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Händler-AGB

Stand 07.08.2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der über die Website www.autoscout24.at zugänglichen Services der AutoScout24 AS GmbH durch Unternehmen („Händler-AGB“)

1.1 Für die Leistungen, die Sie als Unternehmer als natürliche oder juristische Person („Händler“) auf der Website www.autoscout24.at sowie auf den von uns betriebenen mobilen Applikationen („Apps“) (zusammen „Angebot“) beziehen oder nutzen können, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Regelungen des von Ihnen gewählten Leistungspakets, ferner die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen sowie unsere Hinweise zum Datenschutz. Für private Inserenten im Sinne von §1 KSchG gelten ausschließlich die Verbraucher-AGB. Es handelt sich um Dienstleistungen der AutoScout24 AS GmbH, („AutoScout24“), Ungargasse 37, A-1030 Wien, vertreten durch die Geschäftsführung.

1.2 Etwaige vor Vertragsschluss getroffene besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn AutoScout24 diese noch einmal ausdrücklich schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Entgegenstehenden AGB des Händlers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3 AutoScout24 behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Sie werden über geplante Änderungen per E-Mail informiert. Eine rückwirkende Änderung erfolgt nur zur Erfüllung einer gesetzlich oder behördlich angeordneten Verpflichtung oder wenn dies für den Händler vorteilhaft ist. Im Übrigen gelten die Vorgaben nach Art. 3 Absatz 2 bis 4 der Verordnung (EU) 2019/1150 („P2B-Verordnung“).

2.1 Das Angebot von AutoScout24 ermöglicht dem Händler die Vermarktung von Fahrzeugen sowie weitere, hiermit in Zusammenhang stehende Leistungen, auch Dritter, zu beziehen oder anzubieten. Der mit dem Händler vereinbarte Umfang der jeweiligen Leistungen sowie die einschlägigen Entgelte hängen von dem vom Händler gewählten Leistungspaket und der jeweiligen Leistungsbeschreibung ab.

2.2 Die Inanspruchnahme der Angebote durch den Händler ist lediglich in dem durch diese AGB (insbesondere Ziffer 3) und ggf. dem im Leistungspaket definierten Umfang und unter den hier geschilderten Bedingungen erlaubt.

2.3 AutoScout24 behält sich das Recht vor, auch die kostenpflichtigen Dienste oder Teile davon jederzeit zu modifizieren, einzustellen oder gegen andere Dienste auszutauschen, sofern dem Händler dies zumutbar ist. Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Dienste oder Teile davon (insbesondere einzelner Funktionalitäten) besteht insoweit nicht. Insbesondere gilt dies für Dienste, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung des gewählten Leistungspakets genannt sind oder nach Vertragsschluss von AutoScout24 ohne zusätzliche Vergütung angeboten werden.

2.4 Sofern AutoScout24 Leistungen im Bereich Anrufstatistiken oder-management oder Call Tracking anbietet, bei welchen dem Händler eine virtuelle Rufnummer zur Verfügung gestellt wird, erbringt AutoScout24 dabei keine Telekommunikationsdienste. Dem Händler wird durch einen Anbieter von Telekommunikationsdiensten auf Vermittlung von AutoScout24 eine virtuelle Rufnummer zugeteilt, die durch Veröffentlichung auf den bei AutoScout24 vom Händler betriebenen Seiten sichtbar ist und die Erstellung von Statistiken zur telefonischen Kontaktaufnahme ermöglicht. Die Inanspruchnahme solcher Leistungen setzt voraus, dass der Händler bereits über einen gültigen Vertrag mit einem Anbieter von Telekommunikationsdiensten verfügt.

2.5 Sofern der Händler sich für auf dem Angebot oder außerhalb dieses Angebots erbrachte Leistungen von Nutzern im Rahmen der von AutoScout24 bereitgestellten Bewertungsmöglichkeit bewerten lässt, gilt der Nutzer-/Kundenkontakt mit erster Kontaktaufnahme durch den Nutzer insgesamt als erfolgt. Dem Händler steht der Nachweis frei, dass ein solcher Kontakt tatsächlich nicht stattgefunden hat. AutoScout24 wird Bewertungen, welche offenkundig unrechtmäßig sind (Schmähkritik, beleidigende Inhalte etc.) nach Kenntniserlangung löschen. Auf Nachweis des Händlers und unter Abwägung mit weiteren Rechten, etwa denjenigen des Nutzers, löscht AutoScout24 auch sachlich unrichtige Bewertungen. Zur eigenen Sachverhaltserforschung ist AutoScout24 nicht verpflichtet.

2.6 Die nach der P2B-Verordnung und den Leitlinien der Kommission wesentlichen Kriterien, die die Platzierung der Inhalte des Händlers in den Angeboten von AutoScout24 bestimmen, stellt AutoScout24 im Händlerkontaktbereich dar.

2.7 Der Händler hat während des Vertragsverhältnisses uneingeschränkten Zugang zu den von ihm bereitgestellten Daten, sowie zu den durch Zugriffe auf seine Inserate generierte Daten. Weitere Informationen zu Datenverarbeitungen können den Hinweisen zum Hinweisen zum Datenschutz entnommen werden.

3.1 Im Zeitpunkt der Übermittlung an AutoScout24 räumt der Händler AutoScout24 und ihren verbundenen Unternehmen an den übermittelten Inhalten die folgenden nicht-ausschließlichen, übertragbaren, unterlizenzierbaren, zeitlich und räumlich nicht beschränkten Rechte ein, soweit der Umfang der Rechteeinräumung nicht für ein jeweiliges Leistungspakets ausdrücklich anderweitig geregelt ist:

  • das Archivierungs- und Datenbankrecht, d. h. das Recht, die Inhalte in jeder Form zu archivieren und insbesondere auch digitalisiert zu erfassen, in Datenbanken einzustellen und auf allen bekannten Speichermedien und auf beliebigen Datenträgern zu speichern und mit anderen Werken oder Werkteilen zu verbinden;
  • das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte beliebig zu speichern, zu vervielfältigen und in elektronischen oder anderen Medien (z. B. Internet, Zeitungen, Zeitschriften) ganz oder teilweise zugänglich zu machen oder zu verbreiten;
  • das Bearbeitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte beliebig zu bearbeiten, insbesondere zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und mit anderen Inhalten zu verbinden (z.B. Formate und Auflösungen zu ändern, Bildbestandteile hinzuzufügen, Darstellungen in anderem Kontext, etc.);
  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe bzw. der Zurverfügungstellung, d.h. das Recht, die Inhalte in unkörperlicher Form wiederzugeben, insbesondere durch öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte in sämtlichen Medien (insbesondere Webseiten und Apps), unabhängig von verwendeter Technologie und Übertragungsweg; und.
  • die Berechtigung, die in die Datenbank eingestellten Inhalte unter Wahrung datenschutzrechtlicher Vorschriften zum Zwecke der Analyse, der Weiterentwicklung der Plattform, Produktentwicklung und -vermarktung sowie der Bewerbung der Angebote und Leistungen im vorgenannten Umfang zu nutzen.

AutoScout24 ist es insbesondere auch gestattet, die vorgenannten Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.

Hiervon abweichende, insbesondere erweiterte Nutzungsrechte können im Rahmen des vom Händler jeweils in Anspruch genommenen Leistungspaketes festgelegt werden. Mangels einer ausdrücklichen Regelung macht sich AutoScout24 die Inhalte des Händlers insbesondere nicht zu eigen. Der Händler sichert zu, dass Rechte im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang übertragen oder eingeräumt werden.

3.2 Hinsichtlich aller im Angebot von AutoScout24 zugänglich gemachten Inhalte (z. B. Texte, Inserate) oder Kennzeichen (Marken, Firmennamen, Logos) können Schutzrechte von AutoScout24 oder von dritten Lizenzgebern bestehen, insbesondere aus Urheber-, Marken-, und / oder Wettbewerbsrecht. Nur soweit dies für eine vertragsgemäße Inanspruchnahme der Angebote von AutoScout24 durch den Händler zwingend erforderlich ist, erhält der Händler ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes Recht, ohne das Recht zur Unterlizenzierung, die jeweiligen Inhalte und Kennzeichen im entsprechenden Umfang zu nutzen. Jedwede über den Vertragszweck hinausgehende Nutzung, die nicht von Gesetzes wegen erlaubt ist, stellt einen Missbrauch dar und wird von AutoScout24 zivilrechtlich und ggf. auch strafrechtlich geahndet. Als Missbrauch gilt insbesondere

  • die automatisierte Abfrage der Datenbank mittels Software oder
  • das Kopieren der Inhalte der Datenbank (einzeln oder in ihrer Gesamtheit) und das Zugänglichmachen auf anderen Internetseiten oder in anderen Medien, es sei denn, es handelt sich gleichzeitig um Inhalte des Händlers.

Der Händler verpflichtet sich ausdrücklich, jeden Missbrauch zu unterlassen. Der Händler erkennt an, dass sich diese Verpflichtung auch auf sämtliche Inhalte anderer Händler oder Dritter, die im Angebot verfügbar gemacht werden, bezieht.

3.3 Soweit dem Händler anlässlich der Durchführung des Vertrags von AutoScout24 und/oder Dritten Softwarelösungen oder -programme („Software“) zur Verfügung gestellt wurden, erhält er hieran ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer der Vereinbarung zur Nutzung der Software, höchstens jedoch mit Ende der Vertragslaufzeit, beschränktes Recht, die Software auf einer einzigen von ihm genutzten Hardwareeinheit zu verwenden. Der Händler ist zur Unterlizensierung nicht berechtigt, jedoch ist die Nutzung durch Filialbetriebe des Händlers zulässig. Der Händler ist nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, dekompilieren oder zu rekonstruieren, soweit dies nicht urheberrechtsgesetzlich erlaubt ist. Die vorstehend eingeräumten Nutzungsrechte enden mit Ende der Vereinbarung zur Nutzung der Software oder spätestens der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Im Falle der physischen Überlassung ist der Händler verpflichtet, die Software nebst allen eventuellen Sicherheitskopien bei Vertragsende an AutoScout24 zurückzugeben oder AutoScout24 die Löschung schriftlich zu bestätigen.

3.4 Für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung der in Ziffer 3.2 und 3.3 genannten Rechte verpflichtet sich der Händler, an AutoScout24 eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,-- zu zahlen, die vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit geprüft werden kann. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Schadens bleibt vorbehalten. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet.

4.1 Um die Leistungen nutzen zu können, muss sich der Händler registrieren. Die Registrierung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Die Person, die die Registrierung für eine juristische Person vornimmt, muss bevollmächtigt sein, entsprechende Verträge abzuschließen.

4.2 Der Händler verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der bei der Registrierung abgefragten Daten. Der Händler verpflichtet sich, Änderungen der angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen. Im Rahmen der Registrierung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist der Händler verpflichtet, einen Firmenbuch- und/oder Gewerberegisterauszug und andere Unterlagen und Nachweise vorzulegen bzw. zu aktualisieren, die für den Vertragsabschluss oder die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen.

4.3 Mit der Absendung der Registrierungsdaten an AutoScout24 wird AutoScout24 ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags unterbreitet.

4.4 Über die Annahme des Angebots entscheidet AutoScout24 nach freiem Ermessen. Bestätigt AutoScout24 die Registrierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist per E-Mail an die vom Händler angegebene E-Mail- Adresse, ist der Händler an sein Angebot nicht mehr gebunden. Mit Bestätigung des Angebots durch AutoScout24 kommt ein Vertrag zwischen dem Händler und AutoScout24 zu Stande.

4.5 Bei Vertragsschlüssen unter Unternehmern im Rahmen des elektronischen Geschäftsverkehrs findet § 9 Abs 1 und 2 ECG keine Anwendung.

4.6 Je Händler ist nur eine Registrierung gestattet. Unterhält ein Händler jedoch mehrere Filialen, ist jede Filiale separat zu registrieren. Die Registrierung bei AutoScout24 ist nicht übertragbar.

4.7 Der Händler verpflichtet sich, das Passwort auch auf Nachfrage nicht bekannt zu geben. AutoScout24 weist darauf hin, dass AutoScout24-Mitarbeiter nicht berechtigt sind, den Händler nach seinem Passwort zu fragen.

4.8 Der Händler haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass durch sein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Dritte von seinem Passwort Kenntnis erhalten. Sollte sein Passwort gestohlen worden sein oder erhält er Kenntnis, dass sein Passwort durch Dritte unrechtmäßig genutzt wird, ist AutoScout24 unverzüglich per E-Mail zu benachrichtigen.

5.1 Der Basispreis für die Dienstleistungen von AutoScout24 richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungspaket. Nimmt der Händler mehr Leistungen in Anspruch, als mit dem Leistungspaket vertraglich vereinbart wurde, stellt AutoScout24 ihm diese Leistungen entsprechend der im Leistungszeitpunkt gültigen allgemeinen Preisliste in Rechnung, sofern nicht abweichende Preise individualvertraglich vereinbart sind.

5.2 AutoScout24 ist berechtigt, die Preise in einem oder mehreren vereinbarten Leistungspaketen einmal kalenderjährlich um jeweils bis zu fünf Prozent (5%) anzuheben.

5.3 Preisanpassungen, die während der Laufzeit der Vereinbarung wirksam werden sollen, werden dem Händler 4 Wochen vor deren Inkrafttreten bekannt gegeben. Der Händler hat im Fall von Preisanpassungen, die außerhalb des Rahmens der in 5.2 vereinbarten Preisanpassung liegen, das Recht, den Vertrag außerordentlich bis und mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.

5.4 Macht der Händler nicht von vorgenanntem Kündigungsrecht Gebrauch oder nimmt der Händler nach Inkrafttreten einer Preisanpassung gem. Ziffer 5.3 eine eindeutige bestätigende Handlung vor, insbesondere das Angebot von AutoScout24 durch Einstellen weiterer Angebote oder Inserate weiter in Anspruch, stellt dies eine Einverständniserklärung mit der Preisänderung dar. Auf diese Rechtsfolgen wird in der Mitteilung zur Preisanpassung hingewiesen. Ein fehlender Hinweis hindert das Wirksamwerden nicht, soweit dies nach der P2B-Verordnung nicht notwendig wäre.

6.1 Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, stellt AutoScout24 ihre Leistungen monatlich in elektronischer Form in Rechnung. Dies erfolgt durch Zusendung oder Benachrichtigung zum Download. Der Rechnungsbetrag wird im Lastschriftverfahren eingezogen.

6.2 Der Händler gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt beglichen ist. Im Verzugsfall ist AutoScout24 berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen. Unbenommen bleibt das Recht von AutoScout24, wahlweise den gesetzlichen Verzugszins zu verlangen oder einen höheren Schaden nachzuweisen und zu verlangen.

7.1 Die Dauer des Vertrages sowie Kündigungsfristen richten sich nach den Regelungen des jeweiligen Leistungspaketes. In Ermangelung einer solchen Regelung wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat ein beiderseitiges ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Wird ein Vertrag mit Mindestlaufzeit nicht zum Ende des letzten Monats der Mindestlaufzeit gekündigt, läuft dieser Vertrag im Zweifel als unbefristeter Vertrag weiter. Es gilt dann die ordentliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.

7.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht AutoScout24 insbesondere zu,

a. wenn der Händler wiederholt zentrale Bestimmungen dieser AGB verletzt oder Hauptleistungspflichten aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Pflichtverletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen beseitigt. Zu den „zentralen Bestimmungen“ dieser AGB im vorgenannten Sinne gehören insbesondere

  • Ziffer 3.1 bis 3.3 (die Verpflichtung, AutoScout24 bestimmte Rechte unbelastet einzuräumen sowie die Verpflichtungen, das Angebot von AutoScout24 nur im erlaubten Rahmen zu nutzen),
  • Ziffer 4.2 (die Verpflichtung, wahrheitsgemäße Angaben zu machen),
  • Ziffer 4.8 (das Verbot, das zugeteilte Passwort Dritten zugänglich zu machen),
  • Ziffer 12 (die Verpflichtung, die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen einzuhalten und keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen);

b. wenn sich der Händler länger als 30 Tage im Zahlungsverzug befindet oder Lastschriften ungerechtfertigt widerspricht;

c. wenn der Händler zahlungsunfähig wird (also z. B. Gehaltsforderungen oder Lieferantenforderungen nicht mehr bedient) oder überschuldet ist;

7.3 Für den Händler kann bei bestimmten AGB-Änderungen ein Kündigungsrecht gem. Art. 3 Abs 2 der P2B-Verordnung bestehen.

7.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.5 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses behält AutoScout24 Zugriff zu den übermittelten Informationen, insbesondere zu den übermittelten Inhalten gem. der Rechteeinräumung gem. Ziffer 3.1 sowie den generierten Informationen. Weitere Informationen zu Datenverarbeitungen können den Hinweisen zum Datenschutz entnommen werden.

8.1 Die Aufnahme von Inhalten des Händlers in das Internetangebot liegt im vernünftigen Ermessen von AutoScout24. AutoScout24 wird das Einstellen von Inhalten des Händlers insbesondere dann verweigern bzw. eingestellte Inhalte dauerhaft oder vorübergehend entfernen, wenn diese

  • nicht den Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen von AutoScout24 entsprechen oder
  • der begründete Verdacht besteht, dass ein oder mehrere Inhalte rechtswidrig sind.
  • nicht den Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen von AutoScout24 entsprechen oder
  • nach Meinung von AutoScout24 rechtswidrig sind.

8.2 Wird ein vom Händler eingestellter Inhalt von dritter Seite beanstandet, so ist AutoScout24 zur Vermeidung eigener rechtlicher Nachteile berechtigt, diese Inhalte unverzüglich und ohne jegliche Prüfung aus dem Angebot von AutoScout24 dauerhaft oder vorübergehend zu entfernen.

8.3 AutoScout24 ist berechtigt, den Zugang des Händlers unverzüglich zu sperren, wenn

  • der Händler wiederholt gegen die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen von AutoScout24 verstoßen hat oder rechtswidrige Inhalte eingestellt wurden;
  • sich der Händler im Zahlungsverzug befindet, seine Einzugsermächtigung zurückgezogen oder einer Lastschrift unberechtigt widersprochen hat;
  • der begründete Verdacht besteht, dass ein Dritter den Zugang des Inhabers (mit-)benutzt;
  • ein sonstiger Fall des Missbrauchs der Datenbank oder der Überschreitung der Nutzungsrechte vorliegt.

8.4 In allen Fällen wird der Händler vor der Sperrung und deren Grund rechtzeitig, spätestens jedoch mit deren Wirksamwerden via E-Mail, unterrichtet. Eine Sperrung kann aufgehoben werden, wenn der die Sperre auslösende Umstand beseitigt ist.

8.5 Verstößt der Händler trotz einer Abmahnung erneut schuldhaft gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 8, ist AutoScout24 berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, um den Händler dauerhaft von dem Angebot auszuschließen. AutoScout24 ist ferner berechtigt, eine Vertragsstrafe von 500,– Euro je angefangene Woche, in der der Verstoß oder der Missbrauch andauert, zu erheben. Bei Verstößen gegen die Kenntlichmachung eines gewerblichen Angebots erhebt AutoScout24 je eingestelltes Fahrzeug eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,– Euro. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

8.6 Das interne Beschwerdemanagementsystem von AutoScout24 ist über die im Händlerkontaktbereich hinterlegten Kontakte verfügbar, es arbeitet entsprechend der Vorgaben des Art. 11 der P2B-Verordnung. AutoScout24 ist auch bereit mit den Mediatoren zusammenzuarbeiten, deren Kontaktdaten jeweils im Händlerkontaktbereich niedergelegt sind.

9.1 Für die Rechtmäßigkeit oder die Richtigkeit der vom Händler eingestellten Inhalte ist ausschließlich der Händler verantwortlich. AutoScout24 ist lediglich technischer Dienstleister und wird als solcher weder als Vermittler oder Vertreter des Händlers noch sonst in dessen Auftrag tätig. Gemäß § 18 Abs 1 ECG ist AutoScout24 nicht verpflichtet, die von ihr übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

9.2 Der Händler verpflichtet sich insbesondere, bei der Gestaltung der eingestellten Inhalte die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen einzuhalten sowie dafür zu sorgen, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere urheberrechtliche und markenrechtliche sowie wettbewerbsrechtliche Bestimmungen) verstoßen. Der Händler verpflichtet sich weiters, keine strafrechtlich relevanten Inhalte (z.B. beleidigende, verleumderische, verhetzende oder pornographische oder kreditgefährdende Inhalte) zugänglich zu machen.

9.3 Der Händler stellt AutoScout24 von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte durch sein Inserat oder wegen der sonstigen Nutzung der AutoScout24-Website durch den Händler gegen AutoScout24 geltend machen. Der Händler übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung durch AutoScout24 einschließlich sämtlicher Gerichts- und angemessener Anwaltskosten.

9.4 Der Händler wird AutoScout24 auch von jeder Inanspruchnahme Dritter, die aus der auch nur behaupteten Verletzung der in dieser Ziffer 9.1 und 9.2 genannten Verpflichtungen resultiert, entsprechend der Regelung in Ziffer 9.3 freistellen.

10.1 AutoScout24 leistet eine Verfügbarkeit der Datenbank von über 90 % bezogen auf das Jahr. Verfügbarkeit in diesem Sinne bedeutet, dass Inhalte in die Datenbank eingestellt und Daten daraus abgerufen werden können.

10.2 Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden die für die Wartung des Systems erforderlichen Zeiten und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen – jeweils im angemessenen Rahmen – sowie Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von anderen von AutoScout24 nicht abwendbaren Ursachen. Hierzu gehören z. B. Notfallmaßnahmen, um eine Virenverbreitung zu unterbinden. Diese Zeiten wird AutoScout24 wenn möglich auf der Website im Voraus ankündigen.

10.3 AutoScout24 sichert keinerlei bestimmte Reichweite oder Verbreitung bei der Nutzung seiner Leistungen zu. Gegenstand der Leistungspakete sind vorbehaltlich ausdrücklicher abweichender Vereinbarungen im Einzelfall jeweils allein die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Angebote, wie angeboten und im Rahmen ihrer Verfügbarkeit, jedoch ist weder ein Tätigwerden von AutoScout24, noch ein Erfolg geschuldet.

10.4 Beim Einstellen von Bilddateien haftet AutoScout24 nicht für die Qualität der Wiedergabe, insbesondere nicht für Farbabweichungen.

11.1 AutoScout24 und der Händler haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht nachstehend anders geregelt.

11.2 AutoScout24 haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach für Schäden des Händlers (1) die AutoScout24 oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die durch die Verletzung einer Pflicht durch AutoScout24, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflichten), entstanden sind, (3) wenn diese Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz resultieren, (4) wenn bei Kauf- oder Werkverträgen von AutoScout24 eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde oder arglistig getäuscht wurde und/oder (5) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, welche auf einer Pflichtverletzung von AutoScout24 oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

11.3 AutoScout24 haftet in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Falle des Verzugs gilt eine Haftungsbegrenzung auf 5 % des Auftragswerts. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

11.4 Für Datenverluste des Händlers haftet AutoScout24, wenn der Händler durch Anfertigung von Backups oder in sonstiger Weise sichergestellt hat, dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die Haftung von AutoScout24 ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt. Ziffer 11.2 bleibt hiervon unberührt.

11.5 Soweit AutoScout24 gemäß Ziffer 11.3 nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, ist diese Haftung zusätzlich auf höchstens 10.000,– Euro bzw. bei reinen Vermögensschäden auf einen Betrag von höchstens 5.000,– Euro begrenzt.

11.6 Soweit AutoScout24 gemäß Ziffer 11.3 nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

11.7 In anderen als den in 11.2 bis 11.4 genannten Fällen ist die Haftung von AutoScout24 – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.

11.8 Soweit die Haftung von AutoScout24 ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AutoScout24.

12.1 Es stehen dem Händler keine Zurückbehaltungsrechte zu, soweit sie auf Gegenansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften mit AutoScout24 herrühren.

12.2 Der Händler kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind oder in einem engen gegenseitigen Verhältnis zur Forderung von Autoscout24 stehen.

13.1 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien. Auf das Vertragsverhältnis findet österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

13.2 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform wird auch gewahrt durch die Übersendung einer PDF-Datei per Fax oder per E-Mail.

13.3 AutoScout24 ist berechtigt, die Vertragsbeziehung als solche mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Händler berechtigt, den Vertrag binnen zwei Wochen nach Zugang der Ankündigung mit Wirkung zur angekündigten Vertragsübernahme zu kündigen. Das Kündigungsrecht besteht nicht, soweit die Übertragung auf einen Dritten erfolgt, der ein mit AutoScout24 im Sinne des § 189a Z 8 UGB. verbundenes Unternehmen ist und diese Übertragung nur der konzerninternen Umstrukturierung dient.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll – soweit rechtlich möglich – eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.