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Unfall mit Fahrerflucht - wer zahlt?

Nach einem Unfall sind beide Parteien verpflichtet, solange vor Ort zu bleiben, bis der Unfall gemeldet wurde - eigentlich. Doch wie gehst du vor, wenn sich der Unfallgegner nicht daran gehalten hat - bleibst du jetzt auf dem entstandenen Schaden sitzen?

Unfälle müssen gemeldet werden

Das Verhalten bei Unfällen ist genau geregelt: Die Unfallgegner müssen sich identifizieren und ihre Personalien hinterlegen. Wer sich darüber hinwegsetzt, macht sich der Fahrerflucht schuldig und begeht damit eine ernst zu nehmende Straftat. Auch wer einen Zettel mit Adresse, Namen oder Telefonnummer hinterlässt und danach den Unfallort verlässt, macht sich strafbar. Der Täter, der ein geparktes Auto beschädigt, muss in der Regel auf die Rückkehr des Fahrers warten. Wie lange er warten muss, hängt von der Schwere der Sachschäden ab. Als durchschnittliche Mindestspanne gilt eine halbe Stunde. Nach dieser halben Stunde sollte der Unfallverursacher gegebenenfalls die Polizei verständigen.

Schadensregulierung – wer zahlt bei Fahrerflucht?

Als Opfer eines Fahrerfluchtdelikts bleibst du unter Umständen solange auf dem Schaden sitzen, bis der flüchtige Unfallverursacher identifiziert wurde.

  • Sogar die Identifizierung garantiert dir aber keine sofortige Kostenregulierung. Problematisch ist die Lage beispielsweise, wenn der Verursacher seinen Versicherungsschutz verloren hat. Lässt deine finanzielle Situation keine zeitnahe Zahlung zu, so kann sich die Schadensregulierung deutlich verzögern.
  • Auch dien eigene Autoversicherung wird sich nicht an den Kosten beteiligen, solange Teilkasko vorliegt. Eine Vollkasko zahlt entstandene Schäden zwar, dein Selbstbeteiligungssatz bestimmt aber, in welcher Höhe.
  • Die Übernahme des Schadens durch eine Vollkaskoversicherung ist finanziell außerdem nicht immer von Vorteil. Unter Umständen steigt dein Beitrag damit unverhältnismäßig hoch an. Bei kleinerer Schäden würde dir in diesem Fall besser an einer Selbstregulierung tun. So behältst du den Schadensfreiheitsrabatt und sparst langfristig Beitragskosten.
  • Gerade bei Personen- und Lackschäden im untragbaren Bereich ist die Verkehrsopferhilfe für Fahrerfluchtopfer eine Regulierungsoption. Der Fonds soll sicherstellen, dass Unfallopfer ohne Selbstverschuldung nicht auf den entstandenen Schäden sitzen bleiben. Kleinere Lackschäden übernimmt die Vereinigung allerdings nicht. Der Einzelfall entscheidet über die Kostenübernahme, da für die Stelle keine Pflicht zur Regulierung besteht.

Nach Fahrerfluchtunfällen umgehend die Polizei hinzuziehen

Wie bei jedem anderen Unfall ist auch nach einem Unfall mit Fahrerflucht das korrekte Vorgehen entscheidend.

  • Als Opfer schaltest du nach einem Unfall oder bemerkten Schäden unverzüglich die Polizei ein. Du meldest die Fahrerflucht und erstatten gegebenenfalls Anzeige gegen einen unbekannten Verursacher.
  • Es kann der Identifizierung von Flüchtigen helfen, umliegende Geschäfte oder Passanten zu befragen. Diese Befragung sollte idealerweise unmittelbar nach dem Ereignis stattfinden. So stößt du vielleicht auf Passanten, die das Kennzeichen der flüchtigen Partei erkannt haben.
  • Nimm außerdem immer Kontakt zu deiner Versicherung auf. Der nächste Schritt ist ein Gutachten, das die Schadenseinschätzung ermöglicht. Eventuell wird deine Vollkaskoversicherung vor der Schadensregulierung von diesem Gutachten abgesehen auch Einsicht in den Tatbestand nehmen wollen.
  • Einen Anwalt benötigst du in der Regel nur, wenn der Flüchtige identifiziert wurde. Sobald die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine Person aufgenommen hat, solltest du sogar immer einen Anwalt hinzuziehen. Wer vor der Identifizierung eines Flüchtigen aber Anwälte konsultiert, bleibt vielleicht auf den so anfallenden Kosten sitzen.

Die Konsequenzen für Unfallflucht sind vielfältig

Ein Verfahren wegen Fahrerflucht hat ernst zu nehmende Konsequenzen:

  • Punkte und eine satte Geldstrafe sind in der Regel das niedrigste Strafmaß. Neben Führerscheinentzug kann unter Umständen sogar eine Gefängnisstrafe drohen. Sind Personen zu Schaden gekommen, verdoppelt das im Regelfall das Strafmaß.
  • Mit Fahrerflucht riskieren Fahrzeughalter neben Strafverfolgung auch ihren Versicherungsschutz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wäre für den Unfallschaden aufgekommen. Da Fahrerflucht aber "den Interessen des Versicherers ernsthaft schadet", muss die Autoversicherung die Kosten nach Unfallflucht nicht übernehmen. Auf abgelehnte Schadensübernahme kann sogar eine Kündigung durch den Versicherer folgen.
  • Eine Ausnahme besteht immer dann, wenn sich der Unfallverursacher aus gutem Grund vom Unfallort entfernt und später selbst gestellt hat. Ein "guter Grund" liegt beispielsweise vor, wenn du dich bei dem Unfall verletzt und Hilfe suchst. Auch einen verletzten Beifahrer zu versorgen, kannst du aus der Schuld nehmen. Fahrerflüchtiger bist du ebenso wenig, wenn du zur nächsten Polizeistation fährst, um den Unfall zu melden.
  • Voraussetzung für jedes Fahrerfluchtverfahren ist außerdem das Bewusstsein über einen Unfall. Wer nichts bemerkt und den Unfallort verlassen hat, ist nicht flüchtig. In einem solchen Fall muss auch die Versicherung in der Regel für den Schaden aufkommen.

Der Fahrerflucht beschuldigt – wie geht es weiter?

Fahrerflucht ist ein schwerer Vorwurf. Daher solltest du, wenn du der Unfallflucht beschuldig wirst, immer überprüfen, ob die Anschuldigung zutrifft.

  • Falls Zweifel am Tatbestand bestehen oder du die Kollision mit dem anderen Fahrzeug nicht bemerkt haben, beauftrage immer ein privates Schadensgutachten und reiche dieses Dokument bei der Staatsanwaltschaft ein. So können Unfallfluchtvorwürfe unter Umständen an Boden verlieren.
  • Falls es zur strafrechtlichen Verfolgung kommt, wirkt sich Reue immer strafmindernd aus. Du zeigst Reue beispielsweise, indem du dich beim Opfer entschuldigst. Wer sich selbst der Polizei stellt, kann ebenso mit Strafminderung rechnen.
  • Entscheidendes Moment ist bei Fahrerfluchtdelikten die frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt. Wer erst nach Erhebung des Verfahrens einen Anwalt hinzuzieht, hat schlechtere Chancen auf den bestmöglichen Ausgang.

Fahrerflucht ist kein Bagatellvergehen

Unfallflucht liegt bei jedem fluchtgerichteten Entfernen vom Unfallort vor und ist kein Bagatellvergehen. Der Flüchtige hat daher mit schweren Konsequenzen bis zur Haftstrafe zu rechnen. Eine andere Konsequenz ist, dass die Versicherung die Regulierung der entstandenen Schäden im Unfallfluchtfall nicht übernehmen muss. Auch wenn der Flüchtige niemals identifiziert wird, bleibt das Opfer nicht zwingend auf den Kosten sitzen. Die Verkehrsopferhilfe zahlt zum Beispiel größere Schadenssummen, so vor allem bei zusätzlichen Personenschäden. Wenn du über eine Vollkaskoversicherung verfügst, so übernimmt diese bei Fahrerflucht die Schadensregulierung. Allerdings solltest du dabei immer die Beitragserhöhung bedenken, die sich durch den Verlust des Schadenlosigkeitrabatts ergibt.

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