Nebelscheinwerfer einschalten: Wann ist es erlaubt?

Was sind Nebelscheinwerfer?
Moderne Autos sind in aller Regel mit einer ganzen Reihe an Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, um das Unfallrisiko so gering wie möglich zu halten. Mit an Bord sind diverse Beleuchtungsanlagen, darunter das Abblendlicht, Fernlicht und der Nebelscheinwerfer sowie die Nebelschlussleuchten. Doch wann kommen Letztere zum Einsatz und wofür sind sie gut?
Grundsätzlich gilt: Nebelscheinwerfer erhöhen das eigene Sichtfeld, Nebelschlussleuchten sind für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar. Deshalb ist es stets ratsam, sie bei schlechten Witterungsbedingungen einzuschalten. Apropos besser sichtbar: Der AutoScout24 Ratgeber zum Thema “LED-Scheinwerfer nachrüsten” gibt Aufschluss, wie sich die Scheinwerfer eines Autos nachrüsten lassen.
Wann dürfen Autofahrer Nebelscheinwerfer einschalten und wann nicht?
Für viele Autofahrer liegt die Zeit der Fahrschule schon eine Weile zurück, weshalb Unsicherheiten bestehen, wann sie Nebelscheinwerfer einschalten dürfen und wann nicht. Als Faustregel gilt: Nebelscheinwerfer kommen immer dann zum Einsatz, wenn die Wetterverhältnisse die Sicht beeinträchtigen. Verbessern sich die Witterungsbedingungen, sind sie unverzüglich wieder auszuschalten. Doch wie entscheiden Autofahrer, wann das Sichtfeld so stark eingeschränkt ist, dass sie ihre Nebelscheinwerfer einschalten dürfen? Grundsätzlich ist die Nutzung in folgenden Fällen ratsam:
- bei Regen
- bei Schneefall
- bei Nebel
Wann die Sicht so weit eingeschränkt ist, dass Nebelscheinwerfer nötig sind, entscheidet der Autofahrer individuell. Der missbräuchliche Einsatz kann allerdings Geldstrafen nach sich ziehen.
Achtung!
Es drohen Bußgelder bei unsachgemäßem Einschalten der Nebelscheinwerfer.
Wer seine Nebelscheinwerfer trotz guter Witterungsbedingungen und Sichtverhältnisse einschaltet, der riskiert ein Bußgeld. Für das einfache Einschalten fallen laut Bußgeldkatalog 20 Euro an, gefährdet ein Fahrer andere Verkehrsteilnehmer, steigt der Betrag auf 25 Euro. Führt das unsachgemäße Einschalten der Nebelscheinwerfer zu einem Unfall, liegt die Strafe bei 35 Euro.
Generell empfiehlt es sich, auch am Tag das Abblendlicht einzuschalten – spätestens aber beim Passieren von Tunneln, oder wenn Regen oder leichter Schneefall die Sicht einschränken.
Gibt es Unterschiede, wann das Einschalten der Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten erlaubt ist?
Bei den Regularien, wann Fahrer ihre Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten einschalten dürfen, gibt es einige Unterschiede. Anders als bei der Frontbeleuchtung, gilt bei den Nebelschlussleuchten: Das Einschalten ist gemäß § 17 der Straßenverkehrsordnung ausschließlich bei Nebel mit einer Sichtweite von weniger als 50 Metern erlaubt, da sie sonst andere Verkehrsteilnehmer blenden und somit ein erhebliches Unfallrisiko darstellen können.
Gut zu wissen
Leitpfosten dienen als Orientierung
Um abschätzen zu können, ob die Sichtweite bereits unter 50 Metern liegt, ist es hilfreich, die Abstände der Leitpfosten zurate zu ziehen. Sowohl auf Autobahnen als auch auf Landstraßen stehen sie in exakt diesem Abstand.
Wichtig: Bei den Nebelschlussleuchten gelten dieselben Regeln bei unsachgemäßer Nutzung wie bei Nebelscheinwerfern. Je nach Gefährdungslage fallen Bußgelder zwischen 20 und 35 Euro an.
Fazit: Nebelscheinwerfer mit Bedacht einsetzen
Wenn es um die Frage geht, wann das Einschalten von Nebelscheinwerfern erlaubt ist, gelten klare Regeln. Denn nur wenn die Sichtverhältnisse durch Regen, Schnee oder Nebel beeinträchtigt sind, dürfen Autofahrer die zusätzliche Beleuchtung nutzen. Gleiches gilt für die Nebelschlussleuchten: Der Einsatz ist erst ab einer Sichtweite von unter 50 Metern erlaubt. Bei missbräuchlichem Einschalten drohen in beiden Fällen Bußgelder zwischen 20 und 35 Euro.
FAQ zum Thema Nebelscheinwerfer
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