Ist das Fahrzeug bei der Übergabe noch auf den Verkäufer angemeldet, kannst du mit dem Wagen problemlos nach Hause fahren. Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, kannst du es entweder mit einem Anhänger abholen und überführen oder aber du besorgst dir für die Fahrt ein sogenanntes Kurzzeitkennzeichen. Dieses bekommst du bei deiner Zulassungsstelle, wenn du Ausweis, Versicherungsnachweis und die Zulassungsbescheinigungen I und II (Fahrzeugschein und -brief) vorzeigst. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung verfügt. Denn sonst sind nur kurze Fahrten zu einer nahen Werkstatt oder Prüfstelle möglich.
Das Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage gültig, in dieser Periode kannst du das Fahrzeug dann problemlos überführen. Beachte, dass Kurzzeitkennzeichen nur für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden dürfen.
Tipp: Hole dir den Versicherungsnachweis für das Kurzzeitkennzeichen am besten bei der Versicherung, die anschließend auch das Fahrzeug versichert. So entfällt meist die Bearbeitungsgebühr.