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Fahranfänger
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Probezeit beim Führerschein in Österreich

Um gerade am Anfang das Bewusstsein für die Verantwortung für einen Führerschein zu steigern, ist dieser mit einer Probezeit verbunden. Wie lange dauert die Probezeit für den Führerschein in Österreich und worauf ist zu achten? Alle Infos hier im Ratgeber.

Was ist die Probezeit des Führerscheins?

Mit dem Bestehen der praktischen Prüfung wird die erste (und hoffentlich auch letzte) Fahrerlaubnis für das Fahren von Kraftfahrzeugen ausgehändigt. Mit diesem Zeitpunkt beginnt gleichzeitig die Probezeit. Fahrer erhalten also ihren Führerschein auf Probe. Das ändert nichts am Umfang des Führerscheins. Inhaber des Scheins können sofort mit allen dafür zugelassenen Fahrzeugen fahren. Dennoch gelten ein paar andere Regeln. Manches gilt speziell für die Probezeit und viele Dinge werden einfach nur deutlich strenger behandelt. Von der Probezeit ausgenommen sind übrigens die Führerscheinklasse AM, sowie die Traktor-Klasse F.

So lange dauert die Probezeit des Führerscheins in Österreich

Die Probezeit gilt ab dem Moment, in dem die Fahrerlaubnis erteilt wurde, drei Jahre lang. Dabei spielt es keine Rolle, wie alt der Inhaber des Scheins ist. Es ist also völlig egal, ob er den Führerschein mit 18 oder erst mit 35 gemacht hat. Es gibt nur zwei Ausnahmen. Nach der L17-Ausbildung und bei der Klasse A1 dauert die Probezeit bis zum 21. Geburtstag. Egal, ob das vier, drei oder zwei Jahre sind.

Wenn Fahranfänger bestimmte Fehler begehen, verlängert sich die Probezeit. Die Probezeit betrifft zudem ausschließlich die erste Erteilung einer Fahrerlaubnis. Sie wird also einmal absolviert und damit ist die Sache erledigt. Wenn Fahrer in ein paar Jahren eine weitere Führerscheinklasse hinzufügen sollten, beginnt dafür keine neue Probezeit.

Wo lässt sich nachsehen, wie lange die Probezeit noch geht?

Das Enddatum der Probezeit ist nirgends explizit vermerkt. Das Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis jedoch schon. Dieses ist auf der Rückseite des Führerscheins in der Spalte 10 zu finden. Dort ist es bei der jeweiligen Führerscheinklasse eingetragen. Füge diesem Datum drei Jahre und einen Tag dazu – dann ist die Probezeit vorbei, oder eben am 21. Geburtstag. Anders sieht das natürlich aus, wenn die Probezeit verlängert wurde. In diesem Fall wird das Ende der Probezeit sogar im Führerschein vermerkt.

Ist es möglich, die Probezeit des Führerscheins zu verkürzen?

Nein, anders als in Deutschland gibt es in Österreich dazu keine Möglichkeit. Wozu auch? Die Probezeit bringt keinen konkreten Nachteil – sofern sich Fahranfänger an die Regeln halten.

So sieht die Probezeit beim L17-Führerschein aus

Wurde der Führerschein im Rahmen der L17-Ausbildung erworben, hat das so gut wie keine Auswirkungen auf die Regeln für die Probezeit. Einzig die Dauer wird anders bewertet. Statt den standardmäßigen drei Jahre nach Ausstellung des Führerscheins läuft die Probezeit hier bis zum 21. Geburtstag. Egal, wann der Führerschein ausgestellt wurde.

Ist es möglich, während der Probezeit im Ausland zu fahren?

Ja, das ist möglich. Die Probezeit hat keine Auswirkung auf die Länder, in denen Fahranfänger unterwegs sind. Innerhalb der EU und des EWR gibt es ohnehin keine Probleme. In anderen Ländern kann es sein, dass zusätzlich ein Internationaler Führerschein notwendig ist. Das sind jedoch alles Dinge, die auch außerhalb der Probezeit gelten.

Diese Vergehen betreffen die Probezeit für den Führerschein

Kleinere Delikte wie Falschparken oder kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen haben auf die Probezeit keine Auswirkung. Sogenannte schwere Übertretungen allerdings schon. Dazu zählen folgende Verstöße:

  • Fahrerflucht
  • Fahren gegen eine Einbahn
  • Überholen unter gefährlichen Umständen
  • Nichtbefolgen von Überholverboten
  • Vorrangverletzungen
  • Über eine rote Ampel fahren
  • Das Fahren in entgegengesetzter Fahrtrichtung
  • Im Ortsgebiet um mehr als 20 km/h zu schnell
  • Auf Freilandstraßen um mehr als 40 km/h zu schnell
  • Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung beim Lenken eines Kfz
  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, oder anders gesagt: Handynutzung am Steuer

Manche Dinge klingen hier wenig überraschend, doch einige von ihnen können schnell unterschätzt werden. Gerade die Handynutzung kann hier vielen zum Verhängnis werden.

Sonderregelung Alkohol

Noch etwas strenger wird es im Rahmen der Probezeit des Führerscheins rund um das Thema Alkohol. Die Alkoholgrenze liegt hier bei 0,1 Promille anstelle der späteren 0,5 Promille. Anders gesagt: Es herrscht quasi ein absolutes Alkoholverbot, wenn Fahranfänger während der Probezeit mit dem Auto fahren möchten.

Die Konsequenzen dieser Regelverstöße in der Probezeit

Was passiert, wenn Fahranfänger tatsächlich einen der genannten Verstöße begehen? Das ist überraschend einfach erklärt: Zusätzlich zur ohnehin fälligen Strafe müssen sie zur Nachschulung und die Probezeit verlängert sich um ein weiteres Jahr. Wenn sie innerhalb der dritten Probezeit noch einmal gegen eines der genannten Dinge verstoßen, müssen ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Untersuchung die gesundheitliche Eignung abklären.

Worum geht es bei einer Nachschulung?

Die Nachschulung ist ein wesentlicher Teil der möglichen Konsequenzen bei Vergehen innerhalb der Probezeit. In der Nachschulung geht es vor allem um eines: Die Aufarbeitung des Fehlverhaltens gemeinsam mit einem Psychologen. Zusammen gehen Fahranfänger also noch einmal genau darauf ein, was sie falsch gemacht haben und wie sie es in Zukunft besser machen werden. Dabei fragt niemand Fahrschulwissen ab und es gibt auch keine Prüfung zum Schluss.

Im Wesentlichen gibt es drei Arten von Nachschulungen:

  • Für alkoholauffällige Lenker
  • Für verkehrsauffällige Lenker
  • Für drogenauffällige Lenker

So aufgeteilt können mehrere Teilnehmer ideal zusammenarbeiten und gemeinsam über ihre ähnlichen Vergehen sprechen. Je nach Thema dauert eine Nachschulung entweder 4 x 3,5 Stunden für die Nachschulungen rund um Alkohol und Drogen oder 4 x 3 Stunden und eine Fahrprobe lang für die verkehrsauffälligen Lenker.

Die dafür nötige Zeit ist für die meisten Teilnehmer das geringere Problem. Die Kosten für eine Nachschulung schmerzen meist deutlich mehr. Immerhin werden dafür zusätzlich zur eigentlichen Strafe 495 bis 555 Euro fällig. Ein weiterer guter Grund für Fahranfänger, gut zu überlegen, ob sie es wirklich riskieren sollten, doch noch kurz auf das Handy zu schauen oder ausnahmsweise doch ein Seiterl mitzutrinken.

Ist es möglich, während der Probezeit ein Auto zu mieten?

Ja, Fahranfänger können bereits in der Probezeit ein Auto mieten. Dabei müssen sie allerdings auf die Bedingungen der jeweiligen Anbieter achten. Meist gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch beim Führerscheinbesitz gelten je nach Vermieter andere Mindestwerte von einem Tag bis zu mehreren Jahren. In manchen Fällen fallen bis zu einem gewissen Alter auch zusätzliche Gebühren an. Zu guter Letzt gelten häufig auch unterschiedliche Werte für verschiedene Fahrzeugklassen. Je nach Bedingungen ist es also möglich, auch schon in der Probezeit ein Auto zu mieten.

Ähnlich verhält es sich beim Thema Car Sharing. Auch hier dreht es sich um dieselben Bedingungen in puncto Mindestalter, Führerscheinbesitz & Co. Gerade für Fahranfänger, ohne eigenem Auto kann also auch Car Sharing eine interessante Alternative sein.

Was passiert, wenn Brillenträger in der Probezeit ohne Brille Auto fahren?

Sollten Fahranfänger zum Autofahren eine Sehhilfe brauchen, ist das mithilfe eines Codes auf dem Führerschein vermerkt. Wenn also ein Polizist sie beim Fahren ohne Sehhilfe erwischt, wird ein Bußgeld fällig. Das hat auf die Probezeit jedoch keine Auswirkung.

Anders kann die Sache jedoch aussehen, wenn Fahrer in diesem Zusammenhang einen Unfall verursachen oder jemanden gefährden. Dann kann es schnell in Richtung fahrlässige Körperverletzung gehen und das könnte sehr wohl starke Auswirkungen auf die Probezeit haben.

Was passiert bei einem Unfall während der Probezeit?

Der bloße Unfall an sich hat keinen Einfluss auf die Probezeit. Sollten Fahranfänger ihn jedoch verursacht haben, wirken sich die jeweiligen Vergehen, wie zu hohe Geschwindigkeit, Überfahren einer roten Ampel oder Körperverletzung entsprechend auf die Probezeit aus.

Was passiert am Ende der Probezeit für Fahranfänger?

Kurz gesagt: Nichts. Fahranfänger erhalten keine spezielle Information oder Bestätigung zum Ende der Probezeit. Es gelten ab diesem Zeitpunkt die normalen Strafen und Konsequenzen, wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch.

Fazit: Dauer und Bedingungen der Probezeit

Sobald Fahranfänger ihren Führerschein erhalten, beginnt die Probezeit. Ausgenommen davon sind die Führerscheinklasse AM, sowie die Traktor-Klasse F. Die Probezeit für den Führerschein in Österreich dauert drei Jahre. Auch hierbei gibt es jedoch zwei Ausnahmen: Nach der L17-Ausbildung und bei der Klasse A1 dauert die Probezeit bis zum 21. Geburtstag, egal wie lange dieser Zeitraum ausfällt. Die Probezeit gilt nur bei der ersten Fahrerlaubnis und lässt sich nicht verkürzen.

Kleinere Delikte wie Falschparken oder geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen haben auf die Probezeit keine Auswirkung. Sogenannte schwere Übertretungen wie Falschparken, hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Telefonieren am Steuer dagegen schon: Zur ohnehin fälligen Strafe ist eine Nachschulung notwendig und die Probezeit verlängert sich um ein weiteres Jahr. Wenn Fahranfänger innerhalb der dritten Probezeit noch einmal einen schweren Verstoß begehen, müssen ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Untersuchung die gesundheitliche Eignung abklären.

FAQ

Die Probezeit beim Führerschein in Österreich dauert drei Jahre und beginnt ab der Aushändigung der Fahrerlaubnis. Es gibt allerdings Ausnahmen: Für die Führerscheinklasse AM und die Traktor-Klasse F gibt es keine Probezeit. Zudem dauert die Probezeit nach der L17-Ausbildung und bei der Klasse A1 bis zum 21. Geburtstag, egal wie lange der Zeitraum ausfällt.

Kleinere Delikte wie Falschparken oder kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen haben auf die Probezeit keine Auswirkung. Sogenannte schwere Vergehen dagegen schon. Dazu gehören:

  • Fahrerflucht
  • Fahren gegen eine Einbahn
  • Überholen unter gefährlichen Umständen
  • Nichtbefolgen von Überholverboten
  • Vorrangverletzungen
  • Über eine rote Ampel fahren
  • Das Fahren in entgegengesetzter Fahrtrichtung
  • Im Ortsgebiet um mehr als 20 km/h zu schnell
  • Auf Freilandstraßen um mehr als 40 km/h zu schnell
  • Fahrlässige Tötung oder Körperverletzung beim Lenken eines Kfz
  • Handynutzung am Steuer

Zusätzlich zur ohnehin fälligen Strafe müssen Fahranfänger zur Nachschulung und die Probezeit verlängert sich um ein weiteres Jahr. Wenn sie innerhalb der dritten Probezeit noch einmal einen der genannten Verstöße begehen, müssen ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Untersuchung die gesundheitliche Eignung abklären.

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