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Finanziertes Auto verkaufen? So geht’s!

Du möchtest dein finanziertes Auto verkaufen?

Zu den kostenfreien Optionen

Für das Traumauto ist oftmals die Finanzierung über eine Bank oder das Leasing bei einem Autohaus eine gute Alternative. Was passiert aber, wenn das Fahrzeug vorzeitig verkauft werden soll?

Alles, was du dazu beachten musst, findest du hier zusammengefasst.

Finanzierte Autos verkaufen

Die Rechtslage bei finanzierten Autos

Bei einem finanzierten Fahrzeug ist nicht der Käufer Eigentümer des Autos, sondern das Kreditinstitut – beispielsweise eine Bank. Dort verbleibt normalerweise auch die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) bis das Fahrzeug vollständig abbezahlt ist. Erst dann gehört das Auto dem Käufer, also Kreditnehmer. Soll das Fahrzeug vorzeitig trotz laufendem Kredit verkauft werden, kann das Finanzinstitut den Verkauf abzulehnen. In der Regel wird einem Autoverkauf jedoch aus Kulanz zugestimmt.

Ist der Kreditnehmer in der Lage die verbleibende Restsumme an das Kreditinstitut auf einmal zu bezahlen, kann der nachfolgende Autoverkauf privat abgewickelt werden. Möglicherweise muss in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung an das Kreditinstitut bezahlt werden.

Möglichkeiten für den Autoverkauf

Wurde die verbliebene Restsumme sowie eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung an das Kreditinstitut bezahlt, kann der Gebrauchtwagen auf AutoScout24 inseriert oder besonders schnell mit dem Direkt-Verkauf an einen ausgewählten Partner verkauft werden. Wurde das Fahrzeug noch nicht abbezahlt, gibt es folgende weitere Möglichkeiten dieses zu verkaufen:

Ein finanziertes Auto an Händler verkaufen

Für die meisten Autohäuser gehört der Ankauf finanzierter Autos schon fast zur Tagesordnung. Sie lösen das Fahrzeug anstelle des Kreditnehmers bei der Bank aus. Den vereinbarten Kaufpreis erhält der Verkäufer, sobald das Kreditinstitut die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Kfz-Brief) an das Autohaus ausgehändigt hat. Der Verkäufer hat in diesem Fall wenig Aufwand und kann bei Bedarf sogar von einer Inzahlungnahme profitieren.

AutoScout24-Empfehlung: Besonders einfach und schnell verkauft man ein finanziertes Fahrzeug über den kostenfreien Direkt-Verkauf von AutoScout24. Hierüber kann das Fahrzeug in nur 24 Stunden an einen ausgewählten AutoScout24-Partner in der Nähe verkauft werden. Die Abmeldung wird zudem vom AutoScout24-Partner übernommen.

Ein finanziertes Auto privat verkaufen

Komplizierter und aufwendiger wird es, wenn das Fahrzeug während der Kreditlaufzeit privat verkauft werden soll. Die nachfolgenden Punkte sollten dabei beachtet werden:

1. Kontakt zum Kreditinstitut

Zunächst muss mit dem Kreditinstitut die Höhe der Restschuld sowie die Möglichkeit eines vorzeitigen Autoverkaufs mit Sondertilgung geklärt werden. Gegebenenfalls verzichtet das Kreditinstitut sogar auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.

2. Angebotspreis

Der Angebotspreis sollte für einen erfolgreichen Autoverkauf besonders gut durchdacht gewählt werden. Leider ist gerade beim Neuwagen der Wertverlust in den ersten Jahren am höchsten. Mit der kostenlosen Fahrzeugbewertung von AutoScout24 lässt sich jedoch schnell und einfach ein realistischer Wert ermitteln. Hierbei wird der Gebrauchtwagenwert unter Berücksichtigung der Basis-Fahrzeugdaten und dem marktüblichen Preis vergleichbarer Modelle berechnet. Die errechnete Preisspanne ist ein unverbindlicher Richtwert für den Verkaufspreis. Dieser kann abhängig von Ausstattung und Zustand des Autos beim Verkauf jedoch auch höher oder niedriger ausfallen.

3. Offenheit gegenüber den Interessenten

Sobald das Fahrzeug inseriert wurde und die ersten Anfragen eintreffen, sollte gleich zu Beginn geklärt werden, dass es sich um ein finanziertes Fahrzeug handelt. Bei einem möglichen Verkauf erfolgt die Abwicklung der Bezahlung über das Kreditinstitut, welche im Anschluss die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Kfz-Brief) an den Käufer aushändigt.

4. Verkauf und Bezahlung

Der Termin zur Vertragsunterzeichnung sollte bei dem Kreditinstitut vor Ort stattfinden. Der Käufer hat zwar die Möglichkeit den Kredit zu übernehmen, normalerweise wird jedoch von ihm die vorzeitige Finanzierungsablöse an das Kreditinstitut bezahlt. Damit geht die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Kfz-Brief) in seinen Besitz über. Zum Verkaufsabschluss händigt der Käufer dem Verkäufer die vereinbarte restliche Kaufsumme in bar aus, worauf alle verbliebenen Dokumente sowie das Fahrzeug in seinen Besitz übergehen. Wie auch bei einem normalen Verkauf sollten alle relevanten Details im Kaufvertrag festgelegt werden.

Ein geleastes Fahrzeug verkaufen

Ähnlich wie bei einer Finanzierung gehört das Fahrzeug nicht dem Leasingnehmer, sondern dem Vertragspartner, beispielsweise einem Autohaus. Ein geleastes Fahrzeug zu verkaufen, ist deutlich komplizierter als ein finanziertes Fahrzeug. Hierfür sollte der bestehende Vertrag genau geprüft und ein möglicher Verkauf, also die Weitergabe des Leasingvertrags, mit dem Leasinggeber geklärt werden. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrags ist bei einem geleasten Fahrzeug normalerweise nicht vorgesehen und häufig mit Mehrkosten verbunden. Dennoch ist die Übernahme des Leasingvertrags durch Dritte prinzipiell nach Absprache mit dem Leasinggeber möglich.

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