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Der Personenbeförderungsschein und seine Voraussetzungen

Sie möchten künftig als Taxifahrer arbeiten? Oder haben Sie die Idee, Touristen Ihre Heimatstadt zu zeigen? In all diesen Fällen benötigen Sie den Personenbeförderungsschein, sofern Sie nicht mehr als acht Gäste chauffieren.

Wussten Sie eigentlich, dass der P-Schein einen anderslautenden, amtlichen Namen besitzt? Er heißt eigentlich Führerschein zur Fahrgastbeförderung.

Wann Sie den Personenbeförderungsschein benötigen

  • Sie benötigen diesen Schein immer dann, wenn Sie gewerblich Menschen befördern. Allerdings erlaubt Ihnen dieser Schein nur, maximal acht Personen auf einmal zu chauffieren.
  • Wann ist die Beförderung gewerblich? Laut Gesetzgeber immer dann, wenn Sie ein Taxi fahren, einen Pkw im Linienverkehr oder im Touristenbereich bewegen. Der Touristenbereich heißt amtlich: Ausflugsverkehr/Ferienzielverkehr. Aber auch für den Krankenwagen wird dieser Schein benötigt.
  • Auch wenn Sie einen Mietwagen gewerblich nutzen, müssen Sie im Besitz des Personenbeförderungsscheins sein. Für den privaten Gebrauch eines zu mietenden Kfz ist das natürlich nicht notwendig.

Voraussetzungen für den Führerschein zur Fahrgastbeförderung

  • Sobald Sie Gäste im Fahrzeug transportieren, haben Sie ein enormes Maß an Verantwortung. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber einige Bedingungen für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins geschaffen.
  • Sie sind älter als 21 Jahre? Dann haben Sie schon mal eine Voraussetzung erfüllt. Es sei denn, Sie möchten einen Krankenwagen fahren; diesen dürfen Sie bereits mit einem Alter von 19 Jahren lenken.
  • Des Weiteren schreibt das Gesetz vor, dass Sie den Führerschein bereits seit zwei Jahren besitzen müssen. Beim Krankenwagen wird wieder eine Ausnahme gemacht: Hier gilt ein Jahr. Sie benötigen im Übrigen den Führerschein der Klasse B.
  • Möchten Sie als Taxifahrer arbeiten, dann wird von Ihnen eine Ortskenntnisprüfung verlangt. Gleiches gilt, wenn Sie einen Krankenwagen oder Mietwagen in einem Ort bewegen möchten, der mehr als 50.000 Einwohner hat.
  • Nachdem der Besitz eines Führerscheins keinen ausreichenden Beweis für das Verantwortungsbewusstsein darstellt, müssen noch ein amtliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Flensburg) vorgelegt werden.
  • Aber auch aus medizinischer Sicht ist einiges zu beachten: Um beweisen zu können, dass Sie in Stresssituationen richtig reagieren und dass Sie in einem guten körperlichen Zustand sind, verlangt das Gesetz die Vorlage eines medizinischen Gutachtens von einem Augenarzt und von einem Arbeitsmediziner.

Weitere interessante Fakten

  • Der Personenbeförderungsschein wird nur für fünf Jahre ausgestellt. Anschließend muss ein neuer beantragt werden. Dies dauert jedoch mindestens acht Wochen, weshalb immer auf eine rechtzeitige Erneuerung zu achten ist.
  • Die Kosten für diesen besonderen Führerschein halten sich ebenfalls in Grenzen: Sie liegen zwischen 100 und 200 Euro.

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