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Wann wurde das erste Knöllchen ausgestellt?

Mal wieder das Gefühl, ein Strafzettel sei ungerechtfertigt? Kleiner Trost: Das ging dem ersten Empfänger eines Knöllchens nicht anders.

Das erste Knöllchen der Weltgeschichte

Im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland galt von 1865 bis 1896 der sogenannte "Red Flag Act". Den Namen erhielt er wegen der Vorschrift, dass vor pferdelosen Wagen ein Fußgänger mit einer roten Fahne vorangehen musste.

Der Fahnenträger musste nicht gut zu Fuß sein, denn die Höchsgeschwindigkeit für diese dampfbetriebenen Wagen war auf vier Meilen (etwa sechs Kilometer pro Stunde) festgelegt, zwei Meilen in geschlossenen Ortschaften.

Autos mit Benzinmotor gab es im Vereinigten Königreich nicht. Das änderte sich erst, als der Brite Adolphus Koosen Ende des 19. Jahrhunderts den ersten Lutzmann Patent-Motorwagen der Anhaltinischen Motorwerke aus Deutschland importierte.

Der Lutzmann war bis zu dreißig Stundenkilometer schnell. Dass er damit den Rahmen des in der Dampfära Vorstellbaren sprengte, brachte ihm den Beinamen "Pfeil" ein. Kein Wunder, dass Koosen bald den ersten, gegen einen Autofahrer gerichteten, Bußgeldbescheid der Weltgeschichte erhielt.

Dabei hatte Koosens "Pfeil" keine Dampfmaschine, sondern einen Benzinmotor. Davon war im "Red Flag Act" keine Rede. Koosen erhob Einspruch. Seinem Argument, die Vorschrift gelte nur für Fahrzeuge mit Dampfantrieb, nicht für seinen Lutzmann mit Gasantrieb, folgte der Richter nicht. Er verhängte ein symbolisches Bußgeld von einem Shilling (damalige britische Währung).

Nicht viel später erhielt auch die erste Autofahrerin ihr "Ticket". Die Herzogin zu Frankreich Anne d’Uzè überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von zwölf Stundenkilometern am Pariser Bois de Bologne. Sie war mit atemberaubenden fünfzehn Stundenkilometern unterwegs.

Kuriose Knöllchen gibts auch heute noch

Wer im bayrischen Peiting auf der Ammergauer Straße parken will, muss den Verstand zu Hause lassen: Parken mit einem Rad auf dem Gehweg wäre erlaubt. Aber dann steht das Auto auch auf dem Radweg - und das ist verboten. Ordnungsgemäß geparkt ist ein Auto nach Ansicht der Behörde links neben dem Radweg - und damit mitten auf der Fahrbahn. Dass Falschparken teuer werden kann, müssen jedoch Autofahrer aller Bundesländer berücksichtigen.

Schadenfreude dürften auch Passanten im österreichischen Schärding empfunden haben: Hier stellten die Mitarbeiter einer privaten Parkraumüberwachung einen vermeintlichen Falschparker. Es handelte sich um einen Radarwagen.

Knöllchen sind fast so alt wie die Automobilgeschichte - genau wie das Gefühl, dass es den Falschen erwischt hat. Das gehört zum Autofahren offenbar dazu.

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