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Ratgeber: Achtung Wildwechsel!

Wildwechsel und Pendlerströme bergen insbesondere im Frühjahr für beide Seiten Gefahren. Autofahrer können aber etwas tun, um die Wahrscheinlichkeit einer Kollision mit Rehen und Wildschweinen zu reduzieren.

Der tägliche Weg zur Arbeit führt durch unübersichtliche und dichte Forstgebiete? Eine mögliche Gefahr durch verstärkten Wildwechsel wird durch Verkehrsschilder oder Plakate angezeigt? Wir fragen Hans-Georg Marmit, Kraftfahrzeug-Experte der Sachverständigen-Organisation KÜS, wie man an diesen Streckenabschnitten ein unschönes Zusammentreffen zwischen Mensch und Tier vermeiden kann.

Antwort von Hans-Georg Marmit:

Gerade jetzt, kurz nach der Umstellung auf die Sommerzeit, überschneiden sich in der Morgendämmerung menschliche und tierische Pendlerströme. Während Autofahrer zur Arbeit fahren, kreuzen oftmals Rehe und Wildschweine die Straßen um zwischen Lichtungen oder zweier, durch eine Straße getrennte, Forststücke zu wechseln. Autofahrer sollten daher unbedingt Straßenschilder, die auf einen Wildwechsel hinweisen, beachten. Indizien für eine erhöhte Wildwechselgefahr sind außerdem zusätzlich an den Leitpfosten angebrachte blaue Reflektoren. Sie dienen dazu, Scheinwerferlicht von sich nähernden Fahrzeugen in Waldrichtung abzustrahlen und so zu verhindern, dass Wild auf die Straße gelenkt wird.

Verkehrsschilder und Reflektoren beachten

In diesen Streckenabschnitten sollte die Geschwindigkeit unbedingt angepasst werden und eine vorausschauende Fahrweise an den Tag gelegt werden. Besitzer von Fahrzeugen mit modernen Xenon- oder LED-Scheinwerfersystemen, die auch die Randbereiche der Straße ausleuchten, sind hier klar im Vorteil. Bei neueren Fahrzeugen aus der Oberklasse sind zudem immer öfter Nachtsichtsysteme installiert, die ebenfalls helfen, sich nähernde Tiere frühzeitig am Straßenrand zu entdecken.

Hupen, nicht aufblenden

Wenn ein einzelnes Reh oder Wildschwein am Straßenrand auftaucht, reduziert man am besten die Geschwindigkeit, schaltet auf Abblendlicht um und versucht durch Hupen, das Tier am Überqueren der Straße zu hindern. Das Wild keinesfalls mit dem Fernlicht blenden. Das verwirrt die Tiere, so dass sie oft instinktiv auf die Lichtquelle zulaufen. Da Wildtiere oft in Gruppen unterwegs sind, können weitere Mitglieder des Rudels folgen. Läuft aber zum Beispiel ein Reh so unerwartet auf eine Straße, dass ein Abbremsen nicht mehr möglich ist, versucht man am besten erst gar nicht, dem Tier auszuweichen. Ein Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum birgt in der Regel größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier. Wenn der Zusammenstoß nicht mehr zu vermeiden ist: Lenkrad festhalten und mit voller Kraft abbremsen.

Im Zweifel nicht ausweichen!

Wird das Tier trotz Bremsmanöver erwischt, muss die Warnblinkanlage eingeschaltet und die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert werden. Dann meldet man den Unfall bei der nächsten Polizeidienststelle, die benachrichtigt den verantwortlichen Förster oder Jagdpächter. Das verletzte oder getötete Tier sollte man nicht anfassen, es besteht eventuelle Tollwutgefahr. Das Bergen des Wilds ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Keinesfalls darf man einen Kadaver mitnehmen – diese Handlung wird als Wilderei eingestuft. Während der Wartezeit auf die Amtspersonen macht man Fotos vom Unfallort, dem Tier und dem Fahrzeug; das dient einer schnellen Schadenbearbeitung bei der Kfz-Versicherung. Wichtig: Förster oder Jagdpächter stellen eine Bescheinigung aus, diese wird von der Versicherung zur Regulierung des Schadens gefordert.

Teil- und Vollkasko zahlen

Die Teilkaskoversicherung begleicht Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch sogenanntes Haarwild (§2 Bundesjagdgesetz), zum Beispiel Rehe oder Wildschweine, verursacht werden. Einige Versicherer haben ihren Schutz zusätzlich auf Unfälle mit Wirbeltieren (zum Beispiel Pferde oder Schafe) ausgeweitet. Wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat wird ebenfalls entschädigt. Dem Versicherer sollten man den Unfall zeitnah melden, auf jeden Fall bevor Reparaturen vorgenommen werden. Auf den Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden übrigens keinen Einfluss. (Autoren: ef/sp-x, tv)

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