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Klassische Betrugsmaschen beim Autoverkauf

In den meisten Fällen läuft ein privater Auto-Verkauf reibungslos ab. Dennoch gibt es auch hier Fälle, in denen Verkäufer oder Käufer einem Betrüger auf den Leim gehen. Diese Tipps helfen den Autoverkäufern seriöse von unseriösen Vertragspartnern zu unterscheiden.

Die klassischen Betrugsmaschen beim Autoverkauf:

1. Der aufdringliche Kontakt

Ein Interessent möchte schon kurz nach der ersten Kontaktaufnahme beispielsweise andere Zahlungsmodalitäten vereinbaren oder über ggf. anonymere Kommunikationswege kommunizieren. Der Verkäufer wird dazu gedrängt, dem nachzukommen.

AutoScout24-Empfehlung:

  • Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl: Der Interessent für Ihr Auto sollte einen guten ersten Eindruck bei Ihnen hinterlassen.

  • Holen Sie sich Informationen über Ihren Interessenten ein z.B. auf sozialen Netzwerken. Lassen Sie sich alle Kontaktmöglichkeiten geben wie Handy- und Festnetznummer sowie die Meldeadresse.

  • Versucht der Interessent schon bei der ersten Kontaktaufnahme, den Preis zu drücken oder das Fahrzeug schlecht zu reden, sollten Sie die Diskussion sofort beenden.

2. Nachträgliches Preisdrücken

Ein Händler kontaktiert Sie und bietet für Ihren Gebrauchtwagen einen sehr guten Kaufpreis. Allerdings sollen Sie dem Händler ihren Wagen bringen. Nach langer Anfahrt angekommen, besteht der Händler zunächst auf eine eingehende Fahrzeugüberprüfung und will später aufgrund diverser Mängel nur einen deutlich reduzierten Preis bezahlen.

AutoScout24-Empfehlung:

  • Gehen Sie nicht auf verlockende Angebote ein, die unrealistisch sind. Besonders dann nicht, wenn Sie einen langen Anfahrtsweg auf sich nehmen müssen.

  • Hat der potenzielle Käufer tatsächlich ein großes Interesse an Ihrem Auto, wir er selbst den Weg zu Ihnen auf sich nehmen.

3. Exportliste

Ihnen wird angeboten, Ihren Gebrauchtwagen in eine sogenannte Exportliste aufzunehmen?

AutoScout24-Empfehlung:

  • Achten Sie genau darauf, was mit der "Exportliste" gemeint ist. In der Regel wird Ihr Gebrauchtwagen lediglich in einer weiteren Verkaufsbörse inseriert und dafür eine Gebühr verlangt.

  • Die Anbieter verpflichten sich hier nicht, für Ihren Wagen einen Käufer zu finden!

4. Auslands-Anfragen

Sie erhalten ein Kaufinteresse aus dem Ausland und der Kaufpreis wird bereits beim Erstgespräch akzeptiert? Wird Ihnen auch noch angeboten, die Abholung via Spedition oder Exportliste zu organisieren und den Verkauf über eine Vermarktungsfirma abzuwickeln? Dann gibt es nur einen Rat: beenden Sie die Kommunikation sofort.

AutoScout24-Empfehlung:

  • Bekommen Sie für Ihr Inserat ähnliche Anfragen, dann reagieren Sie am besten gar nicht erst darauf.

5. Bezahlung aus dem Ausland

Wird Ihnen angeboten, dass Sie einen Scheck erhalten mit einem höheren Wert als der Verkaufspreis, sollten Sie nicht darauf eingehen. Denn die Differenz soll dann bei der Abholung in bar oder nach der Verschiffung über eine ausländische Bank ausgeglichen werden. Platzt dann der Scheck, haben Sie kaum eine Chance, Ihr Geld zu erhalten.

AutoScout24-Empfehlung:

  • Der private Autoverkauf ist klassischerweise ein Bargeld-Geschäft. Gehen Sie daher erst gar nicht auf eine bargeldlose Bezahlung ein.

6. Versicherungsbetrug

Sollte ein Interessent nach Ihrer Versicherung erkundigen, um die Kosten für sich besser einschätzen zu können, dann geben Sie diese Informationen nicht weiter. Zusammen mit den Versicherungs-Angaben und Ihrem Nummernschild (oft sichtbar auf Ihren Inserats-Bildern) können Schäden eingereicht werden, die nie passiert sind. Im schlimmsten Fall erfahren Sie erst davon, wenn die Versicherungssache schon abgeschlossen ist.

AutoScout24-Empfehlung:

  • Geben Sie keine persönlichen Daten an Dritte heraus. Und achten Sie bitte zusätzlich darauf, Ihr Kennzeichen auf Fotos unkenntlich zu machen. Auf was Sie bei Fotos sonst noch achten sollten, erfahren Sie hier.

7. Schadensfall nach dem Verkauf

Nach dem erfolgten Verkauf meldet sich ein angeblicher Freund des Käufers, der sich gerade im Ausland im Urlaub befindet. Dieser informiert Sie über einen angeblichen Schadensfall an dem verkauften Fahrzeug, der bereits beim Verkauf bekannt war. Sie sollen nun die Reparatur auf ein ausländisches Bankkonto überweisen.

AutoScout24-Empfehlung:

  • Falls Sie eine solche Anfrage erhalten, bleiben Sie ruhig und versuchen Sie, Ihren Käufer persönlich zu erreichen. So kann der Sachverhalt schnell geklärt werden.

So gehen Sie beim Autoverkauf jedenfalls auf Nummer sicher:

Besichtigung und Probefahrt

Betrug oder gar Überfälle bei Fahrzeugbesichtigungen sind zwar äußerst selten, trotzdem sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die folgenden Empfehlungen hierfür beachten:

Bei der Terminvereinbarung:

  • Uhrzeit: Vereinbaren Sie Termine nur tagsüber, wenn es draußen hell und belebt ist.
  • Bestimmen Sie als Verkäufer den Ort. Am besten geeignet sind öffentliche Plätze, wie Parkplätze. Lassen Sie sich nicht auf Treffen in Tiefgaragen oder an abgelegenen Wegen ein.
  • Begleitung: Idealerweise bitten Sie eine Vertrauensperson, Sie zu dem Treffen zu begleiten. Sie sollten keine Termine alleine vereinbaren.
  • Vorbereitung Probefahrt: Klären Sie mit Ihrer Kfz-Versicherung, ob Probefahrten zulässig sind. Bereiten Sie zusätzlich eine Probefahrtvereinbarung vor, die Sie von Haftungsansprüchen im etwaigen Schadensfall während der Probefahrt freispricht.

Bei der Probefahrt:

  • Fahrerlaubnis: Vor der Probefahrt sollte sich der Interessent bei Ihnen ausweisen sowie seinen Führerschein vorzeigen. Fährt ein Interessent ohne gültige Fahrerlaubnis mit Ihrem Fahrzeug, können Sie dafür belangt werden.
  • Probefahrtvereinbarung: Klären Sie den Interessenten über die Probefahrtvereinbarung auf und lassen Sie diese vor Fahrtantritt von ihm unterzeichnen.
  • Pfand: Sollten Sie selbst nicht mitfahren, lassen Sie sich z.B. den Personalausweis als Pfand für die Dauer der Probefahrt aushändigen.
  • Dauer: Setzen Sie ein Zeitlimit für die Probefahrt.

Bezahlung und Fahrzeugübergabe

Sie haben sich mit dem Käufer geeinigt? Herzlichen Glückwunsch, damit sind Sie schon auf der Zielgeraden! Auch zur Bezahlung und zur Fahrzeugübergabe sollten Sie wieder in Begleitung erscheinen und größere Summen in Ruhe zählen und auf Echtheit prüfen.

Bezahlung:

  • Größtmögliche Sicherheit bietet die Geldübergabe direkt bei einer Bank, wo Sie den Betrag direkt einzahlen können. Auch dafür ist ein Begleiter, der in der Zwischenzeit beim Auto wartet, hilfreich.
  • Lassen Sie sich niemals auf unübliche Zahlungsmethoden, wie bargeldlosen Transfer, ein. Geld- und Fahrzeugübergabe gehen üblicherweise immer Hand in Hand.

Fahrzeugübergabe:

  • Um ein Überführungskennzeichen beantragen zu können, benötigt der Käufer eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein). Diese können Sie ihm postalisch zusenden, jedoch aus Sicherheitsgründen niemals digital.
  • Die Original-Dokumente müssen bis zum Vertragsabschluss und damit bis zur Fahrzeugübergabe in Ihrem Besitz verbleiben. Durch das Unterzeichnen des Kfz-Kaufvertrags durch den Käufer und Sie als Verkäufer tritt dieser in Kraft.
  • Der Vertrag sollte übrigens immer schriftlich geschlossen werden.

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