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Kfz-Kaufvertrag: Muster für den Autokauf und Autoverkauf

Ein rechtlich gültiger Kfz-Kaufvertrag ist die Basis für jeden Autokauf bzw. Autoverkauf. Mit unserem kostenfreien Muster-Kaufvertrag sind Käufer und Verkäufer eines Gebrauchtwagens auf der sicheren Seite. Welche inhaltlichen Aspekte dabei zu beachten sind, erfährst du hier.

Ist die Probefahrt erfolgreich verlaufen und sind sich Verkäufer und potenzieller Käufer des Autos einig, geht es vor allem darum, formal und rechtlich alles richtig zu machen. Im Mittelpunkt steht dabei der Kfz-Kaufvertrag. Er beweist, dass ein Geschäft zustande gekommen ist und beinhaltet alle wichtigen Informationen darüber. Es gibt eine Reihe gesetzlicher Regelungen, die grundsätzlich Bestand haben. Darüber hinaus gibt es Vereinbarungen, die du darin festhalten kannst, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Allgemeines zum Kfz-Kaufvertrag

Neben einer Reihe von fest definierten rechtlichen Regelungen sollten im Vertrag alle individuell vereinbarten Abmachungen aufgenommen werden. Der Kfz-Kaufvertrag sollte in zweifacher identischer Ausführung vorliegen – Käufer und Verkäufer bekommen je ein unterschriebenes Exemplar. Notiere so genau wie möglich – am besten mit Datum und Uhrzeit – die Details zu Übergabe von Fahrzeug und den zugehörigen Umfängen. Falls der Käufer das Auto ummeldet, setzt der Verkäufer ihm schriftlich im Rahmen des Pkw-Kaufvertrags eine Frist und schließt das Fahrzeug bis dahin von der sonstigen Nutzung aus.

- Angaben zu Käufer und Verkäufer

Der Verkäufer des Autos lässt sich den Personalausweis oder Pass des Käufers vorlegen und fertigt Kopien davon an. Diese legt er am besten zusammen mit der eigenen Ausweiskopie dem Kfz-Kaufvertrag direkt bei. Wichtig ist, alle erforderlichen Angaben zu Käufer und Verkäufer zu machen. So ist sichergestellt, dass alle relevanten Informationen und Kontaktdaten zu Verkäufer und Nachbesitzer vorliegen. Falls ein Dritter den Verkauf im Namen des Verkäufers abwickelt, sollte dem Kaufvertrag zusätzlich die Verkaufsvollmacht beilegen.

- Angaben zum Fahrzeug

Eindeutig identifiziert ist ein Auto erst mit der Fahrzeug-Identifikationsnummer und der Nummer des Fahrzeugbriefs oder der Zulassungsbescheinigung II. Grundlegende Angaben zum Gebrauchtwagen sind die sogenannten "verkehrswesentlichen Eigenschaften". Dazu gehören die Anzahl der Vorbesitzer, die Laufleistung bzw. Angaben zu Austauschmotor oder -tacho sowie Importangaben, falls zutreffend. Auch der Tag der Erstzulassung und das Datum der nächsten Hauptuntersuchung sind notwendig. Empfehlenswert ist auch die Angabe über mitverkauftes Zubehör.

- Unfallfrei? Mängel? Reparaturen?

Unfallschäden am Auto müssen im Kaufvertrag angegeben werden. Hatte das Fahrzeug einen Unfall, sollte der Schaden detailliert beschrieben sein, auch wann er aufgetreten und behoben wurde. Entsprechende Gutachten und Reparaturrechnungen sollten beigefügt werden. Auch größere Reparaturen am Fahrzeug sollten im Vertrag erwähnt werden, inklusive der Laufleistung der neuen Aggregate. Ist der Verkäufer nicht der einzige Vorbesitzer des Fahrzeugs, lässt sich die Unfallfreiheit explizit auf die Nutzungsdauer im Kaufvertrag einschränken.

- Gewährleistung und Garantie beim Händler

Eine Garantie ist ein freiwilliger Service von Autoherstellern oder gewerblichen Händlern bei Neu- und Gebrauchtwagen. Eine Gewährleistung oder auch Sachmängelhaftung hingegen ist gesetzlich festgelegt und verpflichtet Autohändler für den Zeitraum von meist 24 Monaten zur Nachbesserung von Mängeln und daraus folgenden Schäden, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden.

- Gewährleistung und Garantie beim Privatverkauf

Private Autoverkäufer sind von dieser Regelung nicht betroffen. Handeln sie hingegen fahrlässig oder verschweigen bekannte Mängel am Fahrzeug, kann der Käufer im Nachgang auch bei Ausschluss der Sachmängelhaftung vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen gerichtlich anfechten.

- Gewerbliche Nutzung

Wurde das Fahrzeug vor dem Verkauf gewerblich genutzt, beispielsweise als Taxi oder Fahrschul-Auto, muss dies ebenfalls im Kaufvertrag angeben sein. Wird dies verschwiegen, kann der unterschriebene Vertrag im Nachhinein unter Umständen für nichtig erklärt werden.

- Dokumente und Fahrzeugschlüssel

Folgendes sollte der Verkäufer im Kaufvertrag festhalten und für die Übergabe nach erfolgter Vertragsunterzeichnung bereithalten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • Abmeldebestätigung, falls das Fahrzeug abgemeldet wurde
  • Bescheinigung der letzten HU (Hauptuntersuchung)
  • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) für sämtliche An- und Umbauteile
  • Alle Unterlagen zu Inspektionen, Reparaturen, Werkstattrechnungen etc.
  • Alle Fahrzeugschlüssel

- Sonderfall: Importfahrzeuge

Entspricht das importierte Auto den deutschen Zulassungsvoraussetzungen? Mit einer Zollunbedenklichkeitsbescheinigung bei Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland lässt sich dies nachweisen. Sie belegt, dass Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei Neuwagen unter sechs Monaten und unter einer Laufleistung von 6.000 Kilometern gezahlt wurden. Im Zweifel kann ein Gutachten Klarheit schaffen.

Kaufabschluss, Kaufpreis und Bezahlung

Natürlich wird im Kaufvertrag auch der Kaufpreis festgelegt. Üblicherweise ist der private Autoverkauf immer ein Bargeld-Geschäft. Der Betrag sollte vor Übergabe deshalb vollständig in bar ausgehändigt werden. In der Regel bestätigt der Verkäufer mit seiner Unterschrift, dass er die Summe erhalten hat. Der Käufer quittiert im Gegenzug den Erhalt des Autos, der Schlüssel und der entsprechenden Dokumente. Mit dem Unterschreiben des Kaufvertrags durch den Käufer und Verkäufer wird der Vertrag besiegelt und das Auto geht in den Besitz des Käufers über. Ein Kaufvertrag kann aber auch mündlich geschlossen werden, wovon wir jedoch dringend abraten. Denn im Zweifel steht bei Unstimmigkeiten Aussage gegen Aussage. Bestmögliche Sicherheit bietet nur der schriftliche und unterschriebene Vertrag.

Übrigens: Ist das Auto beim Verkauf noch angemeldet, geht die Kfz-Versicherung auf den Käufer über. Falls dies nicht gewünscht, ist, sollte der Verkäufer seine Versicherung zeitnah informieren. Bei stillgelegten Autos liegt außerdem eine Stilllegungsbescheinigung der Kfz-Zulassungsstelle vor.

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