es zusammen mit dem Formular L34 in der Lohnverrechnung ab. Dann wird die Pendlerpauschale jeden Monat direkt bei der Lohnsteuer berücksichtigt.
Nach Jahresende über die Arbeitnehmerveranlagung: Hast du die Pauschale nicht beim Arbeitgeber beantragt, holst du sie dir über die Arbeitnehmerveranlagung zurück. Dafür hast du fünf Jahre Zeit, für 2026 also bis Ende 2031.
Ändert sich deine Situation, etwa durch einen Umzug, einen neuen Job oder weniger Pendeltage, musst du das dem Arbeitgeber melden. Wurde die Pendlerpauschale in falscher Höhe berücksichtigt, ist eine Arbeitnehmerveranlagung verpflichtend.
Häufige Fragen
Quellen und Stand
Arbeiterkammer, Pendlerpauschale · oesterreich.gv.at, Pendlerpauschale und Pendlereuro. Geprüft am 28.10.2026.
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