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Führerschein Klasse D1E

Der Führerschein D1E berechtigt zum Transport von bis zu 16 Personen sowie dem Ziehen eines Anhängers ohne Gewichtsbeschränkung. Welche Bedingungen genau dafür gelten und wie Sie den Führerschein D1E erwerben, erfahren Sie hier.

Was steckt hinter der Bezeichnung D1E?

Die Buchstabenkombination D1E ähnelt eher einem Zusatz auf einer Medikamentenpackung als einer Führerscheinklasse. Aber die Logik erschließt sich schnell. Nach der EU-Richtlinie von 1999 steht der Buchstabe D für den Omnibusführerschein. Mit D1 wird die eingeschränkte Variante (9 bis 16 Fahrgäste) betitelt. Bei bis zu 8 Fahrgästen reicht noch der Führerschein B (etwa Kleinbus mit 3 Sitzreihen á 3 Sitzplätzen). Der Fahrzeugführer nimmt 8 Fahrgäste mit. Will er dagegen mehr als 16 Personen durch die Gegend kutschieren, so ist die Klasse D notwendig, der uneingeschränkte Omnibusführerschein. Eingeschränkt ist die Nummer D1 auch bei der Fahrzeuglänge (8m).

Mit E bezeichnet der Gesetzgeber in den Klassen B, C und D Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 750kg. Der Inhaber der Klasse D1E darf die mögliche Anhängelast der Zugmaschine voll ausschöpfen. Als Obergrenze gilt die Gesamtlänge von 18,75m.

Der erworbene Führerschein ist mehr als nur eine Siegerurkunde. Das bedeutet zum Beispiel, dass jemand, der aus Gefälligkeit in seinem Kleinbus noch einen 9. Fahrgast mitnimmt (also hineinquetscht), ohne Besitzer der Klasse D/D1 zu sein, nicht nur die Grenzen seines Fahrzeuges überschreitet (Sitze/Gurte). Er fährt auch ohne (gültigem) Führerschein! Die Lizenz bezieht sich grundsätzlich auf den Fahrzeugtyp. Klasse B reicht auch nicht für ein Fahrzeug der Klasse D/D1, wenn weniger als 8 Fahrgäste mitfahren.  

Voraussetzungen und Einschlüsse

Der Gesetzgeber hat sehr genau definiert, was bei jeder Führerscheinklasse als Voraussetzung notwendig ist und was diese bei erfolgreicher Prüfung einschließt. Dadurch werden doppelte Unterrichtsstunden vermieden.

Für den Erwerb der Führerscheinlizenz D1E sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Besitz der Klasse B
  • Besitz der Klasse D1
  • Mindestalter 21 Jahre.
  • medizinisches Gutachten über die körperliche Eignung und Belastungsfähigkeit (Arbeitsmediziner)
  • augenärztliches Zeugnis
  • ärztliches Zeugnis
  • Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs
  • Passbild
  • Personalausweis oder anderer Nachweis über Tag und Ort der Geburt.

Die Einschlüsse - also, was mit dem Führerschein erlaubt ist - sind komplizierter. Wer die Fahrerlaubnis D1E besitzt, darf Fahrzeuge der Klasse BE führen. Das gilt auch bei C1, sofern C1 bereits besteht. Wer also B und C1 besitzt, erwirbt mit der Klasse D1E die Berechtigungen BE und C1E. Das ist logisch, da es sich um die grundsätzlich gleiche Fahrzeugklasse der Anhänger handelt.

Die Fahrerlaubnisse der D-Klassen gelten generell nur für fünf Jahre. Für eine Verlängerung ist ein ärztliches Zeugnis (inklusive fachärztlichem Sehtest) notwendig. Jenseits des 50. Lebensjahres ist für jede Verlängerung ein neues Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU notwendig.

Wie sieht die Ausbildung aus?

Die Ausbildungsmodi der Klassen D/DE und D1/D1E hängen sehr von den Voraussetzungen ab. Das betrifft die Praxis, da die Theorie inklusive Prüfung bei D1E (wie auch bei DE) entfällt. Das liegt daran, dass die vorausgesetzten Führerscheine bereits ausreichend vorbilden. Bis zur Zulassung zur praktischen Prüfung der Klasse D1E hat der Kandidat mindestens 30 Doppelstunden und zwei Prüfungen durchlaufen (B, D1 oder B, C1, D1). Wer im Besitz der Klasse B und der Klasse C/C1 ist, erspart sich bei D1 6 Doppelstunden Zusatzstoff. Insgesamt ist dies aber der längere Weg.

Bei der praktischen Ausbildung sieht es komplizierter aus. Voraussetzung ist die Klasse D1. Hier hat der künftige Führerscheininhaber, der lediglich über Klasse B verfügt, einen sehr weiten Anmarsch zur Prüfung. Es werden allein 41 Übungsstunden á 45 Minuten als Grundausbildung verlangt. Besitzer der Klasse C1 benötigen nur 16 Stunden, langjährige Inhaber der Klasse C sogar nur 6 Stunden. Dazu kommen - es geht immer noch um D1 als Voraussetzung für D1E - Überlandfahrten (19 ÜE = Übungseinheiten á 45 min.), Autobahnfahrten (12 ÜE) und Dunkelfahrten (7 ÜE). Inhaber der C-Klassen sparen sich viele Fahrstunden. Wer schon C besitzt, benötigt für D1 insgesamt 14 Pflichtstunden.

Für den Sprung von D1 auf D1E sind weitere 9 Fahrstunden vorgesehen, die sich auf Grundausbildung (4), Überlandfahrt (3) sowie Autobahn und Dunkelheit (je 1) verteilen.

Mit der Klasse D1 hat der Fahrschüler bereits eine 75minütige Prüfung absolviert. D1E verlangt zusätzlich eine 70-Minuten-Prüfung.

Wer gewerblich Personen befördert, benötigt seit 2008 die Berufskraftfahrerqualifikation. Diese sollte bei der Erlangung von D1E bereits vorhanden sein.

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