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Autogarantie bei Neu- und Gebrauchtwagen

Ob neu oder gebraucht: Wenn du ein Auto vom Händler kaufst, bekommst du meist eine Garantie. Die Konditionen unterscheiden sich jedoch - wir erklären die Unterschiede.

Die Autogarantie bietet Sicherheit

Der Kauf eines neuen Autos ist sicher auch für dich ein besonderer Moment. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein neues oder ein gebrauchtes Fahrzeug handelt. In der Regel investierst du einen höheren Betrag und fährst das Auto über mehrere Jahre. Beim Kauf eines Fahrzeugs kann dir der Hersteller, der Importeur oder der Händler eine gewisse Garantie geben. Damit verspricht er, während einer bestimmten Laufzeit für mögliche Mängel einzustehen.

In Österreich gibt es dazu nur eine konkrete, gesetzliche Vorgabe: Die Garantie muss mehr leisten, als die ohnehin vorhandenen Gewährleistungsregeln. Dem Thema Gewährleistung widmen wir uns weiter unten genauer. Die Garantie ist ein reines Marketinginstrument, das der Verkäufer weitgehend frei bespielen kann. Dabei unterscheidet sich die Neuwagengarantie nur unwesentlich von der Gebrauchtwagengarantie.

Garantie beim Neuwagenkauf

  • Die Neuwagengarantie des Herstellers umfasst einen Zeitraum von zwei bis sieben Jahren. Dies ist vom Hersteller abhängig. Einige Hersteller begrenzen die Garantie auf 100.000 oder 150.000 Kilometer Laufleistung.
    
    • Der Händler gibt dir beim Kauf eines neuen Fahrzeugs eine Sachmängelhaftung für einen Zeitraum von 24 Monaten. Du profitierst beim Neukauf eines Autos in den ersten zwei Jahren von einer doppelten Absicherung.
      

Garantie beim Gebrauchtwagenkauf

  • Wenn du einen vergleichsweise jungen Gebrauchtwagen kaufst, kann die ursprüngliche Herstellergarantie noch gültig sein. Achte dabei darauf, dass alle Voraussetzungen vom Vorbesitzer erfüllt wurden. Dazu können Dinge zählen wie die Einhaltung der Serviceintervalle, verpflichtende Nutzung von Vertragswerkstätten oder die ausnahmslose Verwendung von Originalersatzteilen.
    
    • Viele Händler bieten auch spezielle Gebrauchtwagengarantien oder Anschlussgarantien an. Diese können auch nach Ablauf der ursprünglichen Garantiefristen einen zusätzlichen Schutz bieten. Hier musst du jedoch unbedingt genau auf die Bedingungen achten. Oftmals werden bestimmte Teile von diesen Garantieansprüchen ausgeschlossen.
      
      • Beim privaten Gebrauchtwagenkauf hat der Verkäufer das Recht, sämtliche Garantien und Gewährleistungen auszuschließen.
        

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Während die Garantie eine freiwillige Werbemaßnahme des gewerblichen Verkäufers ist, ist die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben und geregelt. Im Rahmen der Gewährleistung muss der Verkäufer für Mängel aufkommen, die das Auto von Anfang an hatte, die jedoch bisher unbemerkt geblieben sind. Auf diese Gewährleistung hat jeder Käufer Anspruch und es gibt keinen Spielraum für den Händler, sie in irgendeiner Form einzuschränken oder gar auszuschließen.

Die Gewährleistungslaufzeit beträgt laut Gesetz zwei Jahre. Das gilt für Neu- und Gebrauchtwagen gleichermaßen. Bei einem Gebrauchtwagen, der bereits länger als ein Jahr angemeldet war, hat der Verkäufer jedoch die Möglichkeit, den Zeitraum auf ein Jahr zu verkürzen. Dieser Schritt muss allerdings mit dem Käufer vereinbart werden. Er darf unter keinen Umständen einfach im Kleingedruckten versteckt oder auf eine andere Art beschlossen werden.

Wie regelt die Gewährleistung einen Mangel?

Wenn der Mangel im ersten halben Jahr auftritt, sind sich meist alle Parteien einig, dass er von Anfang an da war. Falls der Verkäufer dennoch der Meinung sein sollte, dass der Käufer den Mangel selbst verursacht hat, liegt die Beweislast bei ihm. Sprich der Verkäufer muss es beweisen. Nach diesem Zeitpunkt dreht sich die Beweislast allerdings um und der Käufer muss beweisen, dass der Mangel von Anfang an da war.

Wenn der Mangel tatsächlich vom Verkäufer behoben werden muss, muss er für die Reparatur und Austausch aufkommen. Sollte der Mangel unwesentlich sein und sich nicht beheben lassen kann der Käufer einen nachträglichen Rabatt bekommen. Sollte der Mangel jedoch wesentlich und unbehebbar sein, können beide Parteien den Vertrag auflösen und der Käufer bekommt sein Geld zurück.

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