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Führerschein beantragen in Österreich

Wer einen Führerschein haben will, ihn verloren hat oder wenn er eingezogen wurde, muss ihn bei der zuständigen Behörde beantragen. Doch wer ist diese zuständige Behörde? Wie funktioniert das Ganze? Wie steht es um Bearbeitungszeit und Kosten? Das erfährst du in diesem Beitrag!

Wo bekomme ich meinen Führerschein?

Den Antrag für deinen ersten Führerschein überhaupt stellst du mithilfe deiner Fahrschule. Dabei hast du mit der jeweiligen Behörde nichts zu tun. Die Fahrschule wickelt das alles für dich ab. Du musst dahin gehend erst wieder nach der bestandenen praktischen Prüfung aktiv werden. Dann musst du nämlich die Kosten für die Ausstellung deines ersten Scheckkartenführerscheins bezahlen. Kurze Zeit später bekommst du die Karte per Post zugeschickt.

Wenn du deinen Führerschein bereits hattest, er aber gestohlen wurde oder verloren ging, musst du dich selbst darum kümmern, eine neue Karte zu bekommen. Nachdem du den Verlust allerspätestens nach einer Woche, am besten aber sofort bei der Polizei gemeldet hast, kannst du bei der zuständigen Führerscheinbehörde ein Duplikat deines Führerscheins beantragen.

Du bist dabei nicht an deinen Wohnort gebunden. Du kannst also in ganz Österreich zu einer Führerscheinbehörde gehen und den neuen Führerschein beantragen. Wenn du in einer Stadt mit einer Landespolizeidirektion bist, musst du dort hingehen. In allen anderen Städten und Gemeinden führt dich dieser Weg zur Bezirkshauptmannschaft.

Wie viel kostet es, einen Führerschein zu beantragen?

Für die erste Ausstellung deines Führerscheins wird die Erteilungsgebühr fällig. Sie liegt aktuell bei EUR 60,50. Wenn du es besonders eilig hast, kannst du die Expressherstellung für EUR 11,08 dazu nehmen.

Wenn du deinen bestehenden Führerschein verloren hast oder sich etwas darauf geändert hat, fällt die Ausstellung etwas günstiger aus. Für EUR 49,50 bist du dann dabei. In eiligen Fällen liegt auch hier der Expresszuschlag bei EUR 11,08.

Wie bekomme ich meinen ersten Führerschein?

Als Führerscheinneuling läuft ein großer Teil des Verfahrens über die Fahrschule ab. Erst nach der praktischen Prüfung kommst du ins Spiel. Du erhältst vom Prüfer den vorläufigen Führerschein, den du unterschreiben musst und ein Kostenblatt samt Zahlschein.

Der vorläufige Führerschein ist vier Wochen lang gültig und das nur innerhalb Österreichs. Außerdem musst du stets einen amtlichen Lichtbildausweis dabeihaben. Du hast also vier Wochen lang Zeit, bis du deinen Scheckkartenführerschein bekommst. Dafür musst du jedoch die Gebühren vom Kostenblatt rechtzeitig überweisen. Erst, wenn die Zahlung dort eingetroffen ist, beginnt die Herstellung deiner Führerscheinkarte. Fünf bis zehn Tage später solltest du deinen ersten, richtigen Führerschein per Post bekommen. Mit dem Expresszuschlag kannst du diese Zeit auf in etwa zwei Tage verkürzen.

Wie bekomme ich meinen verlorenen oder gestohlenen Führerschein wieder?

In der Zeit nach der Ausstellung des ersten Führerscheins kann es vorkommen, dass du ein neues oder geändertes Exemplar benötigst. Wenn du die Karte verloren hast oder wenn sie gestohlen wurde, musst du das bei der Polizei so schnell wie möglich oder spätestens innerhalb einer Woche melden. Dort bekommst du eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige. Sie ist vier Wochen lang gültig und mit ihr kannst du zur nächsten Führerscheinbehörde gehen.

Dort stellst du einen Antrag auf Ausstellung eines Führerscheinduplikats. Wenn alles passt, bekommst du anstelle deines verlorenen Führerscheins erneut einen vorläufigen Führerschein. Für ihn gelten dieselben Regel wie nach der praktischen Prüfung: Vier Wochen gültig, nur innerhalb Österreichs und nur mit Ausweis. Nachdem du die Gebühren ohnehin direkt bei der Behörde bezahlt hast, musst du also nur noch warten, bis der neue Führerschein bei dir eintrifft. Der vorläufige Führerschein wird damit ungültig und du kannst ihn im Grunde wegwerfen.

Wie kann ich meinen Führerschein umtauschen?

Sollte deine Führerscheinkarte beschädigt worden sein oder sollte sich dein Name oder etwas anderes auf dem Schein geändert haben, kannst du ihn umtauschen. Auch dafür führt dich dein Weg zur Führerscheinbehörde. Dort füllst du erneut das passende Antragsformular aus und stehst vor einer kleinen Entscheidung. Gibst du den alten Führerschein direkt ab oder willst du ihn vorerst behalten?

Wenn du den alten Schein direkt abgibst, erhältst du erneut einen vorläufigen Führerschein und das bekannte Spiel mit dem Postversand des neuen Scheins wiederholt sich. Alternativ dazu kannst du, nachdem du die Gebühren bezahlt hast, den alten Führerschein vorerst behalten. Wenn die neue Karte nach fünf bis zehn Tagen am Amt eintrifft, kannst du die Karten direkt vor Ort austauschen und dann die alte Scheckkarte dort lassen.

Auch beim Verlust oder Umtausch hast du die Möglichkeit, die Expressherstellung zu nutzen. Das kann nötig sein, wenn du zum Beispiel dringend ins Ausland fahren musst. Dort ist der vorläufige Schein ja bekanntlich ungültig.

Was brauche ich für den Antrag?

Wie es das Leben am Amt so verlangt, benötigst du natürlich auch hier bestimmte Unterlagen. Im Falle eines Verlusts oder Diebstahls sind das die folgenden Dinge: - Gültiger, amtlicher Lichtbildausweis - Verlust- oder Diebstahlsanzeige der Polizei - Ein Passfoto - Meldebestätigung (kein Muss, macht die Sache aber einfacher)

Wenn es sich um einen Umtausch handelt, nimm bitte diese Dinge mit zur Behörde: - Gültiger, amtlicher Lichtbildausweis - Alter Führerschein - Ein Passfoto - Meldebestätigung (kein Muss, macht die Sache aber einfacher) - Unterlagen, die eine mögliche Namensänderung belegen (zum Beispiel Heirats- oder Scheidungsurkunde)

Wie lange ist mein Führerschein gültig?

Führerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind bis 19. Jänner 2033 gültig und müssen danach erneuert werden. Alle Führerscheine, die nach dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre befristet. Dabei geht es jedoch nur darum, dass die Scheckkarte regelmäßig erneuert wird. Ein neuer Führerschein ist dabei also an keine Untersuchungen oder Prüfungen gekoppelt.

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