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Firmenwagen und Klassen: Unterschiede beim Versteuern

Freiberufler, Angestellte oder Außendienstmitarbeiter - wer den Firmenwagen auch privat nutzt, muss das als geldwerten Vorteil angeben. Wir zeigen dir, was du beim Versteuern von Dienstwagen beachten musst und geben Antworten auf häufige Fragen.

Tanken auf Firmenkosten, kein Ärger mit Reparaturen und oft das aktuellste Modell zur Verfügung, für Arbeitnehmer oder mitarbeitende Firmeninhaber bietet ein Dienstwagen im Alltag viele Vorteile. Offizielle Klassen für Dienstwagen gibt es übrigens nicht. Firmenintern existieren aber je nach Unternehmen durchaus Regelungen darüber, welcher Führungsebene welche Modelle zur Auswahl stehen. Das betrifft ebenso Vereinbarungen bezüglich privater Fahrten des Arbeitnehmers. Ist Letzteres erlaubt, ergibt sich ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Was das bedeutet, sehen wir uns in diesem Beitrag an.

Wie wirkt sich die Privatnutzung des Dienstwagens auf deine Steuern und Abgaben aus?

Nehmen wir an, du bekommst von deinem Dienstgeber einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt und du kannst ihn auch privat nutzen. Dazu zählt auch der Weg vom Wohn- zum Arbeitsort. Dieses Szenario sieht das Finanzamt gewissermaßen als Erhöhung deines Einkommens. Sprich die Bemessungsgrundlage, die das Amt für die Berechnung deiner Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgabe heranzieht, erhöht sich.

  • Geldwerter Vorteil: Das Finanzamt bewertet die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung als geldwerten Vorteil, auch Sachbezug genannt. Dieser wird deinem Verdienst als Arbeitnehmer hinzugerechnet.
    
    • Andere Beispiele für Sachbezüge könne sein: Dienstwohnungen, Mobiltelefone oder Computer
      
      • Versteuerung: Sachbezüge werden direkt im Zuge der Lohnverrechnung abgerechnet und damit versteuert.
        

Berechnungsmethoden: Umweltfreundliche Auto und wenige Kilometer helfen beim Sparen

Um den durch die private Nutzung eines Geschäftswagens entstehenden geldwerten Vorteil zu bemessen, gibt es verschiedene Prozentsätze, die zur Anwendung kommen.

Der Standardweg

Es werden 2 % der Anschaffungskosten (inklusive Sonderausstattungen, Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe) oder höchstens EUR 960,00 zu deinem monatlichen Einkommen, das zur Berechnung von Lohnsteuer & Co herangezogen wird, hinzugerechnet. Bis zum 31.12.2015 lagen die beiden Werte noch bei 1,5 % und EUR 720,00.

Bonus für niedrige oder gar keine CO2-Emissionen

Diese Methode möchte einen besonderen Anreiz für möglichst umweltschonende Autos bieten. Dafür geht es um die CO2-Emissionen und das Jahr der Erstzulassung des Autos. Wenn es zu diesem Zeitpunkt bei den Emissionen einen bestimmten Grenzwert unterschreitet, senkt das den Prozentsatz auf 1,5 % der Anschaffungskosten oder auf maximal EUR 720,00 pro Monat. Passend zur technischen Entwicklung wird dieser Grenzwert natürlich immer niedriger. Wenn der CO2-Emissionswert wie bei Elektroautos bei 0 Gramm liegt, entfällt der Sachbezug sogar ganz.

Geringe Privatnutzung des Firmenwagens

Wenn du als Arbeitnehmer deinen Firmenwagen weniger als 6.000 Kilometer im Jahr für private Zwecke nutzt, kann das ebenfalls den Sachbezug reduzieren. Ist das der Fall halbiert das deinen Sachbezug sogar. Je nach CO2-Wert sinkt der Prozentsatz damit auf 0,75 % oder 1 % der Anschaffungskosten. Die beiden Höchstbeträge lauten dann noch EUR 360,00 oder EUR 480,00. Der Haken dabei: Du musst ein lückenloses Fahrtenbuch über deine Privatfahrten führen, um jederzeit nachweisen zu können, dass du die vorgeschriebenen 6.000 Kilometer nicht überschreitest.

Seltene Privatnutzung des Firmenwagens

Noch einen Schritt weiter geht die seltene Privatnutzung, auch Mini-Sachbezug genannt. Wenn du den Firmenwagen wirklich nur sehr selten privat nutzt, kann der Sachbezug anhand der tatsächlich gefahrenen Kilometer berechnet werden. Dazu werden die Kilometer mit einem Kilometersatz multipliziert. Unter der CO2-Grenze sind das EUR 0,50 pro Kilometer, darüber EUR 0,67. Solltest du mit einem Chauffeur unterwegs sein, liegen diese beiden Werte bei EUR 0,72 und EUR 0,96.

Wenn das Ergebnis weniger ist als die Hälfte des halben Sachbezugs, dann kann der Mini-Sachbezug angewendet werden. Liegt es über dieser Hälfte, kommt der Wert der geringen Privatnutzung zum Einsatz. Selbstverständlich musst du auch bei der seltenen Privatnutzung ein genaues Fahrtenbuch führen.

Die Anschaffungskosten

Firmenwagen ist nicht gleich Firmenwagen. Je nach Art der Anschaffung und Finanzierung können die Anschaffungskosten unterschiedlich ausfallen. - Bei Neuwagen: Zu den Anschaffungskosten eines Neuwagens zählen der eigentliche Preis des Autos, die Umsatzsteuer (auch, wenn sich der Arbeitgeber möglicherweise die Vorsteuer zurückholen kann), die NoVA und Kosten für Sonderausstattungen, die unmittelbar im Auto enthalten sind. Eine zusätzliche Handyhalterung oder ein tragbares Navi zählen hier nicht dazu. - Bei Gebrauchtwagen: Grundlage ist hier der Listenpreis des Gebrauchtwagens zur Zeit seiner Erstzulassung. Sonderausstattung sind hier jedoch ausgenommen. Wenn vorhanden und zu eurem Vorteil, könnt ihr allerdings auch die Anschaffungskosten des ersten Besitzers inklusive möglicher Rabatte und Sonderausstattungen heranziehen. - Bei Leasingfahrzeugen: Hier geht es um den Preis, der zur Berechnung der Leasingrate herangezogen wurde inklusive Umsatzsteuer und NoVA. - Bei Poolautos: Wenn du mehrere verschiedenen Autos aus einem Fahrzeugpool zur Verfügung hast, berechnet sich der Sachbezug aus dem Durchschnitt der Anschaffungskosten aller Fahrzeuge. Wenn eines von ihnen einen Sachbezug von 2 % hat, liegt der monatliche Maximalbetrag bei EUR 960,00. Wenn dem nicht so sein sollte, sinkt dieser Betrag auf EUR 720,00.

Kostenbeitrag

Du kannst den Sachbezugswert senken, indem du dich an den Kosten für das Auto beteiligst. Das kann direkt bei den Anschaffungskosten oder laufend in Form eines monatlichen Kostenbeitrags passieren. Wenn du dich direkt bei den Anschaffungskosten beteiligst, senkt das die Bemessungsgrundlage für den Sachbezugswert. Wenn du dich monatlich an den Kosten beteiligst, senkt das den monatlichen Sachbezugswert.

Speziell für Autohändler: Vorführwagen privat nutzen

Wenn du bei einem Kfz-Händler arbeitest und Vorführwägen für deine private Nutzung bekommst, gibt es eine spezielle Regelung. Hier werden auf die Anschaffungskosten inklusive Umsatzsteuer und NoVA weitere 15 % aufgeschlagen. Vor dem 01.01.2020 waren es noch 20 %.

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