Leasing ohne Restwertrisiko - Modelle im Vergleich

Ein Auto finanzieren mit Leasing
Kaufst du ein Auto über einen Leasingvertrag, vereinbarst du für einen bestimmten Zeitraum die Nutzung des Fahrzeugs. Dafür zahlst du eine monatliche Gebühr an den Leasingnehmer. Diese wird als Leasingrate bezeichnet. Du bekommst ein fabrikneues Fahrzeug übergeben und leistest dafür eine Anzahlung. Wenn die Zeit der vereinbarten Nutzungsdauer verstrichen ist, gibst das Fahrzeug zurück.
Die Gesamtkosten, die sich aus einem Leasingvertrag ergeben, setzen sich aus der Anzahlung, den monatlichen Raten und dem Restwert des Fahrzeuges zusammen. Eigentümer des Fahrzeugs bleibt während der gesamten Vertragslaufzeit der Leasinggeber. Viele Leasingnehmer scheuen dabei das sogenannte Restwertrisiko. Dieses kannst du umgehen, wenn du einen Kilometervertrag abschließst. Als Alternative dazu gibt es den Restwertvertrag. Bei diesem bist du in der Anzahl der gefahrenen Kilometer nicht begrenzt, trägst aber das volle Restwertrisiko. Ist keine Kilometerbegrenzung vereinbart, wird der Wagen bei der Rückgabe geschätzt. Wenn die Schätzung den Restwert des Fahrzeugs unterschreitet, musst du den Differenzbetrag zahlen.
Leasingmodell ohne Restwertrisiko
Als Leasingmodell ohne Restwertrisiko gilt der sogenannte Kilometervertrag. Als Leasingnehmer darfst du bei vielen Verträgen nur eine bestimmte Anzahl an Kilometern im Jahr fahren. Diese liegen oftmals bei etwa 15.000. Hast du eine höhere Kilometerlaufleistung, erhöht sich auch deine Leasingsrate. Aus diesem Grund vereinbaren viele Leasingnehmer eine niedrige Laufleistung und gehen wiederum ein Restwertrisiko ein. Wenn dein Fahrzeug mehr als die mit der Leasinggesellschaft vereinbarten Kilometer gefahren wurde, musst du zusätzlich zur Abgabe deines Fahrzeugs noch Geld bezahlen.
Dein Leasingvertrag kann dann ohne Restwertrisiko funktionieren, wenn du mit dem Leasinggeber einen Kilometerstand vereinbarst, der deinem realen Fahrverhalten entspricht. Liegt der vom Tacho abgelesene Stand bei der Rückgabe des Fahrzeugs unter dem vereinbarten Wert, kannst du das Fahrzeug in der Regel ohne eine Ausgleichszahlung zurückgeben. Natürlich wird der Zustand des Wagens ebenfalls geprüft. Er sollte dem Alter und dem Gebrauch entsprechend angemessen sein. Nur wenn grobe Verstöße in der Wartung und Pflege nachgewiesen werden können, hast du das Restwertrisiko zu tragen.
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