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Winterreifenpflicht in Österreich: Alle wichtigen Infos zur kalten Jahreszeit

Ab 1. November gilt in Österreich die Winterreifenpflicht. Erfahre hier, welche Vorschriften für Reifenkennzeichnungen gelten, welche Mindestanforderungen erfüllt sein müssen und welche Strafen bei Verstößen drohen.

Ab dem 1. November tritt in Österreich die Winterreifenpflicht in Kraft und bleibt bis zum 15. April des darauffolgenden Jahres bestehen. In dieser Zeit müssen alle Pkw, Personenwagen mit Anhänger, Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen sowie die sogenannten Mopedautos unter winterlichen Bedingungen mit entsprechenden Reifen ausgestattet sein. Was viele Autofahrer jedoch nicht wissen: Die Vorgaben sind spezifisch und erfordern die richtige Reifenkennzeichnung sowie die Einhaltung von Mindeststandards. Hier eine Übersicht, um sicher und gesetzeskonform durch die kalte Jahreszeit zu kommen.

Warum Winterreifen?

Winterreifen sind speziell für Temperaturen unter 7 °C sowie für Schneematsch und vereiste Straßen entwickelt. Ihre spezielle Gummimischung bleibt auch bei niedrigen Temperaturen weich und flexibel, was den Grip auf rutschigen Oberflächen verbessert. Außerdem verfügen sie über ein tieferes Profil mit zusätzlichen Lamellen, die die Bodenhaftung und damit die Sicherheit deutlich erhöhen. Das Fahren mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen birgt daher ein erhebliches Risiko, das es mit der Winterreifenpflicht in Österreich zu minimieren gilt.

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Reifenkennzeichnung und Mindestanforderungen

Damit ein Reifen als „wintertauglich“ gilt, müssen bestimmte Kennzeichnungen vorhanden sein. Winterreifen müssen das „Alpine-Symbol“ (auch als Schneeflockensymbol oder „Three-Peak-Mountain-Snowflake“ bezeichnet) tragen. Auch Reifen mit der „M+S“-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) gelten in Österreich als wintertauglich. Die Profiltiefe spielt ebenfalls eine Rolle: Für Winterreifen sind vom Gesetzgeber mindestens 4 mm Profiltiefe bei Radialreifen und 5 mm bei Diagonalreifen gesetzlich vorgeschrieben. Unterschreitet ein Reifen diese Mindestanforderungen, gilt er nicht mehr als wintertauglich.

Alternativ zu herkömmlichen Winterreifen, können entsprechend gekennzeichnete Ganzjahresreifen verwendet werden. Ebenfalls möglich ist die Nutzung von Sommerreifen, die im Bedarfsfall mit Schneeketten ausgerüstet werden. Diese müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern aufgezogen werden, wobei die Verwendung von Ketten nur erlaubt ist, wenn die Fahrbahn durchgängig oder überwiegend mit Eis oder Schnee bedeckt ist. Wer im Flachland wohnt und während der kalten Jahreszeit ohne Winterreifen längere Strecken in die Berge plant, sollte diese immer mit sich führen und sich bereits vorher informiert haben, wie man die Schneeketten anlegt.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

In erster Linie gilt die Winterreifenpflicht in Österreich für Pkw und Klein-Lkw bis zu einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Es betrifft sowohl private als auch gewerbliche Fahrzeuge. Die Pflicht gilt bei winterlichen Fahrverhältnissen, das heißt bei Schnee, Matsch oder Glatteis. Bei trockenem Wetter können Fahrzeuge zwischen dem 1. November und 15. April auch ohne Winterreifen fahren, wobei die Witterungsverhältnisse, gerade in den Abendstunden, schnell wechseln können. Daher wird generell empfohlen, während der gesamten Winterreifenpflichtperiode mit einer entsprechenden Bereifung zu fahren.

Etwas anders ist die Gesetzeslage bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen, wie etwa bei Bussen oder großen Lkw. Sie müssen unabhängig von der Witterungslage und ganz gleich ob Schnee liegt oder nicht, an mindestens einer Antriebsachse Winterreifen montiert haben. Auch müssen stets Schneeketten mitgeführt werden. Diese Regelung gilt wie bei den normalen Personenwagen zwischen 1. November und 15. April. Ausnahmen gibt es etwa für Fahrzeuge vom Bundesheer, der Feuerwehr oder anderen öffentlichen Organisationen. Auch bei kurzfristigen Probe- und Überführungsfahrten sind Winterreifen nicht zwingend vorgeschrieben.

Strafen bei Verstößen

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen in Österreich ohne geeignete Winterreifen unterwegs ist, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Die Höhe der Strafen hängt vom Gefährdungsgrad ab. Wird man bei einer Kontrolle ohne Winterpneus erwischt, liegt das Bußgeld bei 100 Euro. Führt der Verstoß jedoch zu einer konkreten Gefährdung oder gar einem Unfall, kann die Strafe bis zu 10.000 Euro betragen. Zudem droht in solchen Fällen die Stilllegung des Fahrzeugs.

Tipps für die richtige Winterausrüstung

Neben den Reifen gibt es weitere Ausrüstungsgegenstände, die in der kalten Jahreszeit von Vorteil sind. Eiskratzer, Frostschutzmittel für die Scheibenwischanlage und ein Decken-Set für Notfälle im Fahrzeug sollten ebenso selbstverständlich sein wie eine regelmäßige Kontrolle der Profiltiefe und des Reifendrucks. Auch eine rechtzeitige Terminvereinbarung beim Reifenhändler ist ratsam, da die Nachfrage ab Oktober stark ansteigt und Wartezeiten zu Verzögerungen führen können. (Text: tv | Bilder: as24)

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