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Ratgeber: Sicher durch die Karnevalszeit

In weiten Teilen Deutschlands haben die Narren jetzt Hochsaison. Wer die fünfte Jahreszeit gelassen und entspannt feiern möchte, der sollte vor allem beim Autofahren einige Regeln beachten.

Wer sich in nächster Zeit Hals über Kopf in die Faschings-, Karnevals-, oder Fastnachtzeit stürzen möchte, dem möchten wir noch schnell eine Handvoll wertvoller Tipps mit auf den Weg geben, damit das Feiervergnügen ungetrübt bleibt.

Affe hinter dem Steuer?

Wer sich aufwendig verkleidet, sollte sich lieber nicht selbst ans Steuer setzen. Denn ausladende Kostüme dürfte weder die Sicht noch die Bewegungsfreiheit des Fahrers einschränken. Wer auf das Auto trotzdem nicht verzichten kann, der sollte das Kostüm im Kofferraum verstauen und erst am Ort der Feier wieder anlegen.

Das „heilig Blechle“ in Sicherheit bringen

Wohnt man in einer Straße, durch die ein Karnevalsumzug führt, werden bereits einige Zeit vorher Halteverbotsschilder aufgestellt. Diese sollte man dringend beachten. Denn betroffene Parker haben dann in der Regel rund drei Tage Zeit, ihr Auto umzuparken. Wer sein Fahrzeug nicht rechtzeitig umstellt, dem droht das kostenpflichtige Abschleppen. Aber nicht nur deshalb sollte man im Karneval sein Auto strategisch günstig parken. Denn feiernde Menschenmassen sollten bestenfalls keinen Schaden am Kfz verursachen können. Bei Vandalismus und entstehenden Schäden schützt lediglich die Vollkasko. Eine Teilkasko kommt nur bei einem aufgebrochenen Auto für den Schaden auf.

Kein Alkohol am Steuer

Klingt simpel und Jedermann bekannt wird aber leider in der fünften Jahreszeit zu oft außer Acht gelassen: „Kein Alkohol am Steuer“. Deshalb seien hier sicherheitshalber nochmal die aktuellen Grenzwerte für Alkohol am Steuer aufgeführt: Bereits ab 0,3 Promille kann es im Falle eines Unfalls zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Endgültig Schluss ist dann bei 0,5 Promille. Hier drohen 500 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Aber nicht nur Autofahrer sollten sich nicht ange- oder betrunken hinter das Steuer setzten. Auch wer mit dem Rad fährt, sollte mit dem Alkoholgenuss haushalten. Laut D.A.S.-Versicherung gilt dort eine Promillegrenze von 1,6. Ab dieser Grenze gelten Radler als absolut fahruntüchtig. Wer sie überschreitet, begeht daher sogar eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet wird. Die Fahrerlaubnis wird ebenfalls eingezogen.

Auto stehen lassen

Am cleversten ist, wer das Auto gleich ganz stehen lässt und auch am Morgen danach erst mal zu Fuß zum Bäcker läuft. Das verhindert gefährliche Situationen wegen des eventuellen Restalkohols und hilft außerdem hervorragend gegen den Kater. (sp-x/hh/jup)

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